Moin zusammen!Babyracer hat geschrieben:Stimmt. Mein Schwiegervater hat einmal eine Frau 20km hinter sich her gezogen, weil er vergessen hat die Schrift auszuschalten. Er ist dann auf dem Parkplatz der Polizeistation stehen gebleiben und hat sich gewundert, was das Auto hinter ihm macht. Die Frau hat sich ja nur an die Anweisung gehalten.
Ich denke, Fehler macht jeder mal. Und wenn die Beamten mal vergessen haben das "Bitte folgen" abzuschalten, ist das so.
Dafür gibt's in einigen Streifenwagen nur eine kleine LED, die blinkt. Die kann man schonmal übersehen.
Bei diesem Gerede hier soll ich anhalten, oder nicht, gehen mir echt die Nackenhaare hoch.
Wenn Euch die Polizei von hinten ein Anhaltesignal gibt, ist das zu befolgen.
Zu keiner Mitwirkungspflicht bei VOwi's oder Straftaten: Aus 163 b StPO ergibt sich (meinetwegen auch mit Transmissionsklausel aus dem OWiG), dass die Polizei Personen zur Identitätsfeststellung uA anhalten darf.
Ihr braucht nicht aktiv mitwirken, zB durch den freiwilligen Atemalkoholtest oder den Führerschein aus dem Fenster halten, bevor Ihr dazu aufgefordert werdet.
Aber polizeiliche Maßnahmen müsst Ihr ertragen. Das Anhaltesignal - in welcher Form auch immer - ist Teil einer Maßnahme.
Ich weiß echt nicht, warum man dieser Berufsgruppe ständig das Leben schwer machen will. Sie machen das nicht aus langer Weile. Es gibt immer einen Grund und wenn es nur die Überprüfung von Verkehrstüchtigkeit ist.
Und denkt daran, wie man in den Wald hineinruft....
Wenn ihr schon keine Lust habt, den Anhaltezeichen Folge zu leitsen, wird die Kontrolle nicht angenehmer werden.
Und spätestens wenn die Lichthupe von hinten kommt, guckt man mal in den Rückspiegel
Ich selber habe dieses Display, von dem Snow-White schrieb, noch nicht gesehen. Aber wenn es sich bei dem Fahrzeug hinter Euch um keinen Streifenwagen sowie dessen Insassen nicht um Polizeibeamten handeln sollte, machen die sich in dem Moment strafbar, wenn sie Dir das STOP geben.
In diesem Sinne
