Ersatzwagen im Garantiefall?

Allgemeines und Neuigkeiten zum Octavia I
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OutsideRS
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Ersatzwagen im Garantiefall?

Beitrag von OutsideRS »

Hallo

Mein Wagen soll kommende Woche in die Werkstatt. Dort sollen arbeiten im Rahmen der Garantie ausgeführt werden. Nun meine Frage: Habe ich Anspruch auf einen Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur? Oder muß ich auf guten Willen hoffen? :roll:

Gruß
Michael
Warum Octavia RS wenns auch schneller geht? :P
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insideR
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Beitrag von insideR »

Guter Wille. Mobilitätsgarantie gilt nur, wenn dein Gefährt zur Werkstatt geschleppt wird.
Ralf
akappen
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Beitrag von akappen »

Eigentlich doch aber Quatsch.

Die Mobilitätsgarantie soll (das sagt schon der Name) die Mobilität garantieren. Dabei sollte es egal sein, ob das Fahrzeug zur Werkstatt geschleppt wird, oder aus eigener Kraft dorthin kommt.

Sonst wäre der Name ja totaler Quatsch.


Gruß

Alexander
Octavia Combi 2.0 Style, MJ 2003, diamantsilber, VDO dayton MS 5000 Navigation, Entertainment für Rücksitze, Rückfahrwarner
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insideR
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Beitrag von insideR »

Von Skoda wird aber unterschieden, ob du dich aus eigener Kraft im Notlaufprogramm in die Werkstatt schleichst oder reingeschleppt wirst. Desderwegen: Sobald was leuchtet, schleppen lassen! Einfach sagen: Ich hab Angst, mit der Lampe zu fahren, basta.
Ralf
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paramaster
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Beitrag von paramaster »

Ich kenne das Problem. Ich fahr jeden Tag 350km von und zur Arbeit und kann eigentlich nicht auf meinen Octi verzichten

Die Mobilitätsgarantie garantiert dir die Mobilität nur wenn du liegen bleibst. Wenn du also zu einem "normalen Termin" fährst hast du keinen Anspruch.
ABER: Es gibt 2 Möglichkeiten wie du das umgehen kannst
Entweder du besorgst dir die Skoda TOP CARD für € 90/p.a. und erhältst dann so Dinge wie
- Kostenlose Reifenlagerung
- Ersatzwagen bei Werkstattkontakt länger als 2h
- Bevorzugten Servicetermin
- usw.

oder, du und dein Händler mögen sich :lol:
Dann rufst du halt bei der SKODA Hotline an und sagst zB das du jetzt am Parkplatz stehst und unterm Auto Öl weg läuft. Da greift ja dann die Mobilitätsgarantie. Jetzt muss halt dein Händler so nett sein, und die Kosten für Abschleppen und Mietwagen an Skoda weiterverrechnen und dennen das Glaubhaft machen. (Bei mir hat's funktioniert :lol: )
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frankw
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Beitrag von frankw »

Hallo zusammen,

ein deutsches Gericht hat letztens ein Urteil gefällt, wo festgelegt wurden ist, daß man kein Anspruch auf einen kostenlosen Leihwagen hat.

Für den Leihwagen muß auch nicht der Autohersteller aufkommen, sondern der Händler. Da der Kunde mit diesen einen Vertrag abgeschlossen ist über welchen die gesetzliche Gewährleistung läuft.

Sprich: Der Händler muß den Schaden beseitigen und kann aus Kulanz einen kostenlosen Leihwagen stellen, ist aber nicht per Gesetzt verpflichtet einen kostenlosen zustellen. Wenn natürlich eine Automarke ihren Händlern die Leihwagen bezahlt, so kann man auch nichts dagegen haben :lol:

Gruß Frank

PS: Bei uns in der Gegend verlangt BWM zwischen 70 bis 80 Ocken :o
akappen
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Beitrag von akappen »

Hallo frankw,

hier geht es aber nicht nur um einen "normalen" Gewährleistungsfall (wie der, auf dessen Basis das Urteil gefällt wurde), sondern um einen Automobilhersteller, der seinen Kunden (bzw. denen seiner Händler) eine Mobilitätsgarantie bietet.

Und die bedeutet dem Namen nach eine Garantie für die Erhaltung der Mobilität des Kunden.

Gruß

Alexander
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Sillek
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Beitrag von Sillek »

Hallo Akappen aber nur wenn du über 50km von deinen Heimatort weg bist... hab ich leider schon oft feststellen müssen, hier in München bekommst du nur einen Leihwagen gehen Geld bei mir in der Heimat bekomme ich immer einen Leihwagen kostenlos, und der Abschleppdienst der für München zuständig ist aus Forstinning der bietet auch kostenlos einen Leihwagen an... aber die Münchner NL von Skoda weigert sich definitiv.....

Grüsse Sillek

PS: Anspruch hast du nur wenn du weit genug vom Wohnort weg bist ansonsten ist es eine freiwillige Basis des Autohauses....oder du holst dir diese Zusatzcard...
Stino RS,Focal,Helix A4/1000,Pioneer,RS6,OPTIMA YellowTOP 19"Milla's & Diverse andere Sachen
wohin das Auge fällt http://www.augenblicklicht.de Es gibt immernoch Schlüsselbänder..
akappen
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Beitrag von akappen »

Sillek hat geschrieben:........
PS: Anspruch hast du nur wenn du weit genug vom Wohnort weg bist ansonsten ist es eine freiwillige Basis des Autohauses....oder du holst dir diese Zusatzcard...
.......
Hi Sillek,

tja, Versprechungen und dann kommen die Einschränkungen.

Alles Verbrecher ! :wink: :wink: :wink:

Gruß

Alexander
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Mackson
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Beitrag von Mackson »

@OutsideRS:
Also wenn Du im Rahmen der Werksgarantie Deinen Wagen reparieren läßt, muß Dir Dein Händler ein Auto zur Verfügung stellen. I.d.R. gibt es das kostenlos - alles andere ist Humbuck! Der Händler rechnet nämlich in diesem Fall den Leihwagen bei Skoda ab!
Was kannst Du denn für Herstellungsfehler?? Du hast Dein Auto zu 100% bezahlt (erstmal egal ob das die Bank für Dich getan hat :wink: ) und kannst dafür ein 100%iges Auto verlangen.
Ich komme gerade aus der Werkstatt, nächste Woche wird bei mir der Lenkstock getauscht. Garantiefall. Leihwagen nach Wunsch (130PS TDi :D :wink: ) KOSTENLOS - wie es selbstverständlich ist und von jedem Verkäufer versprochen wird. Das mit dem Ersatzwagen steht bei mir sogar im Kaufvertrag, in den allg. Geschäftsbedingungen...

Gruß M.
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O² Combi Elegance 2.0 TDI 140PS (05/05-01/09)

Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null.
Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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