Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?
- tehr
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Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?
Bei einem Parkverstoß kann man sich nicht komplett um die Zahlung drücken. Entweder bezahlt man das Verwarngeld oder dem Halter werden Kosten in Höhe von 18,50 Euro aufgedrückt.
Sollte Deine Mutter vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wird man schnell darauf kommen, dass Du der verwantwortliche Fahrer warst, da die Politesse Dich wohl wiedererkennen wird. Durch das dann eingeleitete Bußgeldverfahren entstehen zuätzlichen Kosten von mehr als 20 Euro.
Also: Schnellstens das Verwarngeld bezahlen, alles andere treibt nur die Kosten in die Höhe.
Sollte Deine Mutter vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wird man schnell darauf kommen, dass Du der verwantwortliche Fahrer warst, da die Politesse Dich wohl wiedererkennen wird. Durch das dann eingeleitete Bußgeldverfahren entstehen zuätzlichen Kosten von mehr als 20 Euro.
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Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?
Heißt, dass Knöllchen hat einen Wert von 5 €.!? Dafür so einen Aufwand? Student hin oder her.Ranger hat geschrieben:wegen 8 Minuten auf einem leeren Parkplatz mit Parkscheibe.
Ich bin dann mal weg.
- Octi_TDI
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Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?
Bei diesen gegensätzlichen Aussagen kann man doch getrost das Knöllchen bezahlen.Ranger hat geschrieben:Ich wohne ca. 1 KM von meinen Eltern entfernt...
Ich bin Student- da tut jeder Cent weh und erstens wegen 8 Minuten auf einem leeren Parkplatz mit Parkscheibe.
MfG Marcus
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Herr B aus W
Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?
Bei einer Parkscheibe sind es meist nicht 5€, wenn man die Zeit überschreitet.
Ich hab in Berlin früher fast täglich im Regierungsviertel geparkt während der Arbeitszeit, und habe auch nie ein Parkschein gezogen (15min/50Cent), da kostet dann das erste Knöllchen 5€, weil Sie den Ankunftszeitpunkt nicht feststellen können.
Mit einem abgelaufenen Parkschein waren es gleich 15€.
Ich hab in Berlin früher fast täglich im Regierungsviertel geparkt während der Arbeitszeit, und habe auch nie ein Parkschein gezogen (15min/50Cent), da kostet dann das erste Knöllchen 5€, weil Sie den Ankunftszeitpunkt nicht feststellen können.
Mit einem abgelaufenen Parkschein waren es gleich 15€.
- Ronny12619
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Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?
So ähnlich. Keine Scheibe/Parkschein kostet in Berlin 5€, weil vergessen. Überziehen von Scheibe / Parkschein kostet 15€, weil Vorsatz.
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Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?
tehr hat geschrieben:Warum nicht? Wenn den Leuten auf dem Amt langweilig ist...Chief hat geschrieben:Beim Knöllchen?
ja, so sieht es aus...man kann fast gar nicht glauben zu was die Jungs alles fähig sind wenn denen langweilig ist. Nur zwei krasse Beispiele aus meinem näheren Umfeld.
Einer aus unserem Dorf fährt mit dem Handy am Ohr an ner Polizeistreife vorbei welche grad nen Unfall oder so aufnahm. Der gute Mann, keine 10 Minuten angekommen zu hause, steht der Trachtenverein vor der Tür und belehren ihn wegen seines Vergehens, Busgeldbescheid usw blabla....der Witz an der Sache die Beamten haben tatsächlich vor Ort ne Halteranfrage gemacht, sind dann vom Ort des Geschehens aus gut 25km zu dem guten Mann gefahren um ihm die freudige Nachricht zu überbringen.
Der Sohnemann meines Arbeitskollegen wurde mit dessen Auto geblitzt, machte so um die 30€ und wurde auch anstandslos bezahlt...6 Wochen später fährt ein Streifenwagen auf den Hof welche nach ausreichender Belehrung ihres daseins diese 30€ fordern..
- tehr
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Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?
Nein. Hier ist regelmäßig kein Vorsatz zu erkennen.Ronny12619 hat geschrieben:Überziehen von Scheibe / Parkschein kostet 15€, weil Vorsatz.
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Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?
denen ist Nie langweiligtehr hat geschrieben:Warum nicht? Wenn den Leuten auf dem Amt langweilig ist...Chief hat geschrieben:Beim Knöllchen?
- TorstenW
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Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?
Moin,
sorry wenn ich nochmal auf die Ausgangsfrage zurückkomme.....
Wenn das "Knöllchen" unter dem Scheibenwischer nur der Hinweis auf Dein Fehlverhalten nebst der Mitteilung darauf war, dass in absehbarer Zeit ein Bußgeldbescheid bei Dir eintrudeln wird und in der Zwischenzeit nichts weiter gekommen ist, dann kannst Du dem jetzigen BuGeBe getrost widersprechen. Weil, das verjährt nach 3 Monaten!
Grüße
Torsten
sorry wenn ich nochmal auf die Ausgangsfrage zurückkomme.....
Wenn das "Knöllchen" unter dem Scheibenwischer nur der Hinweis auf Dein Fehlverhalten nebst der Mitteilung darauf war, dass in absehbarer Zeit ein Bußgeldbescheid bei Dir eintrudeln wird und in der Zwischenzeit nichts weiter gekommen ist, dann kannst Du dem jetzigen BuGeBe getrost widersprechen. Weil, das verjährt nach 3 Monaten!
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Geht nicht gibts nicht und "kann nicht" ist faul! 
Blinkerhebel mit Tempomat; überarbeitet, voll funktionstüchtig, im Angebot.
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- Basti1982
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Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?
Tatzeit: vor 2 WochenRanger hat geschrieben:Meine Mutter wurde vor zwei Wochen am Auge operiert ... Zudem waren meine Eltern zur Tatzeit nachweißlich 150 KM einkaufen. (Mutter ist Beifahrerin!)
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