Seite 2 von 3
Vectra als Beispiel, wirklich nur als Bsp. für Rote Nummern
Verfasst: 3. Januar 2005 19:45
von octisax
Mannomann, die Geschichte mit dem Vectra soll doch nur als Beispiel dienen dafür, daß man das Fahrzeug auch fahren kann, bevor der Brief kommt...capice, nix mit Octavia zu tun, only for example-hätte auch ein Audi, BMW oder Maserati sein können; Meine Fresse, so sehr nicken Beamte doch auch wirklich nicht ein...sh. vorige Beiträge

Verfasst: 3. Januar 2005 19:56
von octisax
Übrigens, der im Forum gelesene Einwand, man bekomme Ärger mit den roten Nummernschildern, wurde im Telefonat vom Straßenverkehrsamt verneint. Mal sehen, auf jeden Fall sehe ich nicht ein, dass das Auto evtl. noch 10 Tage beim Händler steht, bin da bissl eigen, is doch meinemeine

Verfasst: 3. Januar 2005 19:58
von insideR
Hast du schon bezahlt?
Verfasst: 3. Januar 2005 20:02
von octisax
Zur Frage nach der Bezahlung: Habe finanziert mit Eintausch meines Mazda 323 2.0. Vor Auslieferung bekommen die doch auch mein Auto nicht , an dem sie auch noch was verdienen wollen; hey, müssen vorher natürlich dafür auch nicht löhnen. Hat das wirklich ne Bewandnis damit?? Böse Falle :motz:
Verfasst: 3. Januar 2005 20:02
von Blue

jetzt kommt gleich wieder ein echter InsideR
Jens
Verfasst: 3. Januar 2005 20:04
von octisax
Den letzten Eintrag von Blue versteh ich nicht - und bin auch nicht eingenickt

Verfasst: 3. Januar 2005 20:15
von insideR
octisax hat geschrieben: bin da bissl eigen, is
doch meinemeine 
Wenn der Mazda abgegeben und der Kreditvertrag abgeschickt ist, isses quasi deiner. Aber halt nur quasi.
Verfasst: 4. Januar 2005 20:07
von Melli
von wegen roter nummer und durch die gegend fahren:
Kurzzeit-Kennzeichen
Kurzzeit-Kennzeichen (das »rote Nummerschild«) am Fahrzeug darf nur zur Überführung, zu Prüfungsfahrten von Sachverständigen oder für Probefahrten verwendet werden.
Ausgedehnte Ausflugsfahrten dürfen damit auf keinem Fall unternommen werden. Verursacht der Fahrer bei einer solchen Fahrt einen Unfall, ist der Anspruch auf Versicherungsschutz dahin.
OlG Köln; Az.: 9 U 113/99
Verfasst: 5. Januar 2005 09:33
von octisax
Danke, Melli,
jetzt bin ich klüger und lass die Finger von den roten Schildern. Die Robenträger sind in Leipzig bestimmt nicht milder gesinnt als die vom OLG in Köln...

Verfasst: 5. Januar 2005 10:31
von Melli
naja, die richter wären mir an deiner steller erstmal egal....bei nem schaden ist es wichtig was die versicherung sagt
