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Re: Frage zu Lieferzeiten 1.4 TSI / 1.8 TSI
Verfasst: 10. März 2009 16:17
von supaufo
picomint hat geschrieben:Allgemein: es wird keine Bestätigung rausgehen, solange eine bestehende Widerrufsfrist nicht abgelaufen ist. Dann vergehen zwischen Bestelltag und Auftragsbestätigung auch mal 4-5 Wochen.
Widerrufsrecht hat man doch nur, wenn man eine Finanzierung dazu abschließt. Das fällt dann unter § 358 BGB. Ansonsten hat man das Widerrufsrecht nur bei Haustürgeschäften o.ä. oder halt in Sonderfällen.
Re: Frage zu Lieferzeiten 1.4 TSI / 1.8 TSI
Verfasst: 10. März 2009 16:28
von picomint
Ja und dann wird der ganze Vorgang künstlich verzögert.
Re: Frage zu Lieferzeiten 1.4 TSI / 1.8 TSI
Verfasst: 10. März 2009 16:35
von insideR
Ist überhaupt ein Vertrag schriftlich fixiert, wenn keine schriftliche Auftragsbestätigung gegeben wurde?
supaufo hat geschrieben:Widerrufsrecht hat man doch nur, wenn man eine Finanzierung dazu abschließt.
Haste noch so ein paar Stammtischdinger parat?
Re: Frage zu Lieferzeiten 1.4 TSI / 1.8 TSI
Verfasst: 10. März 2009 16:40
von m4st3rchi3f
Das einzige was man bei einer Finanzierung widerrufen kann ist der Darlehensantrag selbst.
Aber die Finanzierung und der Kaufvertrag des Autos sind ja 2 verschiedene Paar Schuhe.
Re: Frage zu Lieferzeiten 1.4 TSI / 1.8 TSI
Verfasst: 10. März 2009 16:43
von insideR
Schon mal was von "verbundenen Geschäften" gehört?
Mannmannmann, wer an juristische Sachverhalte mit "gesundem Menschenverstand" herangeht, sollte sich lieber anwaltlich vertreten lassen in allen Belangen.
Re: Frage zu Lieferzeiten 1.4 TSI / 1.8 TSI
Verfasst: 10. März 2009 16:48
von supaufo
Der deutsche Gesetzgeber spricht von Verbundenen Geschäften, wenn ein Verbraucher eine Ware oder Dienstleistung erwirbt und gleichzeitig ein damit verbundenes Darlehen aufnimmt.
Das habe ich dazu geschrieben. Vielleicht solltest Du erstmal lesen lernen, bevor Du hier wieder das übliche rumgejaule anfängst. Ich gehe da sicher nicht nur mit "gesundem Menschenverstand" ran. Und meinen Sachverstand kannst Du sicher nicht einschätzen und den muss ich auch nicht vor Dir rechtfertigen. Wenn ich Deine Postings immer so lese, zweife ich eher an Deinem (Sach-)Verstand.
Re: Frage zu Lieferzeiten 1.4 TSI / 1.8 TSI
Verfasst: 10. März 2009 16:53
von m4st3rchi3f
Ja, hab nochmal weiter in den Vertragsbedingungen geles. Wer das Darlehen widerruft, kann damit gleichzeitig den damit verbunden Vertrag widerrufen.
Im den Verkaufsbedingungen zum Fahrzeug ist jedoch kein wort über Widerufsbedingungen erwähnt. Dort wird sogar extra die Annahmepflicht erwähnt.
Und das was supaufo bezüglich des Widerufsrecht geschrieben hat steht auch in der aktuellen AutoBild.--> kein Widerrufsrecht von Kaufverträgen beim Händler.
Hat er also doch Recht mit den Stammtischparolen?
Re: Frage zu Lieferzeiten 1.4 TSI / 1.8 TSI
Verfasst: 10. März 2009 16:57
von rackski
Das ist aber auch völlig Offtopic...
Hier geht es um Lieferzeiten und nicht um Widerrufsrecht...
Re: Frage zu Lieferzeiten 1.4 TSI / 1.8 TSI
Verfasst: 10. März 2009 17:01
von supaufo
Hatte das nur geschrieben, weil es um die Verlängerung der Lieferzeit aufgrund der Widerrufsfrist ging.
Re: Frage zu Lieferzeiten 1.4 TSI / 1.8 TSI
Verfasst: 12. März 2009 17:00
von emkay
Ich habe heute von meinem Händler erfahren, dass mein Octavia mittlerweile eine Seriennummer (FIN) hat und dass er (DER Octavia?) jetzt unterwegs ist zu meinem

.
Damit ist es sehr wahrscheinlich, dass ich ihn nächste oder übernächste Woche abholen kann. Ich melde mich auf jeden Fall wieder hier.
LG,
EmKay