Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?

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Evel Knievel
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Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?

Beitrag von Evel Knievel »

Ich habe am 23.08.09 bei uns am Bahnhof geparkt und ein Knöllchen kassiert. Dort stand ein Schild „Nur für Mitarbeiter DB“ ich hab’ trotzdem 10 Minuten geparkt und als ich wiederkam, hefteten mir gerade zwei BG-Beamte besagtes Knöllchen an. Da ich mir des Fehlverhaltens bewusst war, hab ich gar nicht erst diskutiert sondern nur gedacht: „Pech gehabt – da musst Du eben mal zahlen“.

Die ganze Geschichte hatte ich lang vergessen, als am letzten Dienstag (16.02.2010) – das sind fast 6 Monate nach dem Vergehen – die „schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld zugleich Anhörung gem. §55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten“ im Briefkasten lag.

Frage: Ist es nicht so, dass der Anhörungsbogen innerhalb von drei Monaten ausgestellt werden muss (er wurde am 11.02.2010 ausgestellt), anderenfalls ist die Sache verjährt?

Wenn das Ganze nach vier Wochen im Briefkasten gelegen hätte, hätte ich ohne Zögern gezahlt, aber so will ich zumindest ausschließen, dass ich zahle, obwohl ich auf Grund eines Versäumnisses anderer nicht zahlen müsste. Bitte keine Diskussion lostreten, warum ich trotz eindeutigem Fehlverhalten nicht zahlen will. Es geht mir nur darum, ob es rechtens ist, einen Anhörungsbogen/ eine Verwarnung nach so langer Zeit zu versenden.

PS. Ich bin der Halter des Fahrzeugs – es kann also nicht sein, dass der Anhörungsbogen erst jemand anderem zugesendet wurde.
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Andy366
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Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?

Beitrag von Andy366 »

Google mal nach "Verjährung Ordnungswidrigkeiten"!

Es gibt da wohl eine "Dreimonatsfrist", aber dennoch scheint das ein ziemlich komplexes Thema zu sein und ist wohl nicht so einfach zu beantworten. Ich habe mir gerade folgenden Link http://www.verkehrsportal.de/verkehrsre ... ung_02.php aus dem Google Ergebnis zu Gemüte geführt. Danach kommt es wohl noch auf weitere Umstände an, die in Deinem Fall möglicherweise vorliegen, so dass Deine Ordnungswidrigkeit womöglich doch noch nicht verjährt ist...

Ohne genauere Hintergründe und Daten zu Deinem speziellen Fall kann man da wohl keine pauschale Aussage machen. Aber vielleicht findest Du es ja selbst heraus!?

Hier noch ein Link, aus dem es etwas deutlicher wird: http://www.auto-und-verkehr.de/inhalt/b ... g-owi.html

Gruß

Andreas
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amboss6
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Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?

Beitrag von amboss6 »

Verfolgungsverjährung bei OWIs tritt in der Regel nach 3 Monaten ein. Mit "Bekanntmachung" gegenüber dem Betroffenen ist diese Frist erfüllt bzw. unterbrochen. Das ist bei Parkverstößen grundsätzlich mit dem "Knöllchen" am Wischer erfüllt. Bei dir kommt hinzu, dass du quasi dabei warst, als der Verstoß festgestellt wurde.
Anders sieht es beim Blitzen aus. Da erfährst du das erste Mal mit dem Anschreiben vom Vorwurf. Wenn da der Brief erst nach Ablauf von 3 Monaten kommt, hat es sich erledigt. Es sei den der Fahrer ist nicht der Halter und diesem wurde der Vorwurf bereits eröffnet und durch dessen Widerspruch wurden Verfahrensermittlungen angeschoben.
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tehr
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Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?

Beitrag von tehr »

amboss6 hat geschrieben:Mit "Bekanntmachung" gegenüber dem Betroffenen ist diese Frist erfüllt bzw. unterbrochen. Das ist bei Parkverstößen grundsätzlich mit dem "Knöllchen" am Wischer erfüllt.
Nein, ist es nicht. Es muss schon konkret gegen jemanden ermittelt werden. Das bloße Anbringen eines Zettels am Fahrzeug reicht dazu nicht aus.

Hat man mit Dir gesprochen, als Du am Fahrzeug ankamst? Wurden Dir konkrete Vorwürfe gemacht?

Welche Summe sollst Du bezahlen? Wie setzt sie sich zusammen?
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Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?

Beitrag von Octi2000 »

Ich denke, es ist noch komplizierter...oder ganz einfach, bei mir wars jedenfalls so!

Ich würde von der Video-Mopped Staatsmacht gestellt beim bisserl zu schnell Mopped fahren (es waren kaum 100 drüber, also entsprechend deutliche, schmerzhafte Sanktionen zu erwaten...).), durfte mir das Video anschauen und wurde mit Hinweis auf kommende Post entlassen. :)

Der Schrieb vom Amt kam erst nach 3 Monaten und 12 Tagen mit Datum auf dem Anschreiben, welches 2 Monate älter war als die Zustellung. 8)

Die Sache war damit für mich durch! :D
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Evel Knievel
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Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?

Beitrag von Evel Knievel »

tehr hat geschrieben: Hat man mit Dir gesprochen, als Du am Fahrzeug ankamst? Wurden Dir konkrete Vorwürfe gemacht?
nein, die hatten gerade das Knöllchen angeheftet und gingen zum Fahrzeug vor meinem und da ich ja wusste, dass ich falsch geparkt habe, habe ich nur einen schönen Tag gewünscht und bin abgefahren
tehr hat geschrieben: Welche Summe sollst Du bezahlen? Wie setzt sie sich zusammen?
Es ist nur ein Verwarngeld von 15 €. Also nichts weswegen es sich lohnt einen Advokaten zu belästigen oder weswegen ich schlaflose Nächte habe. Es geht eigentlich nur grundsätzlich um die Frage ob ich bei Erhalt des Anhörungsbogens/ Verwarngeldes nach annährend sechs Monaten überhaupt noch verpflichtet bin zu zahlen. Mir scheint es so, als ob jemand seinen Schreibtisch aufgeräumt hat und dabei den Vorgang gefunden hat. Normal kann eine solche Bearbeitungszeit nicht sein.

@andy366: Danke für die Links - werd ich mir mal zu Gemüte führen
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tehr
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Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?

Beitrag von tehr »

Wenn sie nicht mit Dir gesprochen haben, fand also keine Anhörung vor Ort statt. Außerdem haben sie Deine Personalien nicht aufgenommen, so dass eigentlich niemand weiß, wer Du bist bzw. wer das Auto dort abgestellt hast.

Du kannst zurückschreiben, dass Du die Verwarnung nicht bezahlst, weil sie verjährt ist. Mache sonst keinen Angaben, wer das Auto dort abgestellt hat. Trete nur als Halter auf.

Sollte die Behörde trotzdem drauf bestehen, wird sie einen Bußgeldbescheid erlassen. Gegen den kannst Du entweder klagen oder eine Einstellung des Verfahrens beantragen. Dir als Halter werden dann die Kosten in Höhe von 18,50 Euro auferlegt. Letztendlich kannst Du 15 Euro gewinnen, oder 3,50 Euro draufzahlen.
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alberto
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Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?

Beitrag von alberto »

Wird man von einem Blitzer erwischt, haftet der Fahrer, und nicht der Halter. Der Anhörungsbogen wird an den Halter verschickt, so dass er einen abweichenden Fahrer angeben kann. Schafft die Behörde es nicht, den tatsächlichen Fahrer innerhalb von 3 Monaten zu ermitteln, ist die Sache für ihn verjährt. Dann muss der Halter nur noch beweisen, dass er bei der Tat nicht am Steuer saß. So kann die Sache für beide ohne Konsequenzen ausgehen.

Bei Parkverstößen haftet hingegen der Halter, wenn der tatsächliche Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Die dreimonatige Verjährungsfrist dient nur dazu, den letzteren zu ermitteln. Ist sie vorbei, tritt die Halterhaftung ein, gegen die man nur noch gerichtlich vorgehen kann und die selbstverständlich mit höheren Kosten verbunden ist.

Ich kann dir also nur raten, das Knöllchen zu zahlen, damit es nicht teurer wird!
Zuletzt geändert von alberto am 25. März 2011 05:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?

Beitrag von AlfT »

Bist Du denn zufällig ADAC-Mitglied? Wenn ja, dann schreib denen eine Mail und schildere Deinen Sachverhalt möglichst genau. Dafür gibt's auf deren Website ein nettes Formular speziell für verkehrsrechtliche Fragen.
Das kostet Dich nichts, die antworten recht schnell (in der Regel innerhalb von 2 Tagen, wenn nicht gerade Wochenede ist) und die Antwort kommt von 'nem Verkehrsrechtsanwalt. Habe ich auch schon öfters benutzt - kann ich als Erstberatung nur empfehlen...
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Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?

Beitrag von KlausK »

Hallo alberto,
fast richtig. Eine Halterhaftung gibt es in Deutschlnad nicht. Bei Verstößen im ruhenden Verkehr werden dem Halter die kosten die Verfahrens auferlegt, meißt um die 18€. Dies geht aber auch nur, wenn mit vertretbaren Aufwand ermittelt wurde (Anhörungsbogen an den Halter). Allerdings muss diese in der Verjährungszeit (Verfolgungsverjährung, hier 3 Monate) passieren. Danach greift die Vollstreckungsverjährung (hier 6 Monate).

Grüße
Klaus
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