
Es ist nicht einfach, wenn man entweder falsch parken muss oder ihm ein bisschen Pech reicht, damit sein Auto beim Ausparken beschädigt wird. Ich behaupte nicht, dass es in meinem Fall richtig war, den Bordstein hochzufahren, aber die Umstände (geringe Höhe, bloß vermutete Ursache beim 1. mal, geltende Parkvorschrift, sogar Termindruck) sollten das einigermaßen verständlich machen. Außerdem weiß keiner, ob das wirklich die Ursache war - ich vermute es nur. In den vergangenen 14 Monaten hatte ich bestimmt das ein oder andere mal dasgleiche gemacht, ohne dass es zu einem Schaden kam.
Ich finde die Frage berechtigt, ob solche Szenarios für die TÜV-Prüfung eines Fahrwerks relevant sind. Nach diesen Erfahrungen würde ich kein Tieferlegungsfahrwerk für den Straßenverkehr zulassen.