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Verfasst: 15. Januar 2004 11:24
von paramaster
@Richi
Wenn du dich dann aber auch an die 50 km/h hältst ist das ja auch kein Problem... Ich seh aber leider jeden Tag (Salzburg - München A8 und retour) das gegenteil...
Mit 200 Sachen auf der linken Spur und NSL eingeschaltet.
Wißt Ihr eigentlich was das bedeutet????
Wenn dich jetzt die Polizei anhaltet sind das:
über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot da die ja 150 km/h zu schnell unterwegs sind!
Verfasst: 15. Januar 2004 11:29
von SirsAm
Ahem, wollt da mal was zu 1 bzw 2 NSL Sagen:
Ich hab bei mir letztens mal die AHK aus dem Beleuchtungskabelbaum rausgeklemmt. Dann hab ich nur eine (links) Mit AHK dann aber 2 funktionierende. <gm1979> hast du ne AHK??
sAm
Verfasst: 15. Januar 2004 11:41
von gm1979
jep hab ich
original ab werk
Verfasst: 15. Januar 2004 19:39
von toni.wong
Also ich hab auch die 2te aufgemacht leuchtmittel rein und eine Ader zur anderen Seite rübergezogen angeschloßen fertig dauert 10 min. höchstens.
Michael
Verfasst: 15. Januar 2004 23:34
von Teddybär 1964
Mischa hat geschrieben:Hallo,
tut mir leid, dass ich jetzt den Oberlehrer spiele:
§17 der StVO schreibt im Absatz 3 folgendes:
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden.
Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden,
wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
(Gefunden bei:
http://www.gtma.de/infos/stvo/ )
Bitte korrigiert mich, wenn dies nicht der neueste Stand ist.
Na, da hatte ich wohl was Falsches in Erinnerung - aber nicht so wichtig.
Der sinnvolle Umgang mit NSL kann schon erheblich zur Verkehrssicherheit beitragen. Ich schalte das Teil immer an, wenn die Sichtweite durch "naturelle" Sichtbehinderungen erheblich eingeschränkt wird (ca. unter 50m). Wenn ich Pech habe, kassiere ich eben mal ein Ticket, weil´s dann kein Nebel war. Immer noch besser, als wenn mir so´n "Schnarchsack" in den Kofferraum rauscht.
Irgendwie versuchen ja Viele bei schlechter Sicht am Heck (bzw. der Heckleuchte) des Vorrausfahrenden "kleben" zu bleiben - obwohl das ja absolut falsch ist. Deswegen hält man sich diese "Blindfische" mit NSL auf grösser Distanz. Ist nicht gerade angenehm, wenn dir bei absolut schlechter Sicht das nachfolgende Fahrzeug auf 10m Distanz folgt.
Ob eine oder 2 NSL`s ist mir grundsätzlich egal. Hauptsache es "wirkt".
Gruss
Michael
Verfasst: 16. Januar 2004 10:17
von Richi Rich
Wenn einer hinten 2 Nebelschlussleuchten hat, dann siehts oft so aus, als würde dieser bremsen. Meiner Meinung nach auch nicht unbedingt das Wahre.
Aber jeder wie er meint. Und wenn die kleinen grünen Mänchen mal wirklich einen abstrafen, weil er bei schlechter Sicht die NSL an hatte, dann weiß ich aber wirklich nicht mehr was jetzt gut sein soll...
Gruß,
Richi
Verfasst: 16. Januar 2004 12:36
von Joker1976
Richi Rich1 hat geschrieben:Wenn einer hinten 2 Nebelschlussleuchten hat, dann siehts oft so aus, als würde dieser bremsen. Meiner Meinung nach auch nicht unbedingt das Wahre.
Gruß,
Richi
...und wenn du es für Bremsleuchten hältst fahrst du dem Vordermann hinten ins Heck???
Ist doch egal für was du es im ersten Augenblick hältst - hauptsache du erkennst jemanden vor dir und bremst...
Verfasst: 16. Januar 2004 13:44
von Kromi
Also an meinem Octavia gehen nicht nur 2 sondern sogar
3 Heckleuchten beim Bremsen an.
Gruß! Kromi
Verfasst: 16. Januar 2004 13:50
von Richi Rich
Jaja.
Das mit dem Bremsen hatte ich anders gemeint, und die dritte Bremsleuchte ist erst ab 96 Pflicht bei den Autos.
Verfasst: 16. Januar 2004 17:22
von Joker1976
... kann erst ab 97 Pflicht sein, mein Daewoo 12/96 hatte noch keine...