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Re: Anwalt für Verkehrsrecht im Heidelberger Raum....

Verfasst: 6. November 2009 10:03
von loucie
inwiefern können die auf einen sachbearbeiter der allianz einfluss nehmen?!

Re: Anwalt für Verkehrsrecht im Heidelberger Raum....

Verfasst: 6. November 2009 10:09
von okris
Das hätte ja auch bei Dir darauf hinauslaufen können oder kann zum teil darauf hinauslaufen wenn die Versicherung deines Gegeners nicht mehr Zahlt. Kannst Du versuchern die Restkosten die dir Entstanden sind so einzuklagen. Erfolg?

Re: Anwalt für Verkehrsrecht im Heidelberger Raum....

Verfasst: 6. November 2009 10:26
von loucie
ich kenn deinen fall ja nicht.
aber wenn jemand unversichert dein mopped umschubbst ist das was anderes als wenn ein versichertes KFZ einen schaden verursacht....der name haftPFLICHT sollte dann eigentlich wirken....vor allem wenn bereits ein gericht ein urteil gefällt hat.

ich habe beim bgh grade ein urteil gefunden und bin ganz happy :P

das dürfte auch andere interessieren:

quelle:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... pm&Blank=1

damit ist klar, das der im gutachten geführte stundensatz der markenwerkstatt bei einem auto was nicht älter als 3 jahre ist, definitv zu zahlen ist.

bin kein jurist, aber mir war als wenn der bundesgerichtshof die höchste instanz ist....?! :P

Re: Anwalt für Verkehrsrecht im Heidelberger Raum....

Verfasst: 6. November 2009 10:32
von Alfred
loucie hat geschrieben:inwiefern können die auf einen sachbearbeiter der allianz einfluss nehmen?!
Indem sie ihn oder seinen Brötchengeber dazu anhalten, die Spielregeln (Rechtslage) einzuhalten.

MfG Alfred

Re: Anwalt für Verkehrsrecht im Heidelberger Raum....

Verfasst: 6. November 2009 10:58
von Basti1982
loucie hat geschrieben:auf frage woran das denn haken könnte; je nachdem wie das gericht das sieht wird der klage stattgegeben oder nicht.
das wiederum bedeuten würde ich setzte insg. 700 Euro in den sand.
....wenn ein landgericht bereits entschieden hat, wie kann ein amtgericht da noch widersprechen?!
Gerichtsurteile sind Einzelfallentscheidungen. Man kann sich grob daran orientieren, aber es kann in ähnlichen Fällen dennoch anders entschieden werden. Woraufhin du wiederrum in die Berufung gehen kannst usw usf.

Re: Anwalt für Verkehrsrecht im Heidelberger Raum....

Verfasst: 6. November 2009 11:10
von Black RS
loucie hat geschrieben:auf der einen seite frage ich mich nun, wozu geh ich zum anwalt...?!
... Melchers Law?

Re: Anwalt für Verkehrsrecht im Heidelberger Raum....

Verfasst: 6. November 2009 11:11
von neuhesse
Neben der Bafin kannst du auch (eigentlich als Vorstufe zu einem Gerichtsverfahren gedacht) den Ombudsmann für Versicherungen einschalten. Allerdings nur, wenn noch kein Gerichtsverfahren eingeleitet wurde. Er wäre für dich als Beschwerdeführer kostenfrei. Bis zu einem Streitwert von 5.000 EUR ist die Entscheidung des Ombudsmanns für das Versicherungsunternehmen verbindlich. Und wenn du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, steht dir (im Gegensatz zum Versicherer) immer noch der Rechtsweg offen.

P.S. Deinen Ausführungen kann ich nicht zweifelsfrei entnehmen, ob du (dein Anwalt) schon Klage gegen die Versicherung erhoben hast. Auch wäre die Frage der bisherigen Kosten deines Anwaltes zu klären.

Re: Anwalt für Verkehrsrecht im Heidelberger Raum....

Verfasst: 6. November 2009 11:48
von loucie
@Basti,
der BGH hat ja nun "zu meinen gunsten" entschieden. Landgerichtsentscheidungen gelten auch nur für das jeweilige Bundesland. Deshalb könnte ein Amtsgericht anders Entscheiden.
Bei einem BGH-Urteil müssen sich alle Gerichte unterhalb fügen.

@BlackRS,

mh?...ist eine kanzlei (google) aber bei denen bin ich nicht.

@hesse,

klage ist noch nicht eingereicht. die entscheidung lag bis eben noch bei mir.
Kosten für den anwalt? wie meinst du das?

Ich hab mich aufgrund des BGH urteils nun dazu entschlossen, nochmals eine frist von 10tagen der allianz zu geben.
sollte widererwarten die allianz ernsthaft der meinung sein mit dem bgh urteil in der hand es auf eine klage ankommen zu lassen, dann sei es so.

Re: Anwalt für Verkehrsrecht im Heidelberger Raum....

Verfasst: 6. November 2009 12:03
von Alfred
Genau. Wozu noch unnütz Zeit mit der Bafin oder dem Ombudsmann vertrödeln. Wozu ist der Advocat schließlich da, soll was tun für sein Geld - äh, das der Versichertengemeinschaft.

MfG Alfred

Re: Anwalt für Verkehrsrecht im Heidelberger Raum....

Verfasst: 6. November 2009 15:19
von neuhesse
@ loucie

Die Einschaltung des Ombudsmanns ist für dich erst mal Kostenfrei, egal wie er entscheidet. Also keine "Gerichtskosten" und keine gegnerischen Anwaltskosten. Du hast aber schon deinen Anwalt, so wie ich dich verstehe, eingeschaltet. Er hat für seine bisherige Arbeit einen Anspruch auf Vergütung. Bei einem Gerichtsverfahren würden diese Kosten entsprechend Urteil umgelegt. Bei einem Ombudsverfahren weis ich nicht, ob zu diesen auch eine Entscheidung durch den Ombudsmann gefällt wird. Das wird er aber bestimmt vorab sagen können. Theoretisch auch ein Anwalt.