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Re: Nötigung zur Zulassung

Verfasst: 22. Dezember 2014 08:54
von Lupolaner
ich weiß nun nicht wirklich, wie es sich tatsächlich verhält, bitte belehrt mich eines Besseren...

Meiner bescheidenen Annahme nach geht es darum, daß ab Januar keine Euro5-Typzulassung erteilt wird, d.h.: alle neu auf den Markt kommenden Fahrzeuge müßten dann Euro6 haben. Den O3 gibt's mit den angebotenen Motorisierungen aber schon eine Weile, deshalb dort weiter Euro5(?).
Wenn's anders ist, dann würde ich mich schon fragen, warum im Prospekt des O3 die Diesel alle noch Euro5 waren/sind, zumindest hätte doch kein Auto mit Euro5 mehr bestellt werden können, wenn eine Auslieferung oder Zulassung erst in 2015 angepeilt werden kann...

Wenn ab 2015 tatsächlich alle neu zugelassenen Fahrzeuge Euro6 hätten, dann freue ich mich natürlich, meiner kommt wahrscheinlich im Januar...

und noch kurz zum eigentlichen Thema: Nee, zur Zulassung kann einen niemand zwingen, einzig nur zur Abnahme der vereinbarten Kaufsache. Kannst ja auch mit einem Transporter vorfahren, Abtransport und das neue Auto irgendwo einlagern, um es dann in besten Originalzustand als Oldtimer zu vertickern...

Re: Nötigung zur Zulassung

Verfasst: 22. Dezember 2014 08:59
von insideR
Ninico hat geschrieben:Bekommen wir da evtl. einen veralteten Motor oder ein veraltetes Modell? Ich bekomme gerade Angst :(
Einen Tag nach Bestellung ist die Kiste meist schon veraltet. Man hat sein sauer verdientes Geld zum Fenster rausgeworfen, bekommt einen Haufen Schrott dafür und darf sich dennoch mit Kinderkrankheiten rumärgern. Die Nachbarn lachen nur deshalb nicht, weils denen nicht besser ergeht. Die Pharma-Industrie hält für besonders schwere Fälle von Veralterung bunte Pillen bereit, die das Leben wieder lebenswert erscheinen lassen.

Re: Nötigung zur Zulassung

Verfasst: 22. Dezember 2014 10:46
von TorstenW
Moin,

@Ninico
Jetzt lass' mal die Kirche im Dorf und entspann' Dich! :roll:
Die Regelung mit Euro 6 gilt für "2015 neu auf den Markt gekommene" und nicht für "2015 neu zugelassene" Fahrzeuge!

Grüße
Torsten
PS: Ich bin jetzt raus aus dem Kindergarten hier. 8)

Re: Nötigung zur Zulassung

Verfasst: 27. Dezember 2014 23:46
von Platinboy
Die Regelung mit Euro 6 gilt für "2015 neu auf den Markt gekommene" und nicht für "2015 neu zugelassene" Fahrzeuge!
Das scheint so nicht zu stimmen. Jedenfalls nicht lt. dieser Website:

http://www.t-online.de/auto/news/id_717 ... ellen.html

Re: Nötigung zur Zulassung

Verfasst: 28. Dezember 2014 10:41
von _OctiCombi_
Da stimmt mehr nicht - beim RDKS wird wieder nur die teure Variante erwähnt - es gilt aber als ausreichend, wenn der Druckverlust via ABS Sensoren gemessen wird bzw. angezeigt wird, dass bei den Reifen etwas nicht passt. Offenbar wird überall nur die teure Variante vermittelt.

eCall Einführung ist verschoben auf 2017 - stand vor kurzem auf einem EU Papier ...

Re: Nötigung zur Zulassung

Verfasst: 28. Dezember 2014 10:57
von Platinboy
Sorry, aber was hat das mit der Euro 6-Abgasnorm zu tun?

Re: Nötigung zur Zulassung

Verfasst: 28. Dezember 2014 11:07
von _OctiCombi_
Nichts ;-) die Abgasnorm hat aber auch gar nichts mit dem Thread zu tun - war nur eine Anmerkung, dass in dem Artikel mehr nicht stimmt ;)

Re: Nötigung zur Zulassung

Verfasst: 28. Dezember 2014 11:31
von Chief
@_OctiCombi_ & Platinboy

Bitte nutzt beim direkten Antworten auf ein Posting den Antwort-Button und nicht den Zitier-Button. Danke.

Worum es nun zwischen dem Händler und TE geht bleibt abzuwarten.

Re: Nötigung zur Zulassung

Verfasst: 28. Dezember 2014 15:39
von Escape
Euro 5 zu Euro 6: Gibt es beim Benziner überhaupt Unterschiede in den Grenzwerten? Ist mir irgendwie nicht aufgefallen...

Re: Nötigung zur Zulassung

Verfasst: 29. Dezember 2014 00:22
von neuhesse
Da erstmals auch die Anzahl der emittierten Partikel limitiert wird, würde ich ja sagen.