Ich bin Holsteiner (Kopf aus Holz, Herz aus Stein, daher Holstein), da kriegst du ein Lob immer nur mit einer Prise Pfeffer. Anners geit nich. Sööt is wat för Deerns! 8)
Und danke für die Aufklärung bzw. Korrektur bezüglich der Dimmung. BTW: da könnte Skoda wirklich noch ein bisschen Spielraum (besonders für Steuergeräte-Surfer wie TorstenW) schaffen.
Gruß Escape
H11 Lampe im Nebelscheinwerfer
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Re: H11 Lampe im Nebelscheinwerfer
Und wat schall dat bringen? Bei noch mehr Dimmung haste irgendwann keinen Halogeneffekt mehr und der Draht geht flöten. Noch heller, umso schneller sterben die Lampen wegen Überspannung.Escape hat geschrieben:BTW: da könnte Skoda wirklich noch ein bisschen Spielraum (besonders für Steuergeräte-Surfer wie TorstenW) schaffen.
07.04.2006 bis 11.04.2015: O² Combi 1,9 TDI DPF Ambiente Plus, Graphit-grau, Stoff onyx schwarz, Popowärmer, Dachreling, 4 el. FH, GRA, Climatronic, MuFuLeLe, Audience 

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Re: H11 Lampe im Nebelscheinwerfer
Am längsten halten die Lampen bei einer Dimmung auf 0%.
Zurück im Konzern: ab Februar Seat Leon ST FR 2,0 TDI mit 135 KW,ab 01.02.17 Cupra 290 ST
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Re: H11 Lampe im Nebelscheinwerfer
Moin,
Grüße
Torsten
Das kannst Du nicht so global behaupten!Combi-Man hat geschrieben:Am längsten halten die Lampen bei einer Dimmung auf 0%.

Grüße
Torsten
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Blinkerhebel mit Tempomat; überarbeitet, voll funktionstüchtig, im Angebot.

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Re: H11 Lampe im Nebelscheinwerfer
Eine ABE wird für einen Fahrzeugtyp erteilt und gilt im "nationalen Rechtskreis". Werden nachträglich Fahrzeugteile getauscht, ergänzt oder zusätzlich montiert müssen diese eine Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile besitzen. In der EU werden dafür Prüfzeichen für "internationale Rechtskreise" zugeteilt, entweder ein kleines "e" nach EG-Richtlinien oder ein großes "E" nach ECE-Regelungen. Hinter dem "e" bzw. "E" folgt für die eindeutige Identifizierung des Bauteils noch eine Kombination von Buchstaben und Zahlen.
Normalerweise reicht die "E"-Prüfnummer für das Verwenden damit gekennzeichneter Bauteile aus, ohne dass die ABE für das Fahrzeug erlischt. In bestimmten Fällen ist die Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen als so genannte Änderungsabnahme erforderlich. Aber immer gilt, die gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, besitzen oberste Priorität! D.h. ein Fahrzeugteil, das zwar eine „E“-Prüfnummer besitzt, aber z.B. in Deutschland nicht StVO (oder StVZO) konform ist, darf in diesem Land nicht verwendet werden, wohl aber in einem anderen EU-Land, dessen Gesetze dem nicht widersprechen.
Bezogen auf den Betrieb von Nebelscheinwerfern sind in Deutschland allgemein §17 StVO sowie §52 StVZO zu beachten.
Auf die Frage H11 statt H8 Glühlampe im Skoda-Nebelscheinwerfer bedeutet das:
1) Da der Scheinwerfer eine Sockel-Fassung PGJ19 besitzt passen sowohl H8, H9 als auch H11. Bei den Lampen haben die Sockel lediglich noch die Ergänzung -1, -5 bzw. -2.
2) Die Maße der Lampe müssen im Scheinwerfer zum Reflektor "passen", damit das Licht „richtig“ auf die Straße fokussiert wird. H9 und H11 haben identische feste Maße, bei der H8 dürfen die Maße für den Durchmesser sowie die Länge des Glaskolben etwas varieren, aber deren Max.-Werte sind gleich mit denen für H9 / H11, alle übrigen Maße sind identisch. (Sollte der Glaskolben kürzer sein, ist aber das Maß für den Glühfaden gleich und damit stimmt die Position wieder.) Somit "passen" alle drei Lampen in den Scheinwerfer.
3) H8-Lampen haben 35W, H9 = 65W und H11 = 55W. Die daraus resultierenden Unterschiede z.B. Stromstärke sowie Temperaturen sind bei den Kabelquerschnitten sowie der Reflektorbeschaffenheit zu beachten. Nach Aussage eines Fachhändlers ist laut Skoda die Benutzung mit Lampen bis 65W in den Scheinwerfern zulässig.
4) Da in der StVZO kein Grenzwert für die Watt-Zahl genannt ist, können alle drei Lampen verwendet werden, da sie eine ECE-Nummer besitzen (Lampen mit höheren Leistungen ohne Prüfnummer dürfen natürlich nicht verwendet werden).
Fazit: eine H11-Glühlampe kann statt der H8-Lampe verwendet werden, ohne dass die ABE für das Fahrzeug erlischt.
Da bei einigen Fahrzeugmodellen anderer Hersteller H11-Glühlampen für das Abblendlicht zum Einsatz kommen, werden H11-Lampen auch als „Hochleistungslampen“ mit mehr Lichtzuwachs angeboten. Bei deren Verwenden in Nebelscheinwerfern ist jedoch zu beachten, das hellere („weissere“) Licht ist bei Nebel kontraproduktiv, da es von den Wassertröpfchen stärker reflektiert wird. Nach meinem subjektiven Empfinden leuchten „normale“ H11-Glühlampen die Fläche etwas gleichmäßiger aus als H8. Aber die Unterschiede sind gering… so stellt sich die Frage, lohnt sich der Aufwand – zumal die Nebelscheinwerfer in der Regel (siehe §17 StVO, nur bei erheblicher Sichtbehinderung) eingeschaltet werden.
Gruß P.K.
Normalerweise reicht die "E"-Prüfnummer für das Verwenden damit gekennzeichneter Bauteile aus, ohne dass die ABE für das Fahrzeug erlischt. In bestimmten Fällen ist die Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen als so genannte Änderungsabnahme erforderlich. Aber immer gilt, die gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, besitzen oberste Priorität! D.h. ein Fahrzeugteil, das zwar eine „E“-Prüfnummer besitzt, aber z.B. in Deutschland nicht StVO (oder StVZO) konform ist, darf in diesem Land nicht verwendet werden, wohl aber in einem anderen EU-Land, dessen Gesetze dem nicht widersprechen.
Bezogen auf den Betrieb von Nebelscheinwerfern sind in Deutschland allgemein §17 StVO sowie §52 StVZO zu beachten.
Auf die Frage H11 statt H8 Glühlampe im Skoda-Nebelscheinwerfer bedeutet das:
1) Da der Scheinwerfer eine Sockel-Fassung PGJ19 besitzt passen sowohl H8, H9 als auch H11. Bei den Lampen haben die Sockel lediglich noch die Ergänzung -1, -5 bzw. -2.
2) Die Maße der Lampe müssen im Scheinwerfer zum Reflektor "passen", damit das Licht „richtig“ auf die Straße fokussiert wird. H9 und H11 haben identische feste Maße, bei der H8 dürfen die Maße für den Durchmesser sowie die Länge des Glaskolben etwas varieren, aber deren Max.-Werte sind gleich mit denen für H9 / H11, alle übrigen Maße sind identisch. (Sollte der Glaskolben kürzer sein, ist aber das Maß für den Glühfaden gleich und damit stimmt die Position wieder.) Somit "passen" alle drei Lampen in den Scheinwerfer.
3) H8-Lampen haben 35W, H9 = 65W und H11 = 55W. Die daraus resultierenden Unterschiede z.B. Stromstärke sowie Temperaturen sind bei den Kabelquerschnitten sowie der Reflektorbeschaffenheit zu beachten. Nach Aussage eines Fachhändlers ist laut Skoda die Benutzung mit Lampen bis 65W in den Scheinwerfern zulässig.
4) Da in der StVZO kein Grenzwert für die Watt-Zahl genannt ist, können alle drei Lampen verwendet werden, da sie eine ECE-Nummer besitzen (Lampen mit höheren Leistungen ohne Prüfnummer dürfen natürlich nicht verwendet werden).
Fazit: eine H11-Glühlampe kann statt der H8-Lampe verwendet werden, ohne dass die ABE für das Fahrzeug erlischt.
Da bei einigen Fahrzeugmodellen anderer Hersteller H11-Glühlampen für das Abblendlicht zum Einsatz kommen, werden H11-Lampen auch als „Hochleistungslampen“ mit mehr Lichtzuwachs angeboten. Bei deren Verwenden in Nebelscheinwerfern ist jedoch zu beachten, das hellere („weissere“) Licht ist bei Nebel kontraproduktiv, da es von den Wassertröpfchen stärker reflektiert wird. Nach meinem subjektiven Empfinden leuchten „normale“ H11-Glühlampen die Fläche etwas gleichmäßiger aus als H8. Aber die Unterschiede sind gering… so stellt sich die Frage, lohnt sich der Aufwand – zumal die Nebelscheinwerfer in der Regel (siehe §17 StVO, nur bei erheblicher Sichtbehinderung) eingeschaltet werden.
Gruß P.K.