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Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?
Verfasst: 23. März 2011 17:11
von Ranger
Ich bin mir ganz sicher, dass die Zustellungsfristen 6 Monate betragen.
Andere Frage. Meine Mutter ist Halter eines Skoda Octavia. Das Auto gehört jedoch mir. Versicherungsnehmer bin ich. Ich habe das Auto meiner Mutter genutzt und ein Knöllchen kassiert. Meine Mutter wurde vor zwei Wochen am Auge operiert und kann wegen der fehlenden räumlichen Sicht jedoch kein Auto fahren. Zudem waren meine Eltern zur Tatzeit nachweißlich 150 KM einkaufen. (Mutter ist Beifahrerin!)
In Deutschland gibt es keine Halterhaftpflicht. Das bedeutet, dass die Tat nachgewiesen werden muss. Wie schaut das denn in diesem Fall aus? Muss ich zahlen? Meine Mutter kann sich aber auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen, da sie keine Verpflichtung hat Familienangehörige zu belasten.
Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?
Verfasst: 23. März 2011 19:01
von tehr
Ranger hat geschrieben:Meine Mutter kann sich aber auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen, da sie keine Verpflichtung hat Familienangehörige zu belasten.
Wenn sie das macht, schränkt das den Kreis der Verdächtigen enorm ein, so dass es wohl kein Problem sein wird, Dich als Fahrer zu identifizieren. Wie weit wohnst Du von Deiner Mutter entfernt?
Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?
Verfasst: 23. März 2011 19:07
von RS200@raceblue
Nicht selten gehen die Herren in grün dann mal mit dem "Tatfoto" in der Hand bei den Nachbarn klingeln.

Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?
Verfasst: 23. März 2011 19:15
von Chief
Beim Knöllchen?
Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?
Verfasst: 23. März 2011 19:20
von RS200@raceblue
Ich weiß nicht ab welcher "Knöllchendicke"

oder ob erst wenn Punkte drohen.
Aber ich weiß von einem guten Bekannten, dass die "Grünen" seinem Nachbarn sein Blitzerfoto unter die Nase gehalten haben.
Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?
Verfasst: 23. März 2011 19:29
von tehr
Chief hat geschrieben:Beim Knöllchen?
Warum nicht? Wenn den Leuten auf dem Amt langweilig ist...
Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?
Verfasst: 23. März 2011 20:12
von Basti1982
Meines Wissens nach kommt bei Parkverstößen die Halterpflicht zu tragen. Bei allen anderen Verstößen der Fahrzeugführer. Also: diskutieren lohnt nicht. Zahlen lautet die Devise.
Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?
Verfasst: 23. März 2011 20:55
von tehr
Leider hat Ranger nicht geschrieben, wie er sich das "Knöllchen" eingefangen hat. Je nach Höhe des Verwarngelds kann ich aber auch das berufen auf die Halterhaftung lohnen.
Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?
Verfasst: 23. März 2011 21:31
von Faraa
RS200@raceblue hat geschrieben:Nicht selten gehen die Herren in grün dann mal mit dem "Tatfoto" in der Hand bei den Nachbarn klingeln.

Kann ich nur bestätigen^^ War damals auf dem Rückweg der Meisterschule ( Essen nach Bochum ) und auf dem Zubringer der Autobahn habense mich mit 70 geblitzt wo nur 50 erlaubt war. Paar Wochen später klingelt bei mir das Telefon, ob die Herren vom Ordnungsamt mal kurz vorbeischauen könnten, aufgrund einer Identifizierung meinerseits, ob ich auch derjenige bin, auf den das Auto zugelassen ist. Naja war schon komisch. Die Begründung des Herren zur Identifizierung war lachhaft. Er konnte nicht glauben das der RS mir gehört, da ich auf dem Foto nach seiner Meinung ziemlich jung dafür aussah. Und wo er dann das Datenblatt des RS rausgeholt hatte, meinte er nur was von wegen solche Autos gehören nicht in die Hand von jungen Leuten :motz: Soll ich warten bis ich 60 bin ? :motz:
Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?
Verfasst: 23. März 2011 22:41
von Ranger
Ich wohne ca. 1 KM von meinen Eltern entfernt. Halter ist meine Mutter, die war zur Tatzeit 150 KM entfernt einkaufen. Ich muß dazu sagen, daß ich mich bei Ankunft mit der Politesse unterhalten habe, die führte mir sogar ihr Lesegerät vor, daß sie damit fotografieren und telefonieren kann.
Am Montag war in meiner Wohnung ein Wasserschaden (Abflussrohre in Küche und Bad dicht- Schaden über 2000 Euro). Zur Schadensaufnahme nahm ich bei der Versicherung einen Termin wahr. Ich war 8 Minuten überfällig (15:38). Die Politesse war nicht mehr auffindbar. Ich konnte 2 Tage nicht zur Schule, weil Handwerker Wanne, Duschkabine, Küche und Waschmaschine entfernen mußten um die Wände aufzureißen um die Leitungen zu erneuern. Bad ist komplett gefließt. Instandsetzungen dauern eine Woche an.
Ich bin Student- da tut jeder Cent weh und erstens wegen 8 Minuten auf einem leeren Parkplatz mit Parkscheibe.