nicht bei bj 2005BB-233 hat geschrieben:...man kanns ja ohne vcds am BC einstellen
Umfrage TFL-NA-NSW: Probleme mit der Rennleitung?
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Re: Umfrage TFL-NA-NSW: Probleme mit der Rennleitung?
macht's gut und danke für den fisch
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Re: Umfrage TFL-NA-NSW: Probleme mit der Rennleitung?
Meine sind bei 70%...BB-233 hat geschrieben:hört sich mal gut an mit den NSW als TFL und wieviel % hast du sie eingestellt??
Spaß ist, was man drauß´ macht... Bilder Chefsache
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BB-233
Re: Umfrage TFL-NA-NSW: Probleme mit der Rennleitung?
bei dem zu dem ich geh, der hat 80%... kann man die nebler dabei laufen lassen und sehen wie es sich verändert?Chief hat geschrieben:Meine sind bei 70%...BB-233 hat geschrieben:hört sich mal gut an mit den NSW als TFL und wieviel % hast du sie eingestellt??
denk mehr als 80% auf keinen fall, will ja keinen blenden, sondern nur auf mich aufmerksam machen^^
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BB-233
Re: Umfrage TFL-NA-NSW: Probleme mit der Rennleitung?
bei meinem schon^^ is 2005 zugelassen, übers lenkrad kann ich 0 sek. (aus), 10 sek, 20 sek oder auch 30 sek. einstellen!mlgg hat geschrieben:nicht bei bj 2005BB-233 hat geschrieben:...man kanns ja ohne vcds am BC einstellen
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Re: Umfrage TFL-NA-NSW: Probleme mit der Rennleitung?
steht auf seite 2 dieses freds oder aber in der bauanleitung von torstenw oder in der sufuTorstenW hat geschrieben:Moin,
Bissl suchresistent und/oder lesefaul bist du auch, gelle?!Chicane hat geschrieben: Welchen Wert habt ihr denn für die Dimmung gewählt bzw. bei welchem Wert ist die Lebensdauer der Lampen am größten?![]()
Erstens steht in der Anleitung drin 75 oder 80%, zweitens wurde in den verschiedenen TFL-Freds ausführlich diskutiert, dass diese 75-80% das Optimum sind.....
Die Lebensdauer ist bei 0% am größten! 8)
Grüße
Torsten
macht's gut und danke für den fisch
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Re: Umfrage TFL-NA-NSW: Probleme mit der Rennleitung?
ich bezog mich auf das aktivieren vom tfl im bc, hab da wohl was falsches verstandenBB-233 hat geschrieben:bei meinem schon^^ is 2005 zugelassen, übers lenkrad kann ich 0 sek. (aus), 10 sek, 20 sek oder auch 30 sek. einstellen!
macht's gut und danke für den fisch
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BB-233
Re: Umfrage TFL-NA-NSW: Probleme mit der Rennleitung?
jap hastemlgg hat geschrieben:ich bezog mich auf das aktivieren vom tfl im bc, hab da wohl was falsches verstandenBB-233 hat geschrieben:bei meinem schon^^ is 2005 zugelassen, übers lenkrad kann ich 0 sek. (aus), 10 sek, 20 sek oder auch 30 sek. einstellen!
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Re: Umfrage TFL-NA-NSW: Probleme mit der Rennleitung?
Moin,
Es sind nur zur Unzeit eingeschaltete Leuchten, mehr nicht.
Sie haben ein Prüfzeichen (als Nebler), sind korrekt angebaut und es wurden keine die Zulassung betreffenden Veränderungen (LEDs, andere Leuchtmittel etc.) daran vorgenommen! Das wären erhebliche Mängel. Mit diesem "Argument" könnte er auch die Plakette verwehren, wenn Du mit eingeschalteter NSL in die Halle fährst.......... 
Einzig die Rennleitung könnte etwas dagegen haben und 10 EUs dafür aufrufen, aber der TÜV hat (nach meinem Verständnis) damit nichts zu schaffen.
Grüße
Torsten
Genau das konnte/wollte mir bisher noch niemand begründen, weshalb es überhaupt ein TÜV-relevanter Mangel ist! :motz:Boe hat geschrieben:Er sagte mir, daß solange die NSW korrekt eingestellt sind, winkt er das durch, ansonsten erheblicher Mangel.
Es sind nur zur Unzeit eingeschaltete Leuchten, mehr nicht.
Einzig die Rennleitung könnte etwas dagegen haben und 10 EUs dafür aufrufen, aber der TÜV hat (nach meinem Verständnis) damit nichts zu schaffen.
Grüße
Torsten
Geht nicht gibts nicht und "kann nicht" ist faul! 
Blinkerhebel mit Tempomat; überarbeitet, voll funktionstüchtig, im Angebot.
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Re: Umfrage TFL-NA-NSW: Probleme mit der Rennleitung?
aber wer legt sich ernsthaft mit dem menschen an der einem das auto stillegen kann
es ist halt wie so oft eine auslegungssache (in diesem fall der stvzo).
ich persönlich glaube aber eher das im zuge der "liberalisierung" des tüvmonopols die prüfer "kulanter" bei der auslegung der stvzo geworden sind. solange baulich nix verändert wurde wird darüber hinweggesehen. frei nach dem motto wo kein ankläger da kein angeklagter.
es ist halt wie so oft eine auslegungssache (in diesem fall der stvzo).
ich persönlich glaube aber eher das im zuge der "liberalisierung" des tüvmonopols die prüfer "kulanter" bei der auslegung der stvzo geworden sind. solange baulich nix verändert wurde wird darüber hinweggesehen. frei nach dem motto wo kein ankläger da kein angeklagter.
macht's gut und danke für den fisch