Moin,
Das wird jetzt keine Rechtsberatung, das ist nur meine ganzprivatpersönliche Interpretation der Gesetze!
Man spricht von einer "angemessenen" Frist, ohne sie konkret zu nennen. Es gelten, je nach Art des Mangels, 2 bis 3 Wochen als angemessen.
Wenn Du Deinem

eine (angemessene) Frist gesetzt hast, die er nicht einhält/einhalten kann, dann ist er sofort in Verzug. Da ihm die Mangelbeseitigung unmöglich ist, muss ein angemessener Ausgleich gefunden werden. Das kann eine Wertminderung sein, ein Tausch (gegen das gleiche Gerät fällt ja aus) gegen ein gleichwertiges Gerät oder die Wandlung (sprich:Rückgabe) des Gerätes gegen Zahlung des Kaufpreises. 2 und 3 wird in diesem Fall schwierig, ich würde über einen Preisnachlass verhandeln.
Wichtig: Wenn man diesen Preisnachlass (oder was auch immer) angenommen hat, kat man fortan keinen Anspruch mehr, diesen Mangel betreffend!!!!
Bedeutet: Kommt ein Update, das diesen Fehler behebt, bekommt man es nicht (zumindest nicht kostenlos).
Bei dem konkreten Fehler hier kommt (strafverschärfend 8) ) dazu, dass vom Hersteller die Geräte seit Monaten in Kenntnis des Fehlers trotzdem ausgeliefert werden und der

beim Verkauf nicht drauf hinweist. Wenn man ihm nachweisen könnte, dass er den Fehler kannte, wäre das, ganz garstig ausgelegt, das arglistige Verschweigen eines Mangels! Es ist zwar (auch ganz genau genommen) kein Mangel, sondern nur eine "Funktionsbeeinträchtigung", aber trotzdem.
Schwierige Sache das............
Da kann/muss man auch entscheiden, wie man zu seinem

steht und wie viel Stress man ihm machen will.
Ich hatte damals bei dem Problem mit meinem Stream zusammen mit meinem

eine einvernehmliche Lösung gefunden, mit der wir beide zufrieden waren.
Grüße
Torsten