Re: Hartz-IV Empfänger demoliert meinen Scout und zahlt nicht!!
Verfasst: 15. November 2011 22:23
Den hat man meist nur, wenn man nicht wie ein Irrer 3,50 Euro bei der Jahresprämie rausoptimiert.
Nö, stimmt nicht. Meist wird eine Auslandskrankenversicherung gefordert. HP hab ich in den letzten 20 JahrenBasti1982 hat geschrieben:Leider. Einzige Ausnahme sind Besucher mit Visa ... Visum gibts nur gegen Vorlage einer Haftpflichtversicherung.
Das stimmt leider nur zum Teil. Man hat zwar das Recht, die Zustimmung bei der Gläubigeranhörung zu verweigern. Wer sollte einen auch dazu zwingen können? Wenn aber der zuständige Richter letztlich anderer Meinung ist, wird die ganze Insolvenzchose auch ohne deine Zustimmung durchgezogen. Enteignung auf dem Amtsweg sozusagen.TorstenW hat geschrieben:...kannst Du, wenn er irgendwann mal der Meinung sein sollte, Privatinsolvenz beantragen zu wollen, Deine Zustimmung verweigern!
Als Gläubiger hast Du das Recht dazu.
Ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen. Meine vollstreckbaren Titel durfte ich bei dem vom Gericht beauftragten "Konkursbetreuer" einreichen. Dann wurde von dem erst mal alles angezweifelt, letztendlich aber vom Gericht so bestätigt, wie auch in den Titeln festgestellt. Und dann hat der Schuldner 7 Jahre lang leider nur genau auf den Cent soviel verdient, wie dem Selbstbehalt entsprach. Also ich fühlte mich bei der Nummer von der deutschen Justiz leicht veralbert und letztendlich durch Behördenhilfe enteignetTorstenW hat geschrieben:...Und mit dem Teil, den er gewillt ist abzutragen, muss man sich einverstanden erklären.
Bei einem vollstreckbaren Titel sieht das IMHO noch anders aus als bei "normalen" Schulden. Den Titel kann auch ein Richter nicht so einfach ignorieren/unter den Tisch fegen. Den hat schließlich ein anderer Richter "erstellt".
Korrekt!Alfred hat geschrieben:Ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen. Meine vollstreckbaren Titel durfte ich bei dem vom Gericht beauftragten "Konkursbetreuer" einreichen.TorstenW hat geschrieben:...Und mit dem Teil, den er gewillt ist abzutragen, muss man sich einverstanden erklären....
Da haben Sie Dich gewaltig über den Tisch gezogen! Du kannst (muss man eigentlich auch) Deine Zustimmung davon abhängig machen, dass der Schuldner sich verpflichtet, Dir während der "Wohlverhaltensphase" einen knallhart festgelegten Teil der (oder die ganze) Schuld zurückzuzahlen. Ist er damit nicht einverstanden (weil er schon ganz genau weiß, dass er das so wie bei Dir durchziehen will), kannst/ musst Du Deine Zustimmung verweigern. Dagegen hat dann auch der Betreuer keine wirkliche Handhabe (wenn man von der "Drohung" mal absieht, dass man in diesem Fall auch kein Geld vom Schuldner bekommt) gegen. Diese Typen tun dann zwar gerne so als ob und rasseln mit dem Säbel, aber mehr können sie nicht tun! Wenn die Chance, das Geld zu bekommen ohnehin gegen 0 geht, dann kann man kühl lächelnd seine Zustimmung verweigern. Falls der Betreuer damit nicht einverstanden ist, muss er vor Gericht ziehen (auch das kostet den Schuldner extra GeldAlfred hat geschrieben: Dann wurde von dem erst mal alles angezweifelt, letztendlich aber vom Gericht so bestätigt, wie auch in den Titeln festgestellt. Und dann hat der Schuldner 7 Jahre lang leider nur genau auf den Cent soviel verdient, wie dem Selbstbehalt entsprach.
Veralbert und durch eigene Unkenntnis enteignet würde es auf den Punkt bringen.Alfred hat geschrieben: Also ich fühlte mich bei der Nummer von der deutschen Justiz leicht veralbert und letztendlich durch Behördenhilfe enteignet![]()
Als Privatmann isses super schwer. Eine Bank/Versandhaus etc. hat schließlich auch nicht unbedingt einen Titel vorliegen.Alfred hat geschrieben: P.S. meines Wissens kann man "normale" Schulden ohne vollstreckbaren Titel gar nicht geltend machen.