Hallo allerseits,
ich habe gerade eine sehr ärgerliche Reparatur an meinem O² hinter mir. Das ganze kostet ca. 350 Euro. Hier meine Frage:
In meinem O² ging nach 25 Monaten das Audience Radio kaputt. Skoda bot mir an 70% der Teilekosten auf Kulanz zu übernehmen. Da ich eine Skoda LifeTime Garantie habe, und laut Prospekt auch Kosten für Schäden an der Unterhaltungselektronik übernommen werden, dachte ich, dass ich lediglich die 50 Euro Selbstbeteilgung übernehmen muss. Der Skoda Versicherungsservice hat aber abgelehnt mit dem Hinweis, dass das defekte Teil nicht auf der Liste für Garantieübernahmen steht.
Ich werde morgen nochmal dort nachfragen. Doch meine grundsätzliche Frage ist auch noch eine Andere. Als das Fahrzeug ca. 6 Monate alt war wurde das Radio wegen eines Defektes getauscht. Das bedeutete nach dem neuerlichen Defekt für mich, dass das Radio noch innerhalb der 24 Monate Garantie liegen müsste, obwohl das Auto schon drüber ist...
Denkt ihr, ich soll einfach die 350 Euros zahlen, oder kann ich rechtlich da etwas machen?
Grüße
Stephan
Rechtliche Frage zu einem Reparaturfall?
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stephan.blinn
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Re: Rechtliche Frage zu einem Reparaturfall?
Beim Austausch von Teilen auf Garantie verlängert sich diese nicht wieder um 24 Monate, sondern das festgeschriebene Garantieende bleibt bestehen.stephan.blinn hat geschrieben: Doch meine grundsätzliche Frage ist auch noch eine Andere. Als das Fahrzeug ca. 6 Monate alt war wurde das Radio wegen eines Defektes getauscht. Das bedeutete nach dem neuerlichen Defekt für mich, dass das Radio noch innerhalb der 24 Monate Garantie liegen müsste, obwohl das Auto schon drüber ist...
Ich bin dann mal weg.