@ Rick:
also ich hab in solchen Fällen bisher immer meine Kohle vom Käuferschutz zurück bekommen.
http://pages.ebay.de/help/tp/esppp-process.html
Am besten fährst Du wenn Du dem Verkäufer mindestens zwei Emails sendest, 1. Anmelden der Mängel mit Bitte um Beseitigung/ Ersatz und Angabe der Deadline; 2. nach Ablauf der Deadline (Mindestens 10 Werktage) die Mängel erneut anmahnen und damit drohen, dass Du wenn die neue Deadline nicht eingehalten wird, vom Kauf zurück trittst und Dein Geld wieder möchtest (neue Frist von 7 bis 10 Werktagen).
Das sind Standardfristen, die auch Dein Anwalt einhalten muss, wenn Du Dir einen Nimmst.
Und dann eben Käuferschutz oder Anwalt.
Meine Empfehlung für die Zukunft:
Kauf nur noch per Paypal oder Bar oder auf Rechnung, alles andere kannste Vergessen. Ich bin schon so oft auf schwarze Schafe gestoßen, :motz: da lernt man draus
Gruß
Olbi