turrican944 hat geschrieben:...Was man natürlich vorerst noch machen kann ist zum Tuner oder einem der ein Gerät hat um das Motorsteuergerät auszulesen und die alte Software Speichern und nach dem Update wieder zurück spielen, dann ist Skoda und das KBA zufrieden. Natürlich verboten und ggf. kommt man dann in naher Zukunft nicht mehr durch die HU falls die irgendwann mal die Software Version Prüfen sollten
OK. weil der Hersteller betrogen hat, soll ich jetzt auch betrügen um im Streitfall alle Ansprüche zu verlieren?
Jan1Z hat geschrieben:....Wenn es bei einem Auto aus Sicht des Herstellers ausreicht, eine SW-Lösung anzubieten, dann werden sie dafür keine HW-Lösung entwickeln. Falls sie doch zu einer solchen gezwungen werden, dann nur, weil die SW-Lösung nicht ausreicht
Jan
Warum hat der Hersteller die Software nicht bereits bei der Fertigstellung so programmiert? ***Spekulationsmodus on*** weil er vor den Konsequenzen einer Reparatur / Kostenübernahme div. Teile sich gefürchtet hat! ***Spekulationsmodus off***
Warum werden in den USA andere Maßnahmen seitens VW ergriffen um den Schadstoffausstoss auf das erlaubte Maß zu reduzieren?
Phantomias hat geschrieben:
Nach etwas Recherche habe ich mittels VCDS mal die Einspritzung geprüft.
Dabei kam heraus, das sich meine Injektoren verabschiedet haben.
Bei welchem Tachostand war das, wenn ich fragen darf?
Phantomias hat geschrieben:Bei mir waren es eben die Injektoren. Die wären sicherlich auch zeitnah kaputt gegangen. 100% Kulanz.
Bei welcher Laufleistung ist dies geschehen?
Phantomias hat geschrieben:Auch damals, als mein AGR nach 4 Jahren kaputt gegangen ist, musste ich lediglich die Arbeitskosten von wenigen Euronen übernehmen.
Wie hoch war denn die Laufleistung bis dato?
Ich schätze einmal, dass die Arbeitskosten von wenigen Euronen, weit über den Kosten des AGR lagen, oder?
OK, wenn man das alle 4 Jahre einplanen kann......
insideR hat geschrieben:Öhm, Mädels, jetzt nicht unpersönlich werden.
Sorry, Herr Brille, aber Skoda wird dir keinen Freifahrtschein geben. .........
Tja, und da du dein AGR-Ventil selbst bezahlt hast, ist da Garantie drauf...
Herr Brille war in seiner Wortwahl sehr sachlich, es waren andere denen die Argumente ausgegangen sind!
Wie lange oder wie viel Km ist denn Garantie auf dem neuen AGR-Ventil?
Octarius hat geschrieben: Es werden nur Einspritzzeiten und Abgasrückführungsraten geändert, sonst nichts.
***Sarkasmusmodus on*** Die haben natürlich keinen Einfluss auf die Lebensdauer von AGR-Ventil und die Injektionen, gell! ***Sarkasmusmodus off***
Octarius hat geschrieben:So wie jeder andere Hersteller auch hat VW Teile in seinen Fahrzeugen verbaut die zwar keine Verschleißteile sind, dennoch eine begrenzte Lebensdauer haben. Das AGR-Ventil gehört auch dazu.
Bei welcher Laufleistung ist denn mit einem def. in der Regel zu rechnen?
Brille hat geschrieben:Octarius hat geschrieben:
Tipp: Sichere die aktuelle Software und spiele sie nach dem Update wieder zurück. Dann hast Du zwar keine Garantie. Aber Du bist auf dem jetzigen Stand.
"Super", dieser Vorschlag. Danach hat nicht mehr der Hersteller einen illegalen Zustand zu verantworten, sondern der Halter. Hast Du noch mehr solch gute Ideen?
***kopfschüttel***
Hallo Herr Brille, vielen Dank für Ihre o.a. Beiträge sprechen Sie mir doch aus dem Herzen, ich hätte es nicht besser argumentieren können.
Zur Information:
Mittlerweile strebe ich mit ca. 30.000 weiteren Betrogenen Besitzern eine Klage gegen den Volkswagen Konzern an.
https://www.vw-schaden.de/aktuelles/kan ... swagen-bei
Wie Hoch der Schaden zu beziffern ist, könnt Ihr selbst sehen, wenn Ihr in der Gebrauchtwagenbörse schaut, was Euer teuer bezahlter Diesel heute noch wert ist.
Schöne Weihnachtsfeitertage