Nicht zwingend. Mal abgesehen davon, dass es heutigentags eine eVB gibt.digidoctor hat geschrieben:Die Doppelkarte ist nur HP.
Nach Auslieferung...parken beim Händler möglich?
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Re: Octi II Lieferzeit / - frist
Manche Autos haben so viele Fehler, dass es besser ist, den Fahrer zu tauschen.
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Re: Octi II Lieferzeit / - frist
mir hatte meine Maklerin die VK schriftlich bestätigt. galt ja schon für die Fahrt vom
zu mir.
aber da war das auto ja schon zugelassen!

aber da war das auto ja schon zugelassen!
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Re: Octi II Lieferzeit / - frist
Worum gehts eigentlich? Ist die Kiste zugelassen? Nö. Sagt der
, dass die Kiste da stehen darf ohne Zulassung, hat er die Sorgfaltspflicht und ist auch versichert.

Manche Autos haben so viele Fehler, dass es besser ist, den Fahrer zu tauschen.
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Re: Nach Auslieferung...parken beim Händler möglich?
ja aber seine Kohle ist man erstmal los. ob nun insolvenz oder irgendwas anderes. untergang, diebstahl bla bla. Naja, meinen Superb Combi zahle ich dann bar bei Übergabe : 

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Re: Nach Auslieferung...parken beim Händler möglich?
In meinem Kaufvertrag stand genau drin, wie lange der wagen nach Ankunft beim Händler stehen darf, ohne, dass eine Standgebühr verlangt wird und ohne, dass das Risiko auf mich über geht. Wenn ich mich nicht irre war das ein Zeitraum von etwa 10 Tagen.
Hast du deinen Kaufvertrag durchgelesen? Würde mich wundern, wenn das nicht geregelt wäre. Sollte der Vereinbarte Zeitraum für dich nicht ausreichend sein, musst halt versuchen, was anderes zu vereinbaren.
Hast du deinen Kaufvertrag durchgelesen? Würde mich wundern, wenn das nicht geregelt wäre. Sollte der Vereinbarte Zeitraum für dich nicht ausreichend sein, musst halt versuchen, was anderes zu vereinbaren.
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Re: Nach Auslieferung...parken beim Händler möglich?
Es wäre vom Händler wohl etwas viel verlangt,
wenn man sein neues Auto auf seine Verantwortung
gegen Beschädigung, Vandalismus usw. wochenlang
bei ihm parken will.
Nach Abschluss der Verkaufsmodalitäten sieht es wohl
etwas anders aus. Der Händler hat sein Geld und wird
dann dem Kunden (wenn Platz da ist) wohl gestatten,
sein neues Kfz dort zu parken. Ohne Gewährleistung
seinerseits. Und neue Fahrzeuge habe ja eh wohl
Vollkasko.
wenn man sein neues Auto auf seine Verantwortung
gegen Beschädigung, Vandalismus usw. wochenlang
bei ihm parken will.
Nach Abschluss der Verkaufsmodalitäten sieht es wohl
etwas anders aus. Der Händler hat sein Geld und wird
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sein neues Kfz dort zu parken. Ohne Gewährleistung
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Re: Nach Auslieferung...parken beim Händler möglich?
Wenn der noch zukünftige Käufer des noch zukünftigen Wagens des threaderstellers Leser des Octavia-Forum sein sollte, weiß er, wie er Produktionsdatum und Erstzulassung zu werten hätte.CrazyFrog2 hat geschrieben: Wenn die Erstzulassung 2010 wäre, wäre es psychologisch beim Wiederverkauf ja doch besser...
...die Embleme bleiben dran.