es gäb noch die option tfl-na-nsw, gell torsten?
Verschleiß bei Xenon mit TFL Nutzung?
- mlgg
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Re: Verschleiß bei Xenon mit TFL Nutzung?
gude,
es gäb noch die option tfl-na-nsw, gell torsten?
es gäb noch die option tfl-na-nsw, gell torsten?
macht's gut und danke für den fisch
- olbi
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Re: Verschleiß bei Xenon mit TFL Nutzung?
mlgg hat geschrieben:gude,
es gäb noch die option tfl-na-nsw, gell torsten?
Hä? (und das kam aus meinem Innersten)
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- Koepi
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Re: Verschleiß bei Xenon mit TFL Nutzung?
Tagfahrlicht über die Nebenscheinwerfer 
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Re: Verschleiß bei Xenon mit TFL Nutzung?
AhAh! (fränkischer Ausdruck der Bewunderung)
Und das ist erlaubt? Ich dachte immer, man darf nur bei Sicht unter 50 Meter mit Nebelscheinwerfer fahren.
Funktioniert das auch, wenn man das Abbiegelicht hat? Das ist ja wenn ich es richtig verstanden habe auch in den Nebelscheinwerfern.
Und das ist erlaubt? Ich dachte immer, man darf nur bei Sicht unter 50 Meter mit Nebelscheinwerfer fahren.
Funktioniert das auch, wenn man das Abbiegelicht hat? Das ist ja wenn ich es richtig verstanden habe auch in den Nebelscheinwerfern.
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Re: Verschleiß bei Xenon mit TFL Nutzung?
Jein.olbi hat geschrieben:Und das ist erlaubt? Ich dachte immer, man darf nur bei Sicht unter 50 Meter mit Nebelscheinwerfer fahren.
Es gibt einen ellenlangen Thread dazu, in dem die Meinungen auseinander triften.
Es geht, ist aber wenig sinnvoll bzw. scheint die Dinger auch etwas zu "verwirren", wenn ich es recht in Erinnerung habe.Funktioniert das auch, wenn man das Abbiegelicht hat? Das ist ja wenn ich es richtig verstanden habe auch in den Nebelscheinwerfern.
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Re: Verschleiß bei Xenon mit TFL Nutzung?
Jo, da sie immer an sind, sieht man vom Abbiegelicht natürlich nichts mehr 
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Re: Verschleiß bei Xenon mit TFL Nutzung?
Das mit den 50 Metern gilt so nur für die Nebelschlussleuchte.olbi hat geschrieben: Und das ist erlaubt? Ich dachte immer, man darf nur bei Sicht unter 50 Meter mit Nebelscheinwerfer fahren.
Bei NSW heißt es man darf sie bei Sichtbehinderungen anschalten. Und das wiederrum ist eine Auslegungssache. Für manche kann schon eine Sonnenbrille eine Sichtbehinderungs sein. 8)
-->Octavia II 1.8 TSI Ambiente Black-Magic<-- 50er H&R Federn, Spurverbreiterung, Scheibentönung, Scirocco Lichtschalter, W8-Leuchte uvm.


- mlgg
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Re: Verschleiß bei Xenon mit TFL Nutzung?
isch nochmal,
wenn du tfl-na-nsw aktiviert hast, leuchten die nsw dauernd. alle anderen scheinwerfer, leuchten etc. sind aus.
sobald du den lichtschalter in die erste (standlicht) bzw zweite (fahrlicht) position bringst gehen die nsw aus und das fahrlicht funzt ganz normal. abiegelicht geht auch wie gewohnt. in übrigen leuchtet das abiegelicht nur wenn auch die hauptscheinwerfer eingeschaltet sind, sonst würde das abbiegelicht keinen sinn machen
mittlerweile haben einige hersteller (fiat, renault, citroen) tfl im nsw untergebracht.
torsten bitte hilf
wenn du tfl-na-nsw aktiviert hast, leuchten die nsw dauernd. alle anderen scheinwerfer, leuchten etc. sind aus.
sobald du den lichtschalter in die erste (standlicht) bzw zweite (fahrlicht) position bringst gehen die nsw aus und das fahrlicht funzt ganz normal. abiegelicht geht auch wie gewohnt. in übrigen leuchtet das abiegelicht nur wenn auch die hauptscheinwerfer eingeschaltet sind, sonst würde das abbiegelicht keinen sinn machen
mittlerweile haben einige hersteller (fiat, renault, citroen) tfl im nsw untergebracht.
torsten bitte hilf
macht's gut und danke für den fisch
- TorstenW
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Re: Verschleiß bei Xenon mit TFL Nutzung?
Moin,
Naaaa gut, auch wenn alles schon zig mal durchgekaut wurde........
Nebler am Tage sind (eigentlich) nicht zulässig, da sie nur bei "Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, starken Regen" eingeschaltet werden dürfen. Dazu kommt, dass die Nebler, genauso wie das Abblend-/Fernlicht nur zusammen mit Stand-/Rücklicht und Kennzeichenbeleuchtung eingeschaltet werden dürfen. Lediglich speziell als Tagfahrlicht zugelassene Leuchten (entsprechend mit Kennzeichnung "RL" nach ECE R85) dürfen alleine eingeschaltet werden. Wenn man die Nebler beim Octi als TFL aktiviert, verstößt man (laut ganz offizieller Version) gegen die StVO, da man am Tage mit Neblern fährt und gegen die StVZO, da man nur die Nebler nach vorn an hat.
Wenn man deshalb angehalten
wird und einen wirklich unnachsichtigen Angestellten der Rennleitung erwischen sollte (mir ist bisher noch kein einziger Fall bekannt geworden!), muss man 10 Öcken auf den Tisch des Hauses legen und bekommt (das ist aber wirklich die Hardcore-Version!) einen Mängelschein.
Das ganz große AAAAAABER:
Unser damaliger Verkehrsminister Herr Stolpe hat das Fahren mit Licht am Tage ausdrücklich begrüßt und die Polizei angewiesen, auch am Tage mit Licht zu fahren. Allen anderen Kraftfahrern empfiehlt er es (Motorräder müssen ja!).
Deshalb ist das Fahren mit Licht, auch mit den Neblern, am Tage ein Sicherheitsgewinn.
Und es ist IMO widersinnig, jemanden zu bestrafen, der etwas für die Erhöhung der Verkehrssicherheit tut!
Dazu kommt, dass die Nebler beim Octi eine Vielzahl von Zulassungszeichen haben (Nebler, Kurvenlicht) und sogar die Abdeckscheibe eine Zulassung (PL) hat.
Wenn man von der Rennleitung angehalten werden sollte und nach den "Neblern" gefragt wird, sollte man korrekter Weise
antworten: "Die sind als separate Tagfahrleuchten geschaltet!"
Nicht mehr und nicht weniger!!!
Man hat damit nichts Falsches gesagt, was einem angekreidet werden könnte. Wenn es ein "ganz Genauer" ist, dann muss er daraufhin einen Liegestütz vor dem Auto machen (schon der wäre mir dann die 10 Öcken wert!
) und die vielen Zulassungszeichen genau angucken (u.a. "PL" <>"RL") und auch deuten können.
Auf das Abbiegelicht hat die Aktivierung des TFL keine Auswirkungen. TFL nur wenn Licht aus, Abbiegelicht nur wenn Licht an.
Grüße
Torsten
Puhhhhh, jetzt qualmt meine Tastatur........ 8)
Naaaa gut, auch wenn alles schon zig mal durchgekaut wurde........
Nebler am Tage sind (eigentlich) nicht zulässig, da sie nur bei "Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, starken Regen" eingeschaltet werden dürfen. Dazu kommt, dass die Nebler, genauso wie das Abblend-/Fernlicht nur zusammen mit Stand-/Rücklicht und Kennzeichenbeleuchtung eingeschaltet werden dürfen. Lediglich speziell als Tagfahrlicht zugelassene Leuchten (entsprechend mit Kennzeichnung "RL" nach ECE R85) dürfen alleine eingeschaltet werden. Wenn man die Nebler beim Octi als TFL aktiviert, verstößt man (laut ganz offizieller Version) gegen die StVO, da man am Tage mit Neblern fährt und gegen die StVZO, da man nur die Nebler nach vorn an hat.
Wenn man deshalb angehalten
wird und einen wirklich unnachsichtigen Angestellten der Rennleitung erwischen sollte (mir ist bisher noch kein einziger Fall bekannt geworden!), muss man 10 Öcken auf den Tisch des Hauses legen und bekommt (das ist aber wirklich die Hardcore-Version!) einen Mängelschein.
Das ganz große AAAAAABER:
Unser damaliger Verkehrsminister Herr Stolpe hat das Fahren mit Licht am Tage ausdrücklich begrüßt und die Polizei angewiesen, auch am Tage mit Licht zu fahren. Allen anderen Kraftfahrern empfiehlt er es (Motorräder müssen ja!).
Deshalb ist das Fahren mit Licht, auch mit den Neblern, am Tage ein Sicherheitsgewinn.
Und es ist IMO widersinnig, jemanden zu bestrafen, der etwas für die Erhöhung der Verkehrssicherheit tut!
Dazu kommt, dass die Nebler beim Octi eine Vielzahl von Zulassungszeichen haben (Nebler, Kurvenlicht) und sogar die Abdeckscheibe eine Zulassung (PL) hat.
Wenn man von der Rennleitung angehalten werden sollte und nach den "Neblern" gefragt wird, sollte man korrekter Weise
Nicht mehr und nicht weniger!!!
Man hat damit nichts Falsches gesagt, was einem angekreidet werden könnte. Wenn es ein "ganz Genauer" ist, dann muss er daraufhin einen Liegestütz vor dem Auto machen (schon der wäre mir dann die 10 Öcken wert!
Auf das Abbiegelicht hat die Aktivierung des TFL keine Auswirkungen. TFL nur wenn Licht aus, Abbiegelicht nur wenn Licht an.
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Torsten
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Geht nicht gibts nicht und "kann nicht" ist faul! 
Blinkerhebel mit Tempomat; überarbeitet, voll funktionstüchtig, im Angebot.
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-
StefanX
- Frischling
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Re: Verschleiß bei Xenon mit TFL Nutzung?
Nur am Rande:
Sollte mal ein Brenner (die Xenon-"Birne") kaputtgehen, sollte der Ersatzbrenner vom selben Hersteller sein.
Je nach Hersteller haben die Xenons eine unterschiedliche Farbtemperatur (Philips z.B. sind am "blausten", Osram eher "gelblicher") - das merkt man zwar vielleicht nicht unbedingt wenn man ein Fahrzeugt mit den einen oder den anderen Brennern fährt, hat man aber zwei verschiedene eingebaut, haben die "Augen" verschiedene Farben, was die Optik unheimlich stört.
Oft beobachten kann man das bei älteren Fahrzeugen, die noch die alten, blaueren Brenner mit bis zu 6.000 Celvin fahren durften - eine selbstverpflichtung der Hersteller beschränkt die Farbtemperatur seit einigen Jahren auf 4.100-4.300 Celvin - geht da ein Brenner kaputt, hat der Wagen ein blaues und ein "weißes" Auge, werden nicht direkt beide getauscht.
Achja: Legt jemand besonderen Wert auf die blaue Xenon-Optik, kann er sich die "Color-Match"-Brenner von Philips zulegen, welche die einzigen zugelassenen Brenner mit 5.000 Celvin sind. Alles was darüber liegt oder sogar in 8.000-10.000er-Bereiche geht ist illegal.
Auch bei eBay bekommt man originale Markenware. Bei den angebotenen Philips-, Osram oder GE-Brennern von seriösen Händlern kann man nichts falsch machen und spart immernoch mindestens 50% gegenüber der Ersatzteilpreise beim Markenhändler (diese verlangen schonmal 120-140 EUR für einen Brenner).
So - genug der Exkursion in die Xenon-Welt. Insofern kann ich nur beruhigend beitragen, dass in den letzten 6 Jahren, die ich jetzt in der Firma arbeite, an keinem einzigen der Wagen im Fuhrpark Probleme mit den Xenons auftraten. Ich hatte auch noch nie Probleme und fahre generell immer mit Licht. Weniger die Brenndauer ist ein Problem für die Xenonbrenner, mehr die Startvorgänge. Diese können dann nicht nur für den Brenner, sondern auch für das Schaltgerät schädlich sein. Also lieber immer mit Licht, als in Tunnels oder unter Brücken das ständige An/Aus des Lichtsensors hinzunehmen.
Stefan
Sollte mal ein Brenner (die Xenon-"Birne") kaputtgehen, sollte der Ersatzbrenner vom selben Hersteller sein.
Je nach Hersteller haben die Xenons eine unterschiedliche Farbtemperatur (Philips z.B. sind am "blausten", Osram eher "gelblicher") - das merkt man zwar vielleicht nicht unbedingt wenn man ein Fahrzeugt mit den einen oder den anderen Brennern fährt, hat man aber zwei verschiedene eingebaut, haben die "Augen" verschiedene Farben, was die Optik unheimlich stört.
Oft beobachten kann man das bei älteren Fahrzeugen, die noch die alten, blaueren Brenner mit bis zu 6.000 Celvin fahren durften - eine selbstverpflichtung der Hersteller beschränkt die Farbtemperatur seit einigen Jahren auf 4.100-4.300 Celvin - geht da ein Brenner kaputt, hat der Wagen ein blaues und ein "weißes" Auge, werden nicht direkt beide getauscht.
Achja: Legt jemand besonderen Wert auf die blaue Xenon-Optik, kann er sich die "Color-Match"-Brenner von Philips zulegen, welche die einzigen zugelassenen Brenner mit 5.000 Celvin sind. Alles was darüber liegt oder sogar in 8.000-10.000er-Bereiche geht ist illegal.
Auch bei eBay bekommt man originale Markenware. Bei den angebotenen Philips-, Osram oder GE-Brennern von seriösen Händlern kann man nichts falsch machen und spart immernoch mindestens 50% gegenüber der Ersatzteilpreise beim Markenhändler (diese verlangen schonmal 120-140 EUR für einen Brenner).
So - genug der Exkursion in die Xenon-Welt. Insofern kann ich nur beruhigend beitragen, dass in den letzten 6 Jahren, die ich jetzt in der Firma arbeite, an keinem einzigen der Wagen im Fuhrpark Probleme mit den Xenons auftraten. Ich hatte auch noch nie Probleme und fahre generell immer mit Licht. Weniger die Brenndauer ist ein Problem für die Xenonbrenner, mehr die Startvorgänge. Diese können dann nicht nur für den Brenner, sondern auch für das Schaltgerät schädlich sein. Also lieber immer mit Licht, als in Tunnels oder unter Brücken das ständige An/Aus des Lichtsensors hinzunehmen.
Stefan
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