Eintragung 17" Alufelgen

Speziell zum Tuning des Octavia II
ErdbÄr
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Eintragung 17" Alufelgen

Beitrag von ErdbÄr »

Hallo,

Ich habe mal einige Fragen:

1. Muß mann Alufelgen generell eintragen lassen?

2. Ich habe mir gestern Abend 17" Felgen bestellt und soll nun bestätigen das ich mit den Angaben in der ABE einverstanden bin.

Wir haben mit den von ihnen übersendeten Fahrzeugangaben überprüft ob die von Ihnen bestellten Felgen möglich sind.

Ein Gutachten aus dem hervorgeht das diese Felge verwendet werden darf liegt uns vor.

Der Status des Auftrages wurde geändert. Neuer Status: auf Rückinfo warten

WIR BITTE SIE UNS PER MAIL DIES ZU BESTäTIGEN, DAS SIE DIE AUFLAGEN ZUR KENNTNIS GENOMMEN HABEN UND WIR WERDEN die Felgen UNVERZÜGLICH FÜR DEN VERSAND FREIGEBEN!!!

Reifen bezogene Auflagen!
je nach Reifengröße laut Gutachten Radabdeckung ist zu prüfen!

Felgen bezogene Auflagen!
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.


Ich wäre froh wenn mir jemand Auskunft geben könnte.

MfG ErdbÄr
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darkking
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Re: Eintragung 17" Alufelgen

Beitrag von darkking »

Nein, muss nicht eingetragen werden, dafür hast du ja die ABE (Gutachten)
ErdbÄr
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Re: Eintragung 17" Alufelgen

Beitrag von ErdbÄr »

Hi, bist du dir sicher?

Wenn ich das richtig interpretiere muss ich die Felgen abnehmen lassen.

A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

edit: Was meint Ihr zur Einpresstiefe? Ich hab 7,5x17 ET 35 genommen, hätte ich lieber ET 45 nehmen sollen?


MfG ErdbÄr
Zuletzt geändert von ErdbÄr am 29. Februar 2012 11:50, insgesamt 1-mal geändert.
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darkking
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Re: Eintragung 17" Alufelgen

Beitrag von darkking »

Für mich liest sich das so, dass du TÜV haben musst, um die Felgen fahren zu dürfen.
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werder77
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Re: Eintragung 17" Alufelgen

Beitrag von werder77 »

Die Felgen müssen von einem Sachverständigen abgenommen werden, wenn der Händler richtig das Gutachten/ABE gelesen hat. Der Hinweis A01 steht in fast jeder Teilegenehmigung und muss nur zu richtigem Auto zugeordnet werden, da es immer verschiedene Autos im Verwendungsbereich aufgeführt sind. Im Falle eines Teilegutachtens muss grundsätzlich abgenommen werden.

Zu ET.: Ich habe als Sommerfelgen 7j16, ET 38.
Die Radabdeckungen vorne sind schon grenzwertig.
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Re: Eintragung 17" Alufelgen

Beitrag von Bernemer »

Hatte 17 Zoll Original Skoda Felgen ET 54 von Werk aus drauf , neue andersfarbige gekauft jedoch ET 34 ebenfalls 17 Zoll ,mussten trotz ABE eingetragen
werden , Affäre von einer 1/2 Stunde , Kosten 38 Euro , Auto kam auf die Hebebühne. Achtung schau genau nach ob Metallventile erforderlich sind .
Ich mußte die Gummiventile wechseln oder lass gleich Metallventile reinmachen , könnte Dir Zeit ersparen.
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Re: Eintragung 17" Alufelgen

Beitrag von ErdbÄr »

Hi, was würdest du mir denn raten lieber ET 45 nehmen?
Bernemer
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Re: Eintragung 17" Alufelgen

Beitrag von Bernemer »

Nein lass es so , fahr halt zum TÜV oder zur Dekra ( geht schneller ). Es sieht nämlich Klasse aus wenn die RÄder ET 34 - 35 mit den Kotflügeln bündig abschließen , ich persönlich
finde es schöner und vor allen Dinger bequemer als 18" oder gar 19 " , dann mußte tiefer sonst sieht das bescheiden aus. ( Ist mein Geschmack , nur meiner )
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Re: Eintragung 17" Alufelgen

Beitrag von bigrun »

@bernemer -> hast du zufällig ein paar gute bilder mit deinen 17 Zöller Et35 ?
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Grauer_Drache
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Re: Eintragung 17" Alufelgen

Beitrag von Grauer_Drache »

hast du ne ABE musst du nicht eintragen. Hast du nen Teilegutachten, musst du abnehmen lassen und eintragen. Ganz einfach :wink: (Evtl mit Nacharbeiten)
hatte übrigens mit 17" ET 35 vorne Probleme mit der Eintragung. Aber einer war pfiffig: Fahrzeug ist nach EU-Norm zugelassen, also auch Einzelabnahme nach EU-Recht möglich. Das heißt nämlich: Lauffläche darf nicht breiter als die Karosse sein. Nationales Recht heißt: Gummi darf nicht breiter als die Karosse sein :motz: Watn Stress wegen bissl Gummi :motz:
graue Grüße von Ines, die mit dem Drachen tanzt
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