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Verfasst: 11. Oktober 2006 14:57
von Arno
Robert8579 hat geschrieben:Naja, solange die das Schlafen am Steuer nicht bestrefen
Darf man denn mit seiner Freundin am Steuer schlafen?? 8)
Verfasst: 11. Oktober 2006 15:11
von Trainspotter
Arno hat geschrieben:Robert8579 hat geschrieben:Naja, solange die das Schlafen am Steuer nicht bestrefen
Darf man denn mit seiner Freundin am Steuer schlafen?? 8)
ich würde sagen nicht... weil es ein fahrlässiger eingriff!! in den straßenVERKEHR ist...
Verfasst: 11. Oktober 2006 16:23
von Master
solange man dabei nicht falsch herum in den kreis einfaehrt....

Verfasst: 12. Oktober 2006 08:54
von Arno
Wie schön, dass man hier so herrlich abschweifen kann

Verfasst: 13. Oktober 2006 21:14
von matt
Wieso fahrlässiger Eingriff in den Verkehr!? Ein durch Motorschaden liegengebliebendes Fahrzeug birgt ungeheure Gefahren. Daher sollte man regelmäßig den Ölstand kontrollieren.
Verfasst: 14. Oktober 2006 09:49
von Trainspotter
matt hat geschrieben:Wieso fahrlässiger Eingriff in den Verkehr!? Ein durch Motorschaden liegengebliebendes Fahrzeug birgt ungeheure Gefahren. Daher sollte man regelmäßig den Ölstand kontrollieren.
*grübel* vom grundsatz her verstößt ja fehlendes öl schon gegen die stvo... soll heißen, das der FAHRZEUGFÜHRER ja eine sorgfaltspflicht hat, und vor fahrtantritt alles kontrollieren muss.. Licht und und und und und.
und jeder der eine frau/freundin hat, weiß, wie schwer das ist, denen das beizubringen gelegentlich mal nach Öl/wasser zu schauen *grummel*
Re: Neuer Bußgeldkatalog
Verfasst: 21. Dezember 2012 09:04
von Black RS
Weiß jemand, was es kostet oder ob es überhaupt eine Strafe gibt, wenn man (Frau) ein Kind (unter 12 Jahren) in einem Kindersitz auf dem Beifahrersitz transportiert, auch wenn es hinten freie Sitzplätze gibt? (ist die Frage verständlich gestellt?)
Danke für eure Hilfe.
Ahoi!
Black RS! 8)
Re: Neuer Bußgeldkatalog
Verfasst: 21. Dezember 2012 09:20
von Roukie
??
Wo steht, dass Kindersitze auf den Rücksitz müssen?
Unabhängig von Vor-/Nachteilen oder sonstigen Befindlichkeiten, geht ja nur um's Rechtliche.
Re: Neuer Bußgeldkatalog
Verfasst: 21. Dezember 2012 09:23
von Black RS
Danke!
Ja es geht mir nur ums Rechtliche.
Also keine Strafe "möglich"?
Re: Neuer Bußgeldkatalog
Verfasst: 21. Dezember 2012 09:38
von SkodaOctaviaRS
Sofern das Kind ordnungsgemäß gesichert ist und ein entsprechender Kindersitz benutzt wird (bei Kindern unter 12 Jahren und 150 cm), ist es egal, auf welchem Platz das Kind sitzt. § 21 Abs. 1a StVO schreibt nur vor, dass "Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden" müssen, enthält jedoch keine weiteren Vorgaben im Hinblick auf den Sitzplatz.