Hartz-IV Empfänger demoliert meinen Scout und zahlt nicht!!
- digidoctor
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Re: Hartz-IV Empfänger demoliert meinen Scout und zahlt nicht!!
Den hat man meist nur, wenn man nicht wie ein Irrer 3,50 Euro bei der Jahresprämie rausoptimiert.
- Alfred
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Re: Hartz-IV Empfänger demoliert meinen Scout und zahlt nicht!!
Das ist mir ja das Neuste, dass man sich über die eigene Privat-HP-Versicherung gegen Schäden versichern kann, die einem Dritte zufügen. Was das noch mit eigener Privat-HP und Schäden am eigenen Auto zu tun hat, ist mir schleierhaft. Aber man lernt halt nicht aus...
MfG Alfred
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- TorstenW
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Re: Hartz-IV Empfänger demoliert meinen Scout und zahlt nicht!!
Moin,
wichtig ist, den Titel gut festhalten und dafür sorgen, dass die Forderung bei ihm "angemeldet" ist!
Was die wenigsten Leute wissen:
Auch wenn Du in absehbarer Zeit kein Geld von diesem Herzchen siehst, kannst Du, wenn er irgendwann mal der Meinung sein sollte, Privatinsolvenz beantragen zu wollen, Deine Zustimmung verweigern!
Als Gläubiger hast Du das Recht dazu. So hast Du ihn in der Hand. Entweder er zahlt oder er bleibt auf seinen kompletten Schulden weiter sitzen. Damit kann er sich also auch auf diesem Weg nicht aus der Affäre ziehen.
Grüße
Torsten
wichtig ist, den Titel gut festhalten und dafür sorgen, dass die Forderung bei ihm "angemeldet" ist!
Was die wenigsten Leute wissen:
Auch wenn Du in absehbarer Zeit kein Geld von diesem Herzchen siehst, kannst Du, wenn er irgendwann mal der Meinung sein sollte, Privatinsolvenz beantragen zu wollen, Deine Zustimmung verweigern!
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Re: Hartz-IV Empfänger demoliert meinen Scout und zahlt nicht!!
Nö, stimmt nicht. Meist wird eine Auslandskrankenversicherung gefordert. HP hab ich in den letzten 20 JahrenBasti1982 hat geschrieben:Leider. Einzige Ausnahme sind Besucher mit Visa ... Visum gibts nur gegen Vorlage einer Haftpflichtversicherung.
bei Visa pflichtigen Einladungen aus dem Überseebereich noch nicht gehabt.
Gruß
Kalli*
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Re: Hartz-IV Empfänger demoliert meinen Scout und zahlt nicht!!
Das stimmt leider nur zum Teil. Man hat zwar das Recht, die Zustimmung bei der Gläubigeranhörung zu verweigern. Wer sollte einen auch dazu zwingen können? Wenn aber der zuständige Richter letztlich anderer Meinung ist, wird die ganze Insolvenzchose auch ohne deine Zustimmung durchgezogen. Enteignung auf dem Amtsweg sozusagen.TorstenW hat geschrieben:...kannst Du, wenn er irgendwann mal der Meinung sein sollte, Privatinsolvenz beantragen zu wollen, Deine Zustimmung verweigern!
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MfG Alfred
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Re: Hartz-IV Empfänger demoliert meinen Scout und zahlt nicht!!
Wenn er seinen Wohnsitz nach UK verlegt ist er in einen Jahr mit der privat Insolvenz durch.
Eigentlich gut das Menschen wieder auf die Füße kommen können, anderseits ist es auf Kosten anderer
bzw. von uns allen da wir diese Ausfälle in den Preisen überall mit bezahlen.
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Gruß
Kalli*
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Re: Hartz-IV Empfänger demoliert meinen Scout und zahlt nicht!!
Meinem Kenntnisstand nach trifft das bei Visa für aus dem Ausland nach Deutschland kommende Besucher zu. Jedenfalls habe ich schon 3 Visaleute gehabt, die allesamt über eine deutsche HPV verfügten.
- TorstenW
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Re: Hartz-IV Empfänger demoliert meinen Scout und zahlt nicht!!
Moin,
@Alfred
Eine "Enteignung" wird das nieeeeenicht! Wenn er eine Privatinsolvenz durchziehen will, muss er ja während dieser Zeit einen (festzulegenden) Teil seiner Schuld abtragen. Und mit dem Teil, den er gewillt ist abzutragen, muss man sich einverstanden erklären.
Bei einem vollstreckbaren Titel sieht das IMHO noch anders aus als bei "normalen" Schulden. Den Titel kann auch ein Richter nicht so einfach ignorieren/unter den Tisch fegen. Den hat schließlich ein anderer Richter "erstellt".
Grüße
Torsten
@Alfred
Eine "Enteignung" wird das nieeeeenicht! Wenn er eine Privatinsolvenz durchziehen will, muss er ja während dieser Zeit einen (festzulegenden) Teil seiner Schuld abtragen. Und mit dem Teil, den er gewillt ist abzutragen, muss man sich einverstanden erklären.
Bei einem vollstreckbaren Titel sieht das IMHO noch anders aus als bei "normalen" Schulden. Den Titel kann auch ein Richter nicht so einfach ignorieren/unter den Tisch fegen. Den hat schließlich ein anderer Richter "erstellt".

Grüße
Torsten
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Re: Hartz-IV Empfänger demoliert meinen Scout und zahlt nicht!!
Ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen. Meine vollstreckbaren Titel durfte ich bei dem vom Gericht beauftragten "Konkursbetreuer" einreichen. Dann wurde von dem erst mal alles angezweifelt, letztendlich aber vom Gericht so bestätigt, wie auch in den Titeln festgestellt. Und dann hat der Schuldner 7 Jahre lang leider nur genau auf den Cent soviel verdient, wie dem Selbstbehalt entsprach. Also ich fühlte mich bei der Nummer von der deutschen Justiz leicht veralbert und letztendlich durch Behördenhilfe enteignetTorstenW hat geschrieben:...Und mit dem Teil, den er gewillt ist abzutragen, muss man sich einverstanden erklären.
Bei einem vollstreckbaren Titel sieht das IMHO noch anders aus als bei "normalen" Schulden. Den Titel kann auch ein Richter nicht so einfach ignorieren/unter den Tisch fegen. Den hat schließlich ein anderer Richter "erstellt".

MfG Alfred
P.S. meines Wissens kann man "normale" Schulden ohne vollstreckbaren Titel gar nicht geltend machen. Ich wurde seinerzeit vom Richter netterweise gefragt, wie ich denn mein Urteil haben möchte. Auf mein dummes Gesicht hat mir der gute Mann erklärt, den normalen Schuldtitel könnte ich eigentlich auch gleich bei ihm im Rundordner entsorgen und mir damit das nachhausetragen ersparen. Nur ein vollstreckbarer Titel wäre was Richtiges für die spätere Verfolgung.
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Re: Hartz-IV Empfänger demoliert meinen Scout und zahlt nicht!!
Moin,
)! Er alleine kann und darf so eine Entscheidung, dass ein Titel verworfen wird, nicht treffen.
Das wäre ja auch noch schöner.....
Da Du (anscheinend) zugestimmt hast, dass er nur von dem, was er über dem Selbstbehalt verdient (ohne festzulegen, wie viel er über dem Selbstbehalt verdienen wird), zurückzahlt, dann hat er Dich mit Unterstützung seines Betreuers nach Strich und Faden veraxxxxxt. :motz:
Als juristischer Laie ist es in unserem Staat leider ziemlich blöd.
Ich habe mich damit auch mal beschäftigen "dürfen", wobei mein Schuldner es sogar vorgezogen hatte, sich ins Ausland zu verpissen. Ich habe mein Geld trotzdem bekommen.
Deshalb: Sich bei solchen Herzchen auf keine Experimente einlassen, sondern gleich die große Keule auspacken. Gutmütigkeit wird sofort bestraft.
Grüße
Torsten
Korrekt!Alfred hat geschrieben:Ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen. Meine vollstreckbaren Titel durfte ich bei dem vom Gericht beauftragten "Konkursbetreuer" einreichen.TorstenW hat geschrieben:...Und mit dem Teil, den er gewillt ist abzutragen, muss man sich einverstanden erklären....
Da haben Sie Dich gewaltig über den Tisch gezogen! Du kannst (muss man eigentlich auch) Deine Zustimmung davon abhängig machen, dass der Schuldner sich verpflichtet, Dir während der "Wohlverhaltensphase" einen knallhart festgelegten Teil der (oder die ganze) Schuld zurückzuzahlen. Ist er damit nicht einverstanden (weil er schon ganz genau weiß, dass er das so wie bei Dir durchziehen will), kannst/ musst Du Deine Zustimmung verweigern. Dagegen hat dann auch der Betreuer keine wirkliche Handhabe (wenn man von der "Drohung" mal absieht, dass man in diesem Fall auch kein Geld vom Schuldner bekommt) gegen. Diese Typen tun dann zwar gerne so als ob und rasseln mit dem Säbel, aber mehr können sie nicht tun! Wenn die Chance, das Geld zu bekommen ohnehin gegen 0 geht, dann kann man kühl lächelnd seine Zustimmung verweigern. Falls der Betreuer damit nicht einverstanden ist, muss er vor Gericht ziehen (auch das kostet den Schuldner extra GeldAlfred hat geschrieben: Dann wurde von dem erst mal alles angezweifelt, letztendlich aber vom Gericht so bestätigt, wie auch in den Titeln festgestellt. Und dann hat der Schuldner 7 Jahre lang leider nur genau auf den Cent soviel verdient, wie dem Selbstbehalt entsprach.

Das wäre ja auch noch schöner.....
Da Du (anscheinend) zugestimmt hast, dass er nur von dem, was er über dem Selbstbehalt verdient (ohne festzulegen, wie viel er über dem Selbstbehalt verdienen wird), zurückzahlt, dann hat er Dich mit Unterstützung seines Betreuers nach Strich und Faden veraxxxxxt. :motz:
Veralbert und durch eigene Unkenntnis enteignet würde es auf den Punkt bringen.Alfred hat geschrieben: Also ich fühlte mich bei der Nummer von der deutschen Justiz leicht veralbert und letztendlich durch Behördenhilfe enteignet![]()
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Ich habe mich damit auch mal beschäftigen "dürfen", wobei mein Schuldner es sogar vorgezogen hatte, sich ins Ausland zu verpissen. Ich habe mein Geld trotzdem bekommen.

Als Privatmann isses super schwer. Eine Bank/Versandhaus etc. hat schließlich auch nicht unbedingt einen Titel vorliegen.Alfred hat geschrieben: P.S. meines Wissens kann man "normale" Schulden ohne vollstreckbaren Titel gar nicht geltend machen.
Deshalb: Sich bei solchen Herzchen auf keine Experimente einlassen, sondern gleich die große Keule auspacken. Gutmütigkeit wird sofort bestraft.
Grüße
Torsten
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