hamburgerjung hat geschrieben:mir ist zu, Glück noch nichts passiert.
Aber ich sehe das richtig, ich muss sofort wenn ich den Unfall gebaut haben meinen Anwalt einschalten und sofort Druck machen?
Und die Reparatur erstmal aus eigener Tasche vorstrecken bzw. den Mietwagen nach 14 Tagen selber zahlen?
Das doch alles fürn A---h.
Spaß machen tut das nicht, da kann man ja nur hoffen das einem keiner reinfährt.
hallo hamburgerjung,
ja, genau so sieht es wohl aus.
das ist genau der "bittere" weg, den ich gerade gehe.
laut meinem anwalt ist das dem opfer zuzumuten.
bei mir ist der fall eigentlich glasklar:
1.gegner missachtet grob die vorfahrt und fährt mir ins auto, kommt erst ca. 10m nach zusammenstoß zum stehen, war also noch nicht mal bremsbereit!
2. polizei trägt im protokoll §8 STVO ( vorfahrt missachtet) ein
3. polizei ermahnt " täter" wegen 01 im führerschein
> brillen träger, hatte aber keine brille auf !!!!
4. 10 sauber von mir gemachte fotos vom unfallort, + fotos der polizei !
5. mein beifahrer als zeuge, "täter" war allein mir kleinkind
das alles scheint der R&V vers. nicht genug zu sein, um auch nach 16 tagen noch keine deckungsübernahme zu erteilen!!!
ich habe jetzt für die nächsten ca. 2 wochen ( solange soll die rep. dauern)
kein auto mehr, muß meine ersparnisse zusammenkratzen um die rechnung der werkstatt zu bezahlen > über 10.000 € !!
( könnte aber einen kredit aufnehmen, das wiederum müßte ich aber vorher mit der gegn.vers. absprechen...)
ich sehe jetzt das D- recht jetzt so ( mein 1. unfall !!):
dem "opfer" ist alles zuzumuten, den vers. ist NICHTS zuzumuten!!!
da kann man sich schnell ausmalen, wie diese gesetze zustanden gekommen sind > sage nur lobbyisten !!
danke fürs lesen, mußte mal meinen frust loswerden!
ruhei
09112008