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Re: Parkverstoß... Überlegungen ;-)

Verfasst: 16. März 2011 09:14
von maba
Nein tehr, wird es nicht. es wird als Fehlbuchung gewertet, die 10 Euro werden ordnungsgemäß mit deinem "Konto" verrechnet, der 1 Cent wird auf ein Überbuchungskonto gelegt, mit deinem Aktenzeichen als Vermerk.
Genauso wie es LEO geschrieben hat. Der Verwaltungsaufwand erhöht sich ein wenig, da die Buchung gesplittet werden muss.

Re: Parkverstoß... Überlegungen ;-)

Verfasst: 17. März 2011 03:06
von tobyziegler
Ich wohne hier in einer reichen Gemeinde, die solche Scherze nicht nötig hat.
Deshalb regt es mich auf - ich zahl genug Steuer für andere Scherze...

Die eine Person die hier Knöllchen verteilt ist auch gut bekannt, was macht die Samstag
Morgens hier draussen in einem Wohngebiet?

Deren Lohn zahlt auch der Steuerzahler... für was eigentlich.

Wegschauen ist einfach, aber wir müssen diese Hampler besser kontrollieren.

Re: Parkverstoß... Überlegungen ;-)

Verfasst: 17. März 2011 08:20
von knallhart
Wieso beschweren sich eigentlich alle immer nur (bzw. erst) dann über erlassene Regeln, wenn sie deswegen zahlen müssen?
Gleich bei der Anordnung kann man Einspruch einlegen bzw. zumindest mal nachfragen, was das soll. Aber da müsste man ja vorausdenken :roll:

Zum eigentlichen Thema: wie bereits gesagt wurde: 1 Ct weniger wird mehr als 2,5 mal so teuer.
Der Ct. mehr stört niemand wirklich. Kannst natürlich auch einen Brief mit der bitte den Cent zurückzuerhalten schreiben und hinschicken :lol:

Re: Parkverstoß... Überlegungen ;-)

Verfasst: 17. März 2011 08:58
von Nightwalker
Naja, zum bezahlen von einem "Mehr" an Bußgeld hat Chief ja schon alles gesagt. Ich arbeite auf der Behörde und kann dies nur so bestätigen.

Zu deiner Frage der neuen Schilder. Melde dich auf dem Odnungsamt das für deinen Bereich zuständig ist. Diese erlassen Parkzonen bzw berechtigtes Parken. Die Möglichkeit, warum dies so eingeführt wurde, kann Dir zu 100% nur die o.g. Stelle sagen.

Holen wir einfach mal die Glaskugel heraus und raten mit. Eine Möglichkeit, die du auch schon erwähnt hast, dass dort Fahrzeuge abgestellt werden, die mit dem Wohnen ansich nichts zu tun haben. Wobei das dauerhafte Parken von LKW's in den meisten Fällen in allgemeinen Wohngebieten eh nicht gestattet ist. Die zweite Möglichkeit wäre, dass Beschäftigte der Firmen und Gewerbebetriebe die Parkplätze der Straßen nutzt. Dies könnte man mit "Kurzzeitparken" regeln, wie bei Dir, oder eben durch Anliegerparken.

Ruf an, dann weisst du es 100%.

Grüße

Re: Parkverstoß... Überlegungen ;-)

Verfasst: 17. März 2011 11:14
von Chief
Die Fragen des TE sind abgearbeitet. Geschlossen...