war letzte woche beim tüv (allerdings mit meinem ehemaligen liebling) und habe da mal nachgefragt wegen der tieferlegungsfedern i.v.m. der abe!
der tüv-mann meinte, dass das so keine probleme macht, vorrausgesetzt, alles andere bleibt serie, so wie es in der abe steht und man müsse die abe halt immer mitführen.
würde man jetzt z.b. eine spurverbreiterung oder andere (breitere bzw. größere) felgen montieren, müsste man diese + die tieferlegung in einer kombinationsabnahme eintragen lassen.
Federn H&R: welche nehmen?
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Re: Federn H&R: welche nehmen?
Platz statt Leistung... 



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Re: Federn H&R: welche nehmen?
Nicht Zwingend!CM50K hat geschrieben:war letzte woche beim tüv (allerdings mit meinem ehemaligen liebling) und habe da mal nachgefragt wegen der tieferlegungsfedern i.v.m. der abe!
der tüv-mann meinte, dass das so keine probleme macht, vorrausgesetzt, alles andere bleibt serie, so wie es in der abe steht und man müsse die abe halt immer mitführen.
würde man jetzt z.b. eine spurverbreiterung oder andere (breitere bzw. größere) felgen montieren, müsste man diese + die tieferlegung in einer kombinationsabnahme eintragen lassen.
Ich habe 19 Zöller eingetragen und kann die 35mm H&R ohne Prüfung fahren, da es in der ABE einen Passus gibt, dass Sonderbereifung unschädlich sei, solange sie abgenommen wurde. Habe das auch nochmal mit'm Prüfer geklärt und der hat das so bestätigt.