1. dicht auffahren
2. noch dichter auffahren und wild fluchen
3. nach links ziehen zum überholen
4. laut fluchend wieder nach rechts einschehren, da man gerade selbst überholt wird und fast mit demjenigen zusammengestoßen ist
5. wieder zum überholen ansetzen und voll entsetzen bemerken, daß gegenverkehr herrscht
6. einen weitern, diesmal glücklichen überholversuch starten
7. dem zu überholenden den stinkefinger zeigen und knapp vor ihm dann wieder einschehren
Faaalsch! Faaalsch! Du hast den wichtigsten Punkt vergessen! Nach dem Überholen gaaanz knapp rechts einscheren und runterbremsen! Scheint jedenfalls hier in Hessen Vorschrift zu sein... :motz:
Was, haben wir hier einen Fahrlehrer?
Nö. Nur einen Autofahrer, der über die allfällige, manchmal sogar lebensgefährliche [wähle] Dummheit? Unwissenheit? Ignoranz? Überforderung? Bosheit? [/wähle] nur den Kopf schütteln kann.
Manche machen es einem schwer, seinen Nächsten zu lieben wie sich selbst.
Seufzt Escape
So, nun wieder back to topic: Bei welchem Tempo geht denn das Highwaylight bei uns an? 140? Kann man das verstellen?
das ist doch speziell für Österreich so programmiert worden...
da die Herren Polizisten bis jetzt immer durch so ein ganz kleines Loch in Ihrem Lasermessgerät gucken mussten,
und dabei nicht in der gewohnten Bürohaltung arbeiten konnten & es sogar schlecht für
die Augen war, wurde einfach der Spiess umgedreht & nun kann in gewohnter Haltung am Strassenrand gearbeitet
werden...sollte mal ein Skoda mit Licht angerauscht kommen, bleibt genügend Zeit die Kaffeetasse abzustellen &
den bösen Verkehrsrowdy aus dem Verkehr zu ziehen... (Ironie aus )
die Geschwindigkeitsgrenze, bei der sich das Licht auf der Autobahn einschaltet, ist leider tatsächlich nicht über eine Steuergeräte-Codierung oder Anpassungskanal programmierbar.
Das finde ich auch irgendwo zwischen erstaunlich und schockierend. Wenn ich mir ansehe, was für unnütze Kleinigkeiten über die Codierung oder Kanäle einstellbar sind, da habe ich die starke Vermutung, dass man dies schlicht und einfach vergessen hat.
Vor allem wenn man sich mal überlegt, dass dieses Feature eigentlich ausschließlich in Deutschland genutzt werden kann.
Oder gibt es etwa irgendein Gesetz, welches eine niedrigere Geschwindigkeitsgrenze verbietet?
Ciao,
Lansester
seit 08/2010:
Octavia Combi 1.8 TSI DSG Elegance aqua-blau mit Xenon, Alarm, Schiebedach, Premium-FSE, Columbus, Sound, Gepäcknetz, Ladeboden, Sunset, usw...
das ist doch speziell für Österreich so programmiert worden...
...sollte mal ein Skoda mit Licht angerauscht kommen, bleibt genügend Zeit die Kaffeetasse abzustellen &
den bösen Verkehrsrowdy aus dem Verkehr zu ziehen... (Ironie aus )
Grüße Lars
Das ist perfekt! Ab in den Quatsch Comedy Club mit dir
Trotzdem scheiße von Skoda, sowas nicht zu beachten.
Escape hat geschrieben:Gleiche Denkfehler sind:
- Man darf tagsüber nicht mit Standlicht fahren > darf man. Wenn kein anderes Licht vorgeschrieben ist.
Erklärung bitte. In meiner StVO steht was anderes. Es gibt keine Trennung zwischen Tag und Nacht, Standlicht dient zum stehen und gesehen werden. Nicht wärend der Fahrt.