So, kurzer Zwischenbericht.
Habe den Fall Mitte August meinem RA übergeben. Die Frist wurde zum 28.08. gesetzt und von der Versicherung kam bis heute noch keine Stellungnahme. Mein RA wird jetzt Klage einreichen.
Steinschläge durch Überholmanöver
- Danielsan
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Re: Steinschläge durch Überholmanöver
Habe gerade Post von meinem Rechtanwalt bekommen.
Die Versicherung hat geschrieben.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
weisen Sie die behauptete Geschwindigkeit unseres Kunden noch nach.
Derzeit sehen wir keine Möglichkeit in die Regulierung einzutreten.
Mit freund........."
Wie soll ich die nachweisen. Hatte ja keinen neben mir sitzten. Habe aber von Ihm ein Schuldeingeständnis vor Zeugen. Reicht das aus?
Die Versicherung hat geschrieben.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
weisen Sie die behauptete Geschwindigkeit unseres Kunden noch nach.
Derzeit sehen wir keine Möglichkeit in die Regulierung einzutreten.
Mit freund........."
Wie soll ich die nachweisen. Hatte ja keinen neben mir sitzten. Habe aber von Ihm ein Schuldeingeständnis vor Zeugen. Reicht das aus?
- insideR
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Re: Steinschläge durch Überholmanöver
Tendenziell nicht. Er kann es ja auch widerrufen. Aber da soll sich der Rechtsverdreher was ausdenken.
Manche Autos haben so viele Fehler, dass es besser ist, den Fahrer zu tauschen.