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Verfasst: 19. April 2007 21:43
von burny458
Ist glaub ich aber nicht erlaubt.

Verfasst: 19. April 2007 21:57
von Matze-K-
Wieso sollte es nicht?

Bei meinem vorherigen Auto (Laguna) brauchte man nur ne Glühlampe in die Fassung reinsetzen und das wars. Elektrischer Anschluss war alles da. Und der TÜV hat auch nix gesagt.

Verfasst: 19. April 2007 22:06
von burny458
Irgendwo hier hatten wir schonmal das Thema. Da war die Rede, das wohl nur eine Nebelschlussleuchte leuchten darf.

Verfasst: 19. April 2007 22:07
von Chicane
Gibt doch genug Autos mit 2 Nebelschlussleuchten und das serienmäßig :roll:

Verfasst: 19. April 2007 22:10
von burny458
Leuchten dann auch beide? Ich hab ja auch zwei und es leuchtet nur eine.

Verfasst: 19. April 2007 22:16
von Chicane
Ja, es leuchten beide, der Audi A6 wäre z.B. ein Beispiel.

Verfasst: 19. April 2007 22:17
von TorstenW
Moin,
burny458 hat geschrieben:Irgendwo hier hatten wir schonmal das Thema. Da war die Rede, das wohl nur eine Nebelschlussleuchte leuchten darf.
Steht nirgends!
Es ist EINE Nebelschlussleuchte linksseitig GEFORDERT, verboten ist die Zweite auf der rechten Seite nicht. :roll:
Steht für alle, die es wieder nicht glauben wollen, hier:
StVZO:
§53d Nebelschlußleuchten

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.

Jetze kapisch? :D

@burny
Bei Dir leuchtet nur eine, da (serienmäßig) nur eine aktiviert ist.

Grüße
Torsten
PS: Einschaltung der 2. NSL (steht; wie so viele schöne Sachen; bei openobd):
Steuergerät Codierung (21 Byte)

STG 09 (Bordnetz) auswählen
STG Lange Codierung -> Funktion 07

Byte 03 Bit 1 Verbau Nebelschlussleuchte (0 = 2 NSL verbaut/ 1 = 1 NSL verbaut)

Byte 04 Bit 4 Ansteuerung 2 Nebelschlusslichter verbaut

Byte 03 Bit 1 muss auf 0 und Byte 04 Bit 4 auf 1 gesetzt werden, dann funzt es (selber probiert!).

Verfasst: 19. April 2007 22:21
von burny458
Alles klar. Denn hab ich das wohl falsch gelesen. Wieder was gelernt. :D

Und wann nutzt man mal die Leuchte. Hab meine glaub ich noch nie angehabt.

Verfasst: 19. April 2007 22:26
von Chicane
Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden...

Aber es gibt ja genug Spezialisten die bei 500 m Sicht die NSL anschalten und dann mit 150 über die AB sausen. Von daher ist es schon ganz gut das du sie noch nie benutzt hast :)

Verfasst: 19. Juni 2007 21:22
von Bendergolf
Hat denn schon jemand überlegt seine Rückleuchten mit diesen LED aufzurüsten?

Bild

Oder gibts da Ärger mit der Überwachung?

Fände ein dezent röteres Rücklicht äusserst nett.. Ausserdem wäre der schneller Anspruch der Bremslichter durch diese LED sicher auch nicht ganz unvorteilhaft... Nur wie reagieren die auf das Dimmen?