So hat es mir mein KFZ-Mechaniker Meister gesagt, der kann sich ja auch irrenBookutus hat geschrieben:Na wenn Du das sagst....
Der TÜV-Prüfer war anderer Meinung, und der wird´s wohl wissen, meinst nicht auch??

Somit liegt es im Ermessen des Prüfers. Mehr steht nicht drin in der StVZO.StVZO hat geschrieben:§36a Abs. 1 Radabdeckungen, Ersatzräder
Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend
wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein.