zu den "heissen tipps" zwecks ummeldung usw...:
Zum Meldegesetz:
Es ist Pflicht bei bezug eines haupt- oder nebenwohnsitzes in A, sich innerhalb von 3 Tagen anzumelden, gleiches gilt für die abmeldung. vorzunehmen ist die anmeldung beim zuständigen gemeindeamt (am land) oder beim magistrat (in den "großen" städten). also auch wenn ein wohnsitz in D aufrecht bleibt, musst du in A zumindest einen nebenwohnsitz anmelden. verbringst du aber den großteil deiner zeit in A (lt. Gesetz: "der ort an dem man den lebensmittelpunkt hat"), musst du in A einen hauptwohnsitz anmelden und den in D als nebenwohnsitz angeben.
Keine angst, das an und abmelden kostet ausnahmsweise mal nichts! jede stadt freut sich über jeden neuen einwohner, da sie dann mehr steuergelder aus dem bundes und landestopf bekommt.
Zum Führerschein:
Wenn du einen EU Führerschein hast, wird dieser in A natürlich anerkannt, kann aber auf wunsch auf einen österreichischen EU führerschein umgeschrieben werden (unnötige kosten!).
das mit dem dauerhaften standort des fahrzeuges haben wir ja schon durchgekaut...
ach ja, zwecks typisierung:
verformbare teile brauchen in A nur 9cm bodenfreiheit. was verformbar heißt obliegt aber dem ziviltechniker bzw. dem techniker der landesregierung, verformbar wird über A verteilt sehr verschieden definiert....
und zum schluss:
gratuliere zum übersiedeln nach A, du gehörst jetzt zum teil dem staat und seinen (wie du schon gemerkt hast) oft wunderlichen gesetzen und steuern...
aber keine angst, A hat für fast alles was es gibt relativ strenge gesetze, nur der vollzug ist oft eher von österreichischer gemütlichkeit geprägt. auch sind die strafen für verwaltungsübertretungen im vergleich zu D oder CH geradezu human!
noch was bevor die frage auch auftaucht:
Promillegrenzen bei kraftfahrzeugen:
0,0 - 0,49 %o: erlaubt
0,5 - 0,79 %o: anzeige, verbot der weiterfahrt, evtl. schlüsselabnahme, führerscheinentzug wenn minderalkoholisierung (wenig alkoholisierung, dennoch komplett fahruntauglich)
0,8 - endlos: führerscheinabnahme vor ort, schlüsselabnahme, anzeige, hohe strafen.
dennoch ist das fahren in alkoholisiertem zustand in A eine verwaltungsübertretung, kein gerichtsdelikt. alle maßnahmen können von der polizei auch mit zwangsgewalt durchgeführt werden.
bei fahrzeugen ohne motor (tretroller, fahrrad)
0,0 - 0,79 %o: straffrei
ab 0,8 %o: anzeige, keine sofortige führerscheinabnahme, verbot der weiterfahrt.
%o grenzen sind in ganz A gleich, strafen für grobe übertretungen sind empfindlich teuer, dazu kommt bei starker alkoholisierung: amtsärztliche untersuchung, nachsculungen usw, natürlich auf deine kosten.
zum alkotest:
wird in A mittels gerät zum reinblasen (Alkomat) durchgeführt.
ich würd der aufforderung zum alkotest dringend nachkommen, wenn man den "blastest" verweigert hat dies die selben auswirkungen als wenn man 1,6 %o hätte, inkl. Führerscheinabnahme und allem pipapo, es gibt KEIN recht auf blutabnahme, disese muss man wenn man will auf eigene kosten machen, die polizei ist aber nicht verpflichtet dich ins nächste krankenhaus oder zum arzt zu bringen...
Bei verkehrsunfällen mit personenschäden ist der Alkotest ebenfalls obligat.
zu Verkehrsunfällen:
bei sachschaden: kann man sich mit dem lenker des anderen fahrzeuges die daten (name, adresse, Führerscheinnummer, Kennzeichen, Versicherung) austauschen und man ruft trotzdem die polizei kostet es € 36,--
kann man sich nicht ausgleichen oder stimmt mit dem anderen lenker was nicht (zb: er ist alkoholisiert, auf drogen oder dgl.) oder man kann sich mit diesem nicht verständigen:
kommt die polizei gratis.
bei personenschäden:
aufnahme durch polizei ist gratis und zwingend vorgeschrieben.
ACHTUNG: die polizei in A klärt NICHT die schuldfrage! sie berichtet lediglich an die zuständige behörde!
ich hoffe das wichtigste ist gesagt, megapost ende
