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Verfasst: 5. August 2005 14:24
von mucsk
FwSmily hat geschrieben:1. kann man "auch wenn es nicht erlaubt ist" das hupen bei einem O2 ohne DWA einschalten ? mein Freundlicher sagt "nein"
Recht hat er.
Es handelt sich auch nicht um ein Hupen sondern vielmehr um ein leises "müp müp" der Alarmsirene. Ohne DWA kein "müp".

Verfasst: 9. August 2005 13:02
von Octicom
NACHTRAG! :o

Display vom VAS 5051:

Byte-Index 6 und 7

Bit-Muster bei Byte Index 6 vor dem verstellen 10000101---> nach dem verstellen 10001101.

Bit-Muster bei Byte Index 7 vor dem verstellen 00000101---> nach dem verstellen 00001101.

Zur Info: Der Quitierton hat eine Lautstärke, welcher mit einem Warnton nicht viel gemein hat. :D

Verfasst: 9. August 2005 23:01
von Steini01109
Heißt das jetzt eher laut oder eher leise?
Bei einem Kumpel im Laguna ist das eher leise und auch nicht störend für die Umwelt.

cu Steini01109

Verfasst: 10. August 2005 12:33
von Octicom
@--->Steini01109

Eher leise! Lautstärke wie die Tastentöne eines Handys. :roll:

Einen besseren Vergleich find ich nicht?! :-?

Verfasst: 10. August 2005 23:58
von Steini01109
Danke. Es funktioniert ja sowieso nur in Verbindung mit einer Alarmanlage, oder? :o
Da ich keine habe funktioniert es bei mir eh nicht.

cu Steini01109

Verfasst: 11. August 2005 01:15
von Sigma
Hi,

ich habe mir auch mal die entsprechende Richtlinie des Rates (PDF) durchgelesen. @Vau: Gute Vorarbeit, hätte ich sonst nicht so schnell gefunden.

Wenn man nur Anhang VI Punkt 9.9.1 berücksichtigt:

Code: Alles auswählen

Zur Bereitstellung von Informationen über den Zustand des AS
(scharfgeschaltet, entschärft, Frist für die Alarmbereitschaft, Alarm
wurde aktiviert) sind optische Anzeigen innerhalb und außerhalb des
Insassenraums zulässig. Die Lichtstärke von optischen Signalen außerhalb
des Insassenraums darf 0,5 cd nicht übersteigen.
ist die Meinung, daß akustische Anzeigen zusätzlich oder auch anstatt optischer Anzeigen zulässig sind, da nur der Rahmen der Zulässigkeit der optischen Anzeigen festgestellt wird.

Erst aus dem bereits mehrfach angeführten Anhang VI Punkt 9.9.2 ergibt sich die Begrenzung auf die optische Anzeige:

Code: Alles auswählen

Ist eine kurzfristige Anzeige [...] vorgesehen, muß diese [...] optisch sein. [...]
Die Beschränkung auf visuelle Zeichen ist, meiner Meinung nach, damit eindeutig festgeschrieben. Die im vorigen Punkt beschriebene Methode wird dadurch zur einzig erlaubten erklärt, wodurch alle anderen Möglichkeiten verboten sind.

Welchen Hintergedanken diese Regelung hat, wird uns aber wohl leider niemand sagen können.

Tschau,

Sigma

Verfasst: 11. August 2005 07:50
von Niederrheiner
Was nutzt die ganze Gesetzesgebung, wenn Ignoranten sich trotzdem sowas einbauen bzw. freischalten lassen.
Mich kotzt es an, wenn ich nachts um 23.30 mitbekomme, dass der Sohn unseres Nachbarn (wohnt immerhin 100 m entfernt) sein Auto verriegelt und sich dies akustisch bestätigen lässt. :evil:

Verfasst: 11. August 2005 09:36
von Homer J. Simpson
Dann gib doch der Polizei einen Tip! :wink:

Verfasst: 11. August 2005 11:50
von Niederrheiner
Das ist immer solche Sache, wegen sowas einen Nachbarschaftsstreit hervorzurufen.
Wenn man sowas anfängt, dann kann das ganz schnell ausarten.

Es ist halt Ärgerlich, man wohnt in einer ländlichen Ruhe und dann schreckt man in der Einschlafphase hoch, weil so ein Knaller es toll findet, wenn sein Auto ihm lauthals das Abschliessen quitiert.

chirpen

Verfasst: 31. August 2005 18:42
von flo16
hallo leute,

ich verfolge schon seit einiger zeit eure antworten und meinungen. ich selbst war heute beim freundlichen und habe mich bezüglich des cirpen erkundigt.

1. möglich ist es, dass cirpen bei dwa zu aktivieren. kostet jedoch etwas,
weil es die stvo es verbietet und dies nicht unter evt. gewährleistung fällt

2. bei meinen freundlichen musst du ein formular ausfüllen, indem du mit
unterschrift anerkennst, dass dass cirpen hier z. b. in deutschland verboten ist :motz: