das habe ich auch nicht bestritten und stimme dir auch voll zu. so wie ich es aber verstanden habe, ist die schuldfrage eindeutig geklärt. wozu dann einen anwalt einschalten ?frankw hat geschrieben:@Melli: Man sollte schon eine Rechtsschutz besitzen, bevor man mit einen Rechtsanwalt drohen will. Es ist aber definitiv so, daß jeder der mit einen KFZ am Strassenverkehrteil nimmt ein Betriebsrisko trägt.
den kann man immer noch einschalten, wenn es probleme gibt...aber ich finde dieses "ich hab mit einer versicherung zu tun, also brauch ich einen anwalt" schon ein wenig übertrieben.
das ist richt, man soll es nicht drauf ankommen lassen, aber wenn jemand aus der vorfahrtsbeachtenden strasse rausgeschossen kommt udn du keine chance hast zu bremsen, dann pocht man eher nicht auf sein vorfahrtsrechtDes Weiteren hat man auch nicht das Recht auf die Vorfahrt zu bestehen.
Gruß Frank

zum thema gutachten: bei minimalschäden (diesem fall nicht) ist das mit dem gutachten so eine sache...wenn es "nur" ein 500 euro schaden ist und der gutachter schon 300 kostet, wirkt sich das nicht gerade schadenmindernd aus.
von daher ist es immer ratsam vorher mal die versicherung zu kontaktieren und zu fragen, ob die rechnung reicht oder ein gutachten erwünscht wird.
natürlich kann man dann einen gutachter frei wählen, doch vorsicht. natürlich wissen auch die versicherungsunternehmen, dass ein gutachter mehr geld bekommt, wenn der schaden höher ist. das wird auh geprüft und unter umständen kann man dann abzüge bekommen.