"Der Umbau stellt somit eindeutig einen Verstoß gegen § 30 StVZO Abs. 1, Nr. 2, 2. Halbsatz dar: "Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass (...) die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben."
Das Öffnen der Türen erfolgt über die Vorspannung der Türdichtungen. Eine zweite Raststellung des Türschlosses als Sicherung gegen unbeabsichtigtes Öffnen ist nicht mehr vorhanden. Also stellt der Umbau weiterhin einen Verstoß gegen Anlage II Nr. 1.2 der Rili 70/387/EWG dar, nach der jedes Schloss eine Sicherungsstellung und eine Vollschließstellung haben muß.
Daher ist von einem Erlöschen der Betriebserlaubnis auszugehen."
Da sollte sich wohl auch die DEKRA dran halten. Kann also gut sein, dass du dann beim nächten HU-Termin wieder auf die Nase fällst.
Gruß Biene
Lieber der erste im Verkehr, als der letzte im Stau.
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Ist doch quatsch, wenn Du von innen die Tür aufmachst, dann hast Du auch keine zweite Rastung. Es muss irgend eine EU-Bestimmung geben, die das Entfernen von Türklinken nicht explizit verbietet. Habe dies auch auf der AMI Style des öfteren gesehen und dort wurde immer alles von der Dekra abgesegnet.
Setz dich einfach mal ins Auto und mach die Tür nur so auf, dass deine Anzeige im
MFD dir anzeigt die Tür ist noch offen, ohne das du sie komplett aufmachst.
Sind dann zwei Rastungen. Gleiches geht, wenn du die Tür zu machst und der Türdichtung neu ist
bzw. dein Türschloss etwas straffer eingestellt ist. Tür nur "halb" zu, zwei "Rastungen".
Gruß Biene
Lieber der erste im Verkehr, als der letzte im Stau.
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Wäre mir auch nue, dass man bei m Öffnen zweimal ziehen muss. Beim Zuschalgen der Tür verhindert die Dichtung evenutell, dass das Schloß in die zweite rast fällt. Aber andersrum geht das nicht. Beim Ziehens des Hebels, innen oder aussen, wir das Schloß "entsperrt" und die Tür lässt sich öffnen.
Das mit den gecleanten Griffen kenne ich auch nicht anders. Es wurde immer nur von Türgriffen gesprochen, die man umgreifen kann. Dann kann man eine Tür besser öffnen, falls sie mal etwas klemmen sollte. Klemmt die Tür aber massiv, bringt ein Türgriff auch nichts mehr. Dann kommt der Spreizer oder die Schere zum Einsatz. Notfalls kloppen die auch alle Scheiben ein und schneiden das Dach ab.
Die Entfernung der Türgriffe sollte im Einzelfall geregelt und
entschieden werden. Leider gibt es dafür keine klaren und einheitlichen
Festlegungen.
Lt. StVZO §30 dürfen Fahrzeugen nur so gebaut, umgebaut oder ausgerüstet
sein, dass für Insassen und andere Verkehrsteilnehmer keine größere
Gefährdung zu erwarten ist.
Werden bei Ihrem Fahrzeug die übrigen Sitzplätze noch mit Personen
besetzt, dann sollten die auch das Recht und die Möglichkeit haben bei
einem Unfall in kürzester Zeit von außen, durch einfaches öffnen der
Türen aus dem Fahrzeug geholt zu werden.
Sind durch einen schweren Zusammenstoß die Türen verzogen, so ist es
höhere Gewalt und nicht beeinflussbar. Oder hat der Insasse die Türen
von innen selbst verriegelt, dann war es, in gewisser Weise, von ihm
selbst billigend in Kauf genommen.
Die Notöffnung sollte daher möglichst über eine eigene Energiequelle
oder sogar einen eigenen Stromkreis verfügen, der u.U.sogar vom Bordnetz
geladen werden könnte.
Doch diese Entscheidungen liegen im Ermessen des amtlich anerkannten
Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den
Kraftfahrzeugverkehr" (TP) der die erforderliche Einzelabnahme durchführen
wird. Wir empfehlen, vor der Änderung Rücksprache mit diesem Sachverstän-
digen zu halten und mit ihm auch die Kostenfrage zu erörtern, da diese
Prüfungen aufwandsabhängig abgerechnet werden.
Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten
Bundesländern der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA
beauftragt.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
Es gibt also kein Verbot und kann im Einzelfall eingetragen werden.
Bin ich der einzige, der in dem Text das gleiche ließt, wie ich schon sagte? Er sagt genauso wie ich, das die Türgriffe weg dürfen - aber auch das eine andere Möglichkeit zur Entriegelung von außen geschaffen werden muss - wie diese aussieht definiert er allerdings nicht weiter...
Im Prinzip steht da nur drin: "Selbst schuld wenns kracht" Mehr auch nicht. Damals wurden die versenkten A4 Türgriff von Rettungskräften bemängelt, weil man sie nicht vernünftig umfassen konnte. Aber wie schon gesagt. Wenn die Tür massiv verzogen ist, bringt ein Türgriff auch nichts mehr. Hööchtens abreissen kann man den dann noch.
Alternativ wäre es ja möglich, dass bei einem Crash mit Airbagauslösung, alle Türen aufspringen würden. Ähnlich wie die Selbstverriegelung.