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Verfasst: 8. Januar 2004 12:55
von art1972
na,ja, spätestens am montag werde ich das gutachten dann zu gesicht bekommen, mal sehen, was die zahlen dann definitiv sprechen, den anwalt habe ich auch schon eingeschaltet....
habe bei dem unfall das berühmte HWS erlitten, plus prellungen und verstauchungen am kopf, arm und hand.
der kommentar des anwaltes war dazu, das man pauschal pro woche krankschreibung etwa 200€ rechnen kann, ich dachte eigentlich so was würde auch nach art der verletzung berechnet...
im moment frage ich mich echt, ob ich "doof" auf der stirn stehen habe...
Verfasst: 8. Januar 2004 13:17
von frankw
@art1972: Bei Schmertzengeld gibt es einen bestimmten Satz. Was Du meinst betrifft den Unfallverursacher. Seine Strafe wird vom Richter anhand von der Schwere der Verletzung beim Unfallgegner mit rangezogen. Was mich nur wundert ist, daß Du solche Verletzung erlitten hast. Ich hatte nur einen Kratzer am Arm von meiner Uhr und das bei einen fast Frontalcrash.
Aber mal ganz ehrlich: lieber einen Blechschaden als einen dauerhaften körperlichen Schaden.
Gruß Frank
Verfasst: 8. Januar 2004 13:18
von Melli
frankw hat geschrieben:
Ich kann Dir aber schon mal empfehlen, den Gang zum Anwalt zu machen, da heute jeder eine Teilschuld bekommt. Das ist das sogenannte Betriebsrisko, welches man bei der Teilnahme am Straßenverkehr als Autofahrer automatisch hat. Und diese Teilschuld kann man nur mit einen Anwalt minimieren. Auch wenn Du nicht schuldig bist, wird Deine Versicherung Dich bestimmt daraufhin Hochstufen und dem sollte man gegenwirken.
Gruß Frank
sorry, aber das ist jetzt nicht dein ernst oder ?
wenn die schuld eindeutig geklärt ist, dann wird die eigene versicherung sich gar nicht um den unfall kümmern...und erst recht nicht die sfr-klasse belasten. abgesehen davon ist man als "unfallopfer" verpflichtet den schaden so gerin wie möglich zu halten. ist die rechtslage absolut eindeutig und sonnenklar, kannste auf deinen anwaltskosten auch sitzen bleiben.....
Verfasst: 8. Januar 2004 13:43
von art1972
also, wie eingangs erwähnt, ich habe KEINE schuld, mir wurde ja die vorfahrt genommen...
Verfasst: 8. Januar 2004 14:10
von frankw
@Melli: Man sollte schon eine Rechtsschutz besitzen, bevor man mit einen Rechtsanwalt drohen will. Es ist aber definitiv so, daß jeder der mit einen KFZ am Strassenverkehrteil nimmt ein Betriebsrisko trägt.
hier ein Beispiel und
noch eins.
Des Weiteren hat man auch nicht das Recht auf die Vorfahrt zu bestehen.
Gruß Frank
Verfasst: 8. Januar 2004 14:34
von octavius
wenn Du eine Verkehrsrechtsschutz hast, nimm Dir sofort einen Anwalt.
Die 15T€ kommen preislich schon hin denke ich (Restwert+Schaden).
Ich war aus lauter Verzweiflung schon drauf und dran, meinen Octavia zu verkaufen, weil die Steuerung vom Memorysitz ständig gelöscht war, als ich dann aber hörte, dass ich für ein 1,5J altes Auto (Liste 33,5) nur noch 17T€ bekommen sollte, habe ich mich entschlossen, das Teil lieber das 5te. Mal in die Werkstatt zur Reparatur zu geben (das hat dann geholfen

)
Du hast in jedem Fall das Recht, Dir einen eigenen Gutachter zu nehmen. Den zahlt die gegnerische Versicherung. Die schäumen dann zwar, aber das ist egal. Problematisch ist nur, dass es so richtig unabhängige Gutacher nicht gibt! "Gutachtet" er zu gut für den Versicherungsnehmer, ist er bei der gegnerischen Versicherung auf der schwarzen Liste.
Verfasst: 8. Januar 2004 14:41
von Jannemann
das Problem mit der Teilschuld.....
letztens bei uns in der Rechtsvorlesung (Rechtsanwältin als Prof)
"wenn Sie auf einer Straße links in eine Einfahrt/Garage etc einfahren wollen und blinken und dann von einem Auto links überholt werden haben sie eine Teilschuld von mind. 50% !"
da hab ich bauklötze gestaunt. Gibts wohl auch etliche Gerichtsurteile dazu.
Verfasst: 8. Januar 2004 19:33
von insideR
Logisch, nachfolgenden Verkehr nicht beachtet. Bums, fertig. Also muß im Protokoll stehen: "Ich setzte den Blinker, schaute in den Spiegel und sah ca. 100 Meter weiter hinten ein Fahrzeug. Nach nochmaligem Spiegelblick und Schulterblick bog ich in die Einfahrt ein, wobei mein Wagen gerammt wurde von o.g. Fahrzeug."
Damit unterstelle ich zu hohe Geschwindigkeit und lenke die Ermittler von eventuellen eigenen Unachtsamkeiten ab. Wobei alles immer Auslegungssache ist.
Ralf
Verfasst: 9. Januar 2004 08:31
von Jannemann
insideR hat geschrieben:Logisch, nachfolgenden Verkehr nicht beachtet. Bums, fertig. Also muß im Protokoll stehen: "Ich setzte den Blinker, schaute in den Spiegel und sah ca. 100 Meter weiter hinten ein Fahrzeug. Nach nochmaligem Spiegelblick und Schulterblick bog ich in die Einfahrt ein, wobei mein Wagen gerammt wurde von o.g. Fahrzeug."
Damit unterstelle ich zu hohe Geschwindigkeit und lenke die Ermittler von eventuellen eigenen Unachtsamkeiten ab. Wobei alles immer Auslegungssache ist.
Ralf
selbst dann hast du 50%..... ist echt schwer zu glauben, ne....
Verfasst: 9. Januar 2004 08:42
von octavius
beim Verfassen des Unfallberichtes am besten jemanden Kontaktieren, der was davon versteht.
Mir ist mal auf der Gegenspur jemand Rückwärts in mein Auto gefahren (auf meiner Spur stand schon 5 Min eine Straßenbahn, so das ich dann langsam auf die Gegenspur bin und kurz anhielt, um zu sehen, ob alles frei war und dann hats gekracht).
Die Polizei hat nur geschmunzelt. Der Typ der in mich rein ist (beide hatten wir erst wenige Wochen alte Autos) war rückwärts aus einer Parklücke raus. Das war sein Pech. Wäre er da nicht rausgekommen, hätte es mich getroffen, so die Polizei.