Auffahrunfall
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crazydogs
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Re: Auffahrunfall
Überlege es dir gut. Ich würde mindestens mal den Stoßfänger abnehmen/abnehmen lassen.
Ich hatte auch mal so einen Auffahrunfall (allerdings mit einem anderen Fahrzeug). Von außen waren auch nur nen paar Kratzer zu sehen (son Stoßfänger federt schon gut zurück).
OT der Werkstatt war auch erst, neue Schürze,lackieren und gut.
Später kam dann der Anruf, Hinterwagen gestaucht, hintere Achse hat auch was ab bekommen. War im Endeffekt richtig teuer.
Ich hatte auch mal so einen Auffahrunfall (allerdings mit einem anderen Fahrzeug). Von außen waren auch nur nen paar Kratzer zu sehen (son Stoßfänger federt schon gut zurück).
OT der Werkstatt war auch erst, neue Schürze,lackieren und gut.
Später kam dann der Anruf, Hinterwagen gestaucht, hintere Achse hat auch was ab bekommen. War im Endeffekt richtig teuer.
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kalli*
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Re: Auffahrunfall
Deswegen lassen Versicherungen gerne auch ihren Vertrauensmann mal auf den Schaden schauen.
Nicht das die Werkstatt da etwas über das Ziel hinausschießt.
Ist schon immer komisch wenn sie fragen ob man den Schaden selber bezahlen muss oder ob es ein Versicherungsfall ist.
Nicht das die Werkstatt da etwas über das Ziel hinausschießt.
Ist schon immer komisch wenn sie fragen ob man den Schaden selber bezahlen muss oder ob es ein Versicherungsfall ist.
Gruß
Kalli*
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Catwiesel
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Re: Auffahrunfall
Moin
so sollte man es angehen: Sachverständen holen (wird vom Gegner bezahlt) dann nach Gutachten abrechnen, wenn Fahrzeug instantgesetzt wurde, wieder den Gutachter holen (kostet dann nix) er macht Fotos, diese an die Versicherung schicken, und man bekommt die Mwst ausgezahlt, evtl sogar Kosten für Leihwagen. So haben wir das schon vielfach abgewickelt.
Grüße
so sollte man es angehen: Sachverständen holen (wird vom Gegner bezahlt) dann nach Gutachten abrechnen, wenn Fahrzeug instantgesetzt wurde, wieder den Gutachter holen (kostet dann nix) er macht Fotos, diese an die Versicherung schicken, und man bekommt die Mwst ausgezahlt, evtl sogar Kosten für Leihwagen. So haben wir das schon vielfach abgewickelt.
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Herr B aus W
Re: Auffahrunfall
Dann kann man es auch gleich direkt reparieren lassen, anstatt es vorher übers Gutachten abzurechnen, spart Zeit und Nerven.
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Re: Auffahrunfall
Mit der in meinen Augen umständlichen und auch fragwürdigen Methode geht es ja nur darum paar Euros einzubehalten. Sprich: teuer abrechnen, preiswert reparieren lassen, Differenz einsacken. Das es dann noch mal einen kostenfreien Gutachterbesuch geben soll um auch noch die Mwst. zu erhalten ist mir persönlich neu. Auch das Versicherungen dies mitmachen und Gutachter hinschicken. Sind die wirklich so naiv?!
Ich bin dann mal weg.
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Catwiesel
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Re: Auffahrunfall
da ich diese Sachen beruflich mache, wollte ich hier im Forum nur Tips geben mehr nicht, es ist nichts fragwürdiges dabei wenn ich, Z.B selbst Karosseriebauer bin, und mein Fahrzeug selbst instantsetzte,warum sollte in diesem Fall das Fahrzeug in die Werkstatt ?
Ob jeder Gutachter kostenlos ein Nachgutachten stellt weiß ich nicht, unserer machts auf jeden Fall.
Nochwas generelles, es steht einem ein neutraler Gutachter zu, ich würde nie den Gutachter der gegnerisches Versicherung anerkennen.
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- frankw
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Re: Auffahrunfall
Da stellt sich nur die Frage was ist ein neutraler Gutachter? Auch wenn die Schuldfrage klar ist, sind die Versicherungen immer bestrebt die Kosten gering zu halten. Wenn den der Schaden zu hoch ist, dann haben die das Recht ebenfalls das Fahrzeug durch einen eigenen Gutachter untersuchen zu lassen.Catwiesel hat geschrieben:Nochwas generelles, es steht einem ein neutraler Gutachter zu, ich würde nie den Gutachter der gegnerisches Versicherung anerkennen.
Es muss halt jeder selber entscheiden, was er macht. Ich habe mich für eine Reparatur in der Fachwerkstatt entschieden. Mir hat es schon alleine gereicht, wie lange die gegnerische Versicherung zur Reparaturfreigabe gebraucht hat. Dann hatten man dort das falsche Dokument uns zu gefaxt, dann musste da noch was überlegt werden. Das nervt alles.
- Chocobo-Mobil
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Re: Auffahrunfall
Einer, der nicht am laufenden Band Gutachten für ein und dieselbe Versicherung erstellt und der deswegen auch nicht in einen Interessenkonflikt kommt.frankw hat geschrieben: Da stellt sich nur die Frage was ist ein neutraler Gutachter?
Dieses Recht haben sie immer!frankw hat geschrieben: Wenn den der Schaden zu hoch ist, dann haben die das Recht ebenfalls das Fahrzeug durch einen eigenen Gutachter untersuchen zu lassen.
Es macht aber einen Unterschied, ob man beide Hausnummern hat oder ob das evtl. "geschönte" Gutachten ganz allein auf weiter Flur steht, weil man der Versicherung des Unfallgegners blind vertraut.
- frankw
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Re: Auffahrunfall
Es versteht sich von allein, dass man als Geschädigter immer auf seinen "eigenen" Gutachter bestehen sollte. Aber hier hat nie jemand davon gesprochen, dass man nur den Gutachter der gegnerischen in Anspruch nehmen soll. Alles andere endet meist in Russisch Roulette.Chocobo-Mobil hat geschrieben: Es macht aber einen Unterschied, ob man beide Hausnummern hat oder ob das evtl. "geschönte" Gutachten ganz allein auf weiter Flur steht, weil man der Versicherung des Unfallgegners blind vertraut.
- TorstenW
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Re: Auffahrunfall
Moin,
der Geschädigte hat bei einem Haftpflichtschaden die freie Wahl des Gutachters! So lange dies ein anerkannter Gutachter ist, hat die Versicherung nicht das Recht, dieses Gutachten anzuzweifeln (auch wenn sie das ggf. gerne täten) und noch einen eigenen Gutachter zu schicken! Dies muss man als Geschädigter nicht akzeptieren! Da haben sich schon einige Versicherungen eine Watsche geholt. 8)
Im Gegenzug ist der Geschädigte zur Schadensminderung verpflichtet, also sollte man für einen 1000 EU-Schaden nicht unbedingt sofort einen Gutachter ranpfeifen. Meist reicht der Versicherung die Schätzung der Werkstatt (war bei mir so; bei >1500EUs Schaden, die wollten keinen Gutachter sehen). Wenn sie doch drauf bestehen, ok, dann nimmt man eben einen.
Schließlich kostet ein Gutachter auch nicht wenig Geld......
Grüße
Torsten
der Geschädigte hat bei einem Haftpflichtschaden die freie Wahl des Gutachters! So lange dies ein anerkannter Gutachter ist, hat die Versicherung nicht das Recht, dieses Gutachten anzuzweifeln (auch wenn sie das ggf. gerne täten) und noch einen eigenen Gutachter zu schicken! Dies muss man als Geschädigter nicht akzeptieren! Da haben sich schon einige Versicherungen eine Watsche geholt. 8)
Im Gegenzug ist der Geschädigte zur Schadensminderung verpflichtet, also sollte man für einen 1000 EU-Schaden nicht unbedingt sofort einen Gutachter ranpfeifen. Meist reicht der Versicherung die Schätzung der Werkstatt (war bei mir so; bei >1500EUs Schaden, die wollten keinen Gutachter sehen). Wenn sie doch drauf bestehen, ok, dann nimmt man eben einen.
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Geht nicht gibts nicht und "kann nicht" ist faul! 
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