Robert8579 hat geschrieben:..., wer noch rücksichtsvoller fährt als ich der ist ja fast heilig, ...

Oje, typisches Beispiel von alle-anderen-sind-unfähig-nur-ich-nicht-ausserdem-hab-ich-eh-den-längsten
Robert8579 hat geschrieben:..., wer noch rücksichtsvoller fährt als ich der ist ja fast heilig, ...
Mackson hat geschrieben:Die letzten Seiten strotzen ja nur so vor Nettigkeiten...![]()
Heute geschehen: Ich fahre bei trockenem Wetter und sehr guter Sicht auf der sehr angenehm leeren A72 ca. 200 km/h (kein Tempolimit). Am Horizont sah ich rechts ein LKW und ca. 700m dahinter einen ungefähr gleichschnell fahrender Renault Scenic. Irgendwann fährt der Renault links rüber und wird unwesentlich schneller als der LKW und hat immer noch 500 m Abstand zu diesem. Ich gebe - wie in der StVO beschrieben - Lichthupe und zeige mein Überholen an. Der Renault zieht an die Mittelmarkierung und ich lasse dem Tempomaten an. Das war aber auch die einzigste für mich erkennbare Reaktion des Renault. Vollbremsung meinerseits. Der Renault fährt in einer Seelenruhe mit 110 km/h am LKW vorbei, um nach diesem immer noch links zu bleiben - ca. 800m weiter war ja noch ein LKW zu erkennen.Mein Blutdruck war inzwischen auf ungesundem Niveau und ich lies mich von der dunklen Seite der Macht zum Rechtsüberholen verleiten.
Warum werde ich genötigt 110 km/h fahren und werde am Schluß, wenn man mich anzeigen würde, für das Rechtsüberholen betraft? Es gibt mehrer Antwortmöglichkeiten:
1) Die Frau hat den Führerschein im Lotto gewonnen und ich habe grundlos rechts überholt.
2) Die Frau stand unter Drogen-/Alkoholeinfluß und ich habe grundlos rechts überholt.
3) Die Frau hat keine Kenntnis vom Rechtfahrgebot und dem §1 der StVO und ich habe grundlos rechts überholt!
4) Die Frau wurde von ihrem Mann zum Abschuß freigegeben und ich habe grundlos rechts überholt.!
Grundsätzlich nehme ich 1 bis 4, plädiere aber zuerst für 4!
Gruß M.
Dieser schöne Gedanke trat bereits auf Seite 3 auf - (fast) resonanzlos.Lady Viola hat geschrieben:warum greift ihr euch gegenseitig an, statt über das tempolimit zu diskutieren?
wo sollte also das tempolimit liegen?
auf zweispuriegen bei 150kmh und auf dreispuriegen bei 180kmh.
Gewaltiger Irrtum. Dem wäre so, wenn ich in 10m Abstand hinterher gefahren wäre und dabei lichtgehupt hätte. Da mein Abstand bei Lichthupe aber locker 150-200m war, habe ich mich genau an die StVO gehalten bzw. an das, was ich in der Fahrschule mal gelernt habe. Als zweite Maßnahme hätte ich - den nötigen Sicherheitabstand eingehalten (in diesem Fall 55m) - noch den Blinker links setzen können. Erst das dichte Auffahren in Verbundung mit Lichthupe/Blinker lassen die Aktion zur Nötigung und damit zu Straftat werden.Sashgermany hat geschrieben:...Für deine Lichthupe gibst du im schlimmsten fall deinen Lappen ab! ...