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Re: Garantieverlängerung / Life-Time Garantie

Verfasst: 20. September 2010 13:16
von Kneeslider
nach meiner kenntnis wird die gesetzliche garantie/gewährleistung (24 monate) davon nicht berührt.

die bedingungen zur garantieverlängerung kann skoda aber frei gestalten - inklusive werkstattbindung. ist schließlich eine frei verhandelte abmachung, die beide seiten unterschrieben haben.

gruß,
kneeslider

Re: Garantieverlängerung / Life-Time Garantie

Verfasst: 16. Oktober 2010 12:16
von iamit
Was passiert eigentlich mit der zum Zeitpunkt der Auslieferung des neuen Autos abgeschlossenen Garantieverlängerung z.B. für zwei Jahre, wenn sich das Auto im dritten oder vierten "Lebensjahr" endgültig verabschiedet (Unfall oder Diebstahl)? Prämie weg und Pech gehabt, oder Geld zurück?

Re: Garantieverlängerung / Life-Time Garantie

Verfasst: 16. Oktober 2010 12:32
von Scholly523
Hallo,

ich hatte auch meine Garantie um 2 jahre verlängert und hatte 305 Euro dafür bezahlt.
Beim neuen hab ich gleich die Garantieverlängerung auf 5 Jahre mitbestellt und kostet 573 Euro.

Beim jetzigen musste ich diese noch nie in Anpruch nehmen aber ich hab den Vorteil das ich mir nie Gedanken über unvorhersebare Kosten machen muss desahlb auch gleich die 5 Jahre bei neuem mitbestellt. (Geht übringens nur innerhalb 4 Wochen nach Zulassung,ansonsten nur 2 Jahre möglich)

Brauch einem nur mal es Steuergerät kaputt zu gehen oder beim neuen der Turbo oder ein anderes elektrisches Teil dann hat man das Geld der Garantieverlängerung schnell wieder draussen. Anderseits hat man den Nachteil das man gezwungen ist alle Inspektionen machen zu lassen solange Garantie vorhanden ist.

Gruss Mike

Re: Garantieverlängerung / Life-Time Garantie

Verfasst: 16. Oktober 2010 14:12
von Oberberger
Sehr vernünftig....die 4 Jahre hab ich auch, hänge aber auch garantiert noch Nr 5 dran.

Re: Garantieverlängerung / Life-Time Garantie

Verfasst: 30. Oktober 2010 13:48
von insideR
Kündigung der Lifetime

Bis vor nicht allzu langer Zeit reichte es aus, nach Ablauf der 2 bzw 3 Jahre einfach die automatischen Verlängerung um jeweils ein Jahr, die dann ja nicht unerheblich teurer wird, per Widerspruch gegen den Lastschrifteinzug quasipraktisch zu kündigen. Derweil scheint es sich beim VVD/SVS durchgesetzt zu haben, dieses - durchaus kundenfreundliche - Verfahren so nicht weiter zu betreiben. Es ist also eine ordentliche Kündigung notwendig.
Wer sein Auto innerhalb des Versicherungszeitraumes verkauft, hat dies weiterhin ggü VVD/SVS anzuzeigen. Bei Verkauf an gewerbliche Händler werden "nichtverbrauchte" Beiträge erstattet.

Muß ja mal gesagt werden.

Re: Garantieverlängerung / Life-Time Garantie

Verfasst: 30. Oktober 2010 14:04
von digidoctor
Ist die Erstattung inzwischen Teil der Vertragsbedingungen?

Bei mir hats geklappt, aber auch nur durch Nachforschung.

Re: Garantieverlängerung / Life-Time Garantie

Verfasst: 30. Oktober 2010 18:10
von *lazy_frog*
Mir hat mein Händler auch die Geschichte mit der " anteiligen Rückerstattung " erzählt.
Hintergrund ist, dass ich das Auto nur 3 Jahre halte, aber spätestens zum Wegfall der 2 jährigen Werksgarantie ( preislich besser noch innerhalb 4 Wochen nach EZ ) die Garantieverlängerung abschliessen möchte.
Da dies nur min. weitere 2 Jahre am Stück geht, hätte ich dann 1 Jahr umsonst bezahlt.
Ich überlege noch, schriftlich hab ich es noch nirgendwo gefunden.

Was ich auch nicht wußte, dass die Garantieverlängerung bei Verkauf an gewerbliche Händler erlischt.
Habs bei meinem Jetzigen nachgelesen, übersieht man oft.
Ist also bei Inzahlungnahme kein zusätzliches Verkaufsargument, um den Preis zu pushen.
Für private Käufer schon, allerdings müssen die umschreiben lassen.

Re: Garantieverlängerung / Life-Time Garantie

Verfasst: 31. Oktober 2010 10:12
von juschwien
Das mit dem umschreiben auf den neuen Besitzer hat dem neuen Besitzer meines alten O² mal sage und schreibe knappe 5600 EUR gespart. Nach noch nicht mal knapp 1,5 Monaten :o nach dem Verkauf war das Getriebe defekt. Mit der Life-Time Garantie musste Er gerade mal die Kupplungsmitnehmerscheibe (Verschleißteil) bezahlen.
Wäre schon super ärgerlich gewesen (nicht für mich, sondern für den neuen Besitzer) nach so einer Zeit so eine dicke Summe bezahlen zu müssen.

Gruß

Juschwien

Re: Garantieverlängerung / Life-Time Garantie

Verfasst: 2. November 2010 09:22
von Kai
Hallo zusammen,

haben letzte Woche (bei der Auslieferung unseres Octavia) die 36 monatige Life-Time-Versicherung abgeschlossen. Das Fahrzeug läuft auf meine Frau, die Life-Time-Versicherung auf mich (da ich alles gezahlt habe und der Händler es aus diesem Grund auf mich geschrieben hat).

Nach den Aussagen hier im Forum habe ich mich heute Morgen mit meinem freundlichen in Verbindung gesetzt, da ich jetzt wissen wollte, ob die Life-Time auf meine Frau umgeschrieben werden muss.

Verkäufer hat dann mit dem Versicherungsservice gesprochen. Auch die 36 monatige Life-Time muss nicht!!! umgeschrieben werden. Diese ist basierend auf dem Fahrzeug!

Habe eben mal zur Sicherheit die Vertragsgrundlagen gelesen (hätte ich eigentlich schon zuvor machen können...).

Da steht folgendes (was die Aussagen der Versicherung und des Verkäufers bestätigen:

"Unterbrechung des Garantieschutzes"
Abmeldung, vorübergehende Außerbetriebsetzung sowie Halter- und Besitzwechsel haben keinen Einfluss auf die Dauer der Garantie. Der Vertrag geht bei einem Besitzwechsel grundsätzlich auf den neuen Erwerber über. Ausgenommen hiervon ist ein Verkauf des Fahrzeuges an einen gewerblichen Wiederverkäufer.

Dies zur Info.

Viele Grüße
Kai

Re: Garantieverlängerung / Life-Time Garantie

Verfasst: 17. November 2010 19:21
von derschuhdesmanitu1
Habe heute die Sitzheizung beim Fahrersitz reparieren lassen. Gewechselt wurde das Heizelement in der Sitzfläche und in der Lehne. Kostenpunkt 310 Euronen! Zum Glück habe ich eine Life-Time Garantie. Da sind die Kosten von 435 Euronen für die Garantie schon fast wieder drin!

Außerdem ist es immer beruhigend zu wissen, dass auch große Reperaturen über die Anschlußgarantie abgedeckt sind. Von daher würde ich diese immer wieder abschließen.