Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?

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Snow-White
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Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?

Beitrag von Snow-White »

Super Beitrag. Super Schlußwort.
...die Embleme bleiben dran.
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loucie
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Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?

Beitrag von loucie »

keine lust noch drei weitere seiten glaskugelreiben zu lesen.

startet man zu früh und "bemerkt" es und bleibt wieder stehen, passiert in 99% der fälle gar nix.
Ampelblitzer blitzen(afaik) immer 2x. Damit der Rotlichtverstoß belegbar ist. Sprich, bist du nur auf einem Foto, hast du die Strasse auch überquert.
Grad im Winter wenns Glatt ist, ist der bereich an Ampeln und Kreuzungen gern "Anfahr-Glatt"...wer da "zu spät" bremst kann schonmal über die Blitzlinie rutschen.

Das ist mir 1x passiert und nem Kumpel mit Wohnmobil auch. In beiden Fällen kam nix.
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TorstenW
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Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?

Beitrag von TorstenW »

Moin,

dann habt Ihr einfach Schwein gehabt. :roll:
Wenn es nur einmal blitzt, weil Ihr über die Linie seid, ist es ein Haltelinienverstoß, der normaler Weise mit 10 Euronen "belohnt" wird.
War den Behörden sicher zu viel Arbeit für zu wenig Geld.......... :wink:

Grüße
Torsten
PS: Ich frage mich manchmal, was die Leute während der theoretischen Führerscheinausbildung wirklich machen?! :-?
Okok, ich will's gar nicht wissen! :rofl:
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loucie
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Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?

Beitrag von loucie »

ne behörde is sich net mal zu fein ein bussgeld über "0" euro auszustellen. Inkl Brief und 55cent porto ;)

Bei der Linie haste wohl was falsch verstanden. Es gibt nur eine Linie und der Blitzer blitzt "immer" 2x. (Im Abstand von vermutlich einer Sekunde)
In Heidelberg ist zb die Linie in einer leichten Linkskurve so dicht an der Haltelinie das nur 20cm zu weit den Blitz auslösen.
Im Winter wenn schnee liegt ist es nicht mehr zu erkennen wo denn nun gehalten werden soll. Wir haben alle schon Autofahrer gesehn die eine Autolänge VOR der haltelinie stehen (warum auch immer) und im schlimmsten fall die Kontaktschleife nicht überfahren haben und somit genüsslich den nachfolgenden verkehr zum hupen nötigen. Ebenso gibt es leute die auch gern mal 50cm drüber stehen.
Jemand der ein Tick zuweit fährt weil die Kreuzung durch eine leichte kurve den fahrer einfach im unklaren lässt, wo ist denn nun der gewünschte haltepunkt, einen Rotlichtverstoß aufs Auge drücken wäre wohl mit Kanonen auf Spatzen...

2 Bilder beim übertreten der Linie. Bist du nur auf einem Bild. Rotlichtverstoß unmissverständlich bewiesen.
Ist auf Bild 2 das Auto nur 20cm weiter. Kein Verstoß. Faire sache......oder nicht?
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TorstenW
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Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?

Beitrag von TorstenW »

Moin,
loucie hat geschrieben:ne behörde is sich net mal zu fein ein bussgeld über "0" euro auszustellen. Inkl Brief und 55cent porto ;)
Najaaaa, da kommen noch Papier, Druckkosten und die Arbeitszeit des Mitarbeiters dazu. :wink:
loucie hat geschrieben: Bei der Linie haste wohl was falsch verstanden.
Nein, habe ich nicht. Aber Du hast einen Denkfehler. :roll:
loucie hat geschrieben: Es gibt nur eine Linie....
Korrekt!
loucie hat geschrieben: ....und der Blitzer blitzt "immer" 2x. (Im Abstand von vermutlich einer Sekunde)
Das ist teilweise falsch. Es gibt eine Linie, aber entweder 2 Schleifen in genau definiertem Abstand oder eben nur eine Schleife und 2 Blitze in definiertem Zeitabstand. Damit kann festgestellt werden, ob nur ein Haltelinienverstoß oder doch ein Rotlichtverstoß vorliegt und mit welcher Geschwindigkeit gefahren wurde. :D
loucie hat geschrieben: Der Blitzer blitzt jeweils beim Überfahren
Korrekt!
loucie hat geschrieben: In Heidelberg ist zb die Linie in einer leichten Linkskurve so dicht an der Haltelinie das nur 20cm zu weit den Blitz auslösen.
Man soll ja auch vor der Linie anhalten. Sowas lernt man in der Fahrschule. :cry:
loucie hat geschrieben: Im Winter wenn schnee liegt ist es nicht mehr zu erkennen wo denn nun gehalten werden soll.
Das ist schlecht. Sollte aber im Falle des Falles auf dem Foto zu sehen sein.....
loucie hat geschrieben: Ebenso gibt es leute die auch gern mal 50cm drüber stehen.
Von denen würde ich z.B. jeweils die 10 Euro kassieren. 8)
loucie hat geschrieben: Jemand der ein Tick zuweit fährt weil die Kreuzung durch eine leichte kurve den fahrer einfach im unklaren lässt, wo ist denn nun der gewünschte haltepunkt, einen Rotlichtverstoß aufs Auge drücken wäre wohl mit Kanonen auf Spatzen...
Nochmal: Das ist kein Rotlicht- sondern ein Haltelinienverstoß! Isses denn soooo schwer zu verstehen?! :evil:
loucie hat geschrieben: 2 Bilder beim übertreten der Linie. Bist du nur auf einem Bild. Rotlichtverstoß unmissverständlich bewiesen.
Falsch! Bist Du auf beiden Bildern zu sehen, nur weit genug vorn, isses bewiesen.
loucie hat geschrieben: Ist auf Bild 2 das Auto nur 20cm weiter. Kein Verstoß. Faire sache......oder nicht?
Yo, weil dann "nur" Haltelinienverstoß.

Grüße
Torsten
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loucie
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Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?

Beitrag von loucie »

passt schon....spannend wie die letzten 3 seiten. :roll:
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