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Verfasst: 18. April 2007 09:53
von Mackson
Wobei Torsten eigentlich recht hat. Welcher grüne Rennleiter findet ein Argument gegen die TFL-Nebler? Es sind original verbaute Lampen und sie gehen automatisch an und sie leucht allein - kann man ja vorführen. Das nehmen die einem mit Sicherheit ab. Es sei denn sie lesen das hier im Forum und sind darauf vorbereitet...
Gruß M.
Verfasst: 18. April 2007 10:08
von TorstenW
Moin,
Mackson hat geschrieben:Welcher grüne Rennleiter findet ein Argument gegen die TFL-Nebler?
(Eigentlich) jeder.
Nebler sind nur bei Sichtbeeinträchtigung durch Nebel, Schneefall und starken Regen gestattet.
Mackson hat geschrieben:
Es sind original verbaute Lampen und sie gehen automatisch an und sie leucht allein - kann man ja vorführen. Das nehmen die einem mit Sicherheit ab.
Eben! Wichtig ist im Zweifelsfall die Aussage: "die Lampen sind als
separate Tagfahrleuchten geschaltet!"
Damit hat man nix Falsches gesagt (sie sind ja als separate TFL geschaltet, zur Zulässigkeit hat man sich damit nicht geäußert

), aber streng nach dem Gesetz zugelassen sind sie als TFL NICHT (da fehlt die entsprechende Zulassung für)!
Man ist schließlich nach dem Gesetz nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten.
StVZO §49a:
(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Diesen Bestimmungen entsprechen die Nebler nicht.
Aber welcher Polizist ist schon SOOOOOO paragraphenfest?!
Mackson hat geschrieben:
Es sei denn sie lesen das hier im Forum und sind darauf vorbereitet...
Dann sollten wir das hier schnell wieder löschen......
Grüße
Torsten
Verfasst: 18. April 2007 10:14
von Mackson
TorstenW hat geschrieben:Mackson hat geschrieben:Welcher grüne Rennleiter findet ein Argument gegen die TFL-Nebler?
(Eigentlich) jeder.
Nebler sind nur bei Sichtbeeinträchtigung durch Nebel, Schneefall und starken Regen gestattet. ...
Schnucki, das weiß ich auch.

Allerdings war das schon auf Deine weiteren Aussagen bezogen...
Gruß M.
Verfasst: 18. April 2007 10:20
von TorstenW
Ach, Hasenpfötchen, willst Du jetzt Sebastian eifersüchtig machen?
Grüße
Torsten
Verfasst: 18. April 2007 11:17
von Mackson
Konkurrenz belebt das Geschäft... *reusper*
Gruß M.
Verfasst: 18. April 2007 14:16
von c.h.r.i.s
ein klein wenig off-topic:
Was sagt eigentlich die Rennleitung, wenn bei den neuen Modellen sich die Nebelscheinwerfer für das Abbiegelicht einschalten? OK, die leuchten nur für einen kurzen Moment und das auch nur auf einer Seite, aber immerhin....
Gruß, chris
Verfasst: 18. April 2007 14:21
von Mackson
Na, nix. Ist bei Daimler Standard und bestimmt irgendwo in irgendeinem § verankert...
Zumal mir noch niemand einen plausiblen Grund dafür nennen konnte, warum Nebler am Tage nicht erlaubt sind. Sie gefährden doch niemanden.
Gruß M.
Verfasst: 18. April 2007 14:26
von c.h.r.i.s
Hab´s mir selber beantwortet. Die Abbiegelichter haben eine extra Zulassung nach der ECE-Regelung 119 (Nebellicht: ECE 19).
Beides ist auf den Leuchten vermerkt:
B 02 für Nebellicht
K 00 für Abbiegelicht
Nachzulesen hier:
http://dynaview.hella-online.com/downlo ... glight.pdf
Verfasst: 18. April 2007 18:29
von MarvXP
Und wenn ich halt in ein anderes Land fahre, wo ich Angst habe Strafe zu bezahlen, dann schalte ich einfach das Abblendlicht ein, oder?
Ich würde das mit den Neblern sicher nicht mehr weg machen:
1. Coole Optik 8) (Ok, eigentlich komplett umsonst)
2. Schont man damit die Xenon brenner

3. Ist der Energieverbrauch erheblich geringer
Was bei uns in Ö aber sehrwohl verboten ist, ist das rumfahren mit Standlicht und Neblern - was gaaaaaanz viele machen......
Erlaubt sind nur Nebler ALLEINE

Verfasst: 18. April 2007 18:32
von Mackson
Ihr Ösis wisst nicht was ihr wollt!

Erst sind Nebler am Tage erlaubt, jetzt nur ohne Standlicht...
Gruß M.