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Re: Was ist effektiver gegen Drängeln?

Verfasst: 1. Februar 2011 16:38
von mlgg
nun der bmw hatte offensichtlich zu wenig abstand zum lkw. mich würde mal der zustand des fahrers interressieren.

btt

anhand deiner zeichnung muß das ja ein vollpfosten gewesen sein, wenn er nicht sieht das du einen lkw überholst. bei einem tempounterschied von ca. 45 km/h (lkw ca. 85, du ca. 130 km/h) dauert der überholvorgang ja nicht die welt und wenn du danach gleich wieder rechts einscherst sind das gerademal (großzügig geschätzt) 2-3 minuten die sich der hintere gedulden mußte.

Re: Was ist effektiver gegen Drängeln?

Verfasst: 1. Februar 2011 16:39
von Escape
Nach meiner Erfahrung geschehen alle Kollisionen bei einem Abstand von null Metern.

Re: Was ist effektiver gegen Drängeln?

Verfasst: 1. Februar 2011 16:54
von 200686
Der unfall auf dem bild hat nicht direkt etwas mit mir zu tun, ich war nur ersthelfer..
Was mich aber als rettungsassistent nicht aus der fassung gebracht hat..
Sowas seh ich öfters, aber an diesem tag mal als ersthelfer..
Trotzdem, kann sowas oft passieren. Dem fahrer gings soweit gut, nur alle zähne rausgebrochen (angeschnallt!)
aber seine freundin hatte schon etwas mehr. Anscheinend beide oberschenkel gebrochen und natürlich schock..
Auf ihrer seite war das reserverad vom LKW angebracht und hat somit alles in den innenraum geschoben..

Wenn jemand mit 250km/h auf der Autobahn fährt, dann wird es seinem Geldbeutel bestimmt nicht wehtun nochmal
auf 250 zu beschleunigen..

Mir persönlich tut es bei der magischen Grenze von 1,50€ pro Liter schneller als 130 zu fahren..
Nun fahr ich lieder ruhig und gelassen..naja, bis so einer hinter mir is..

@Ente Nr.6
Es genügt wenn du nur einen Teil meines posting zitierst.. :wink:
nur rein zwecks der übersicht

EDIT: Da war jemand schneller :wink:

Re: Was ist effektiver gegen Drängeln?

Verfasst: 1. Februar 2011 17:08
von picomint
Escape hat geschrieben:Doch, gibt es: Blinker links. Der darf auch während des Überholvorgans blinken und binken und blinken - nicht nur zum Spurwechsel!
Dafür sehe ich keine gesetzliche Grundlage. Der Fahrtrichtungsanzeiger dient der Anzeige des Fahrtrichtungswechsels, welcher nach dem Spurwechsel beendet ist.

Re: Was ist effektiver gegen Drängeln?

Verfasst: 1. Februar 2011 17:52
von 200686
Also ich fass mal nach insgesamt 61 Beträgen kurz zusammen:

- Gesicht merken, Kennzeichen notieren, Datum Uhrzeit, Anzeige erstatten, (ggf. mit weiteren Zeugen im Auto)
- Antippen Bremspedal
- völlig ignorieren
- Geschwindigkeit verringern und evtl. Überholvorgang abbrechen
- Blinker od. Warnblinker
- Scheibenwischwasser nutzen

Nach einem "wunderheilmittel" gegen Drängler und Leuten die keinen Abstand halten (sind für mich zwei versch. Dinge)
wollte ich nicht suchen. Es interessiert mich was andere in so einer Situation machen und daher würde ich es begrüßen,
wenn sich alle "Fühl-mich-genötigt-weil-der-ar***-vor-mir-nur-130-fährt"
per PN unterhalten würden.
Meiner Meinung nach wäre das einzig effektivste Mittel gegen rücksichtlose Drängler nur ein Totalschaden,
aber möglichst gerade noch so das sie überleben und später wieder einmal autofahren können, dann
aber ohne zu Drängeln und mit schönem Abstand..

Ansonsten bleibt im Moment zu sagen das wohl eine Anzeige am effektivsten ist, möglichst mit eigenen Zeugen im Fahrzeug,
Dazu noch die Hoffnung das der betroffene auf das Fahrzeug angewiesen ist und schon ausreichend Punkte gesammelt hat..

Bisher wurde noch kein Statement abgegeben über die Zulässigkeit von Videoaufnahmen in Form eines Unfalldatenschreibers?!
Jemand ne Ahnung über die Zulässigkeit der Beweise von Aufnahmen ohne Zustimmung? Was unterscheidet diese Aufnahme von
einem Überwachungsvideo?

Re: Was ist effektiver gegen Drängeln?

Verfasst: 1. Februar 2011 17:57
von Herr B aus W
Das mit dem Video würde mich auch interessieren, aber ich schätze mal sowas darf nicht verwendet werden, Deutschland eben.

Re: Was ist effektiver gegen Drängeln?

Verfasst: 1. Februar 2011 17:58
von HeLL
die sind nicht gerichtsverwertbar.

Re: Was ist effektiver gegen Drängeln?

Verfasst: 1. Februar 2011 18:04
von Domino
1. links in den Dreck fahren, dann staubts ordentlich und ne schöne Steinschlagmaske gibts im besten Fall auch :wink:

2. Aber am besten ist es wenn die AB schöne Pfützen ganz links hat, dann gibt ne ordentlich Dusche

PS: Punkt 1 mache ich NICHT, machen die Säcke aber manchmal bei mir :evil:
Punkt 2 mache ich öfter mal :wink: , da geht ja auch nix kaputt

Re: Was ist effektiver gegen Drängeln?

Verfasst: 1. Februar 2011 18:06
von Herr B aus W
Punkt 2 hab ich auch schon gemacht, aber das kann man einem ja nicht vorhalten das man die Spurrillen nicht verlassen darf. :D

Re: Was ist effektiver gegen Drängeln?

Verfasst: 1. Februar 2011 18:14
von mlgg
200686 hat geschrieben:- Antippen Bremspedal
bloß nicht! hast du meinen post nicht gelesen? :evil:
200686 hat geschrieben:- Geschwindigkeit verringern und evtl. Überholvorgang abbrechen
auch das nicht, ist viel zu gefährlich und ausserdem verboten!
200686 hat geschrieben:- Scheibenwischwasser nutzen
wird den hintermann nur unnötig provozieren! auch keine gute idee
200686 hat geschrieben:Meiner Meinung nach wäre das einzig effektivste Mittel gegen rücksichtlose Drängler nur ein Totalschaden, aber möglichst gerade noch so das sie überleben und später wieder einmal autofahren können, dann aber ohne zu Drängeln und mit schönem Abstand..
ist jetzt nicht dein ernst? mit so einer einstellung handelt man noch fahrlässiger als der drängler und gehört ebenso mit führerschein entzug bestraft! (irgendwie fehlt da die charakterliche eignung ein kraftfahrzeug zu führen)
200686 hat geschrieben:Ansonsten bleibt im Moment zu sagen das wohl eine Anzeige am effektivsten ist, möglichst mit eigenen Zeugen im Fahrzeug, Dazu noch die Hoffnung das der betroffene auf das Fahrzeug angewiesen ist und schon ausreichend Punkte gesammelt hat.
wenn das eigene ego verletzt sein sollte der einzig richtige und legale weg sich zu wehren (wenn es denn sein muß)
200686 hat geschrieben:Bisher wurde noch kein Statement abgegeben über die Zulässigkeit von Videoaufnahmen in Form eines Unfalldatenschreibers?! Jemand ne Ahnung über die Zulässigkeit der Beweise von Aufnahmen ohne Zustimmung? Was unterscheidet diese Aufnahme von einem Überwachungsvideo?
ist nicht gerichtsverwertbar und stellt ebenso ein vergehen dar (stichwort recht am eigenen bild! nur ordnungsbehörden dürfen bilder machen!)