Find´s sehr schick (TFL über Nebler wie auch LED), bin aber zu feige
LED-Tagfahrlicht Octavia RS
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Re: LED-Tagfahrlicht Octavia RS
Richtisch 8)
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Re: LED-Tagfahrlicht Octavia RS
Das schon.Das gefällt mir nur nicht so richtig von der Optik und macht Arbeit
.
Bis sich die Sache mit den Neblern nicht ändert,fahr ich halt mit Licht an.
Spare mit den Xenon´s ja schon 40W
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Re: LED-Tagfahrlicht Octavia RS
Moin,

Aber zeig' mir den Polizisten, der einen Liegestütz vor meinem Auto macht um das zu kontrollieren.
Grüße
Torsten
Das habe ich ja auch nicht bestritten.....illegut hat geschrieben: TFL Leuchten müssen ausserdem auf der Streuscheibe mit RL (Running Light) gekennzeichnet sein.Wie es z.B. auch bei Audi der Fall ist.
Aber zeig' mir den Polizisten, der einen Liegestütz vor meinem Auto macht um das zu kontrollieren.
Zeig' mir bitte, wo DAS steht?!illegut hat geschrieben: Noch ein Auszug aus der StvzO:
Spezielle Tagfahrleuchten müssen der ECE Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für "Running Light") tragen, ansonsten kann es zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen.
Grüße
Torsten
Geht nicht gibts nicht und "kann nicht" ist faul! 
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Re: LED-Tagfahrlicht Octavia RS
http://www.bmvbs.de/
Verkehr-Straße-Straßenverkehr-KfZ-technische Vorschriften rechter Rand R 87 Leuchten Tagfahrlicht für Kfz scrollen und da steht alles drinn.
Das bei Veränderung, Mißbrauch der Lichtanlage der Versicherungsschutz erlöschen kann sollte jedem klar sein.
Auf der Seite findet man nebenbei alles was Verkehrsrecht angeht
In der R19 ist nebenbei die Erklärung von Nebelscheinwerfern (Funktionsweise und wie sie zu leuchten haben).
Verkehr-Straße-Straßenverkehr-KfZ-technische Vorschriften rechter Rand R 87 Leuchten Tagfahrlicht für Kfz scrollen und da steht alles drinn.
Das bei Veränderung, Mißbrauch der Lichtanlage der Versicherungsschutz erlöschen kann sollte jedem klar sein.
Auf der Seite findet man nebenbei alles was Verkehrsrecht angeht
In der R19 ist nebenbei die Erklärung von Nebelscheinwerfern (Funktionsweise und wie sie zu leuchten haben).
Zuletzt geändert von illegut am 16. Juli 2007 21:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: LED-Tagfahrlicht Octavia RS
illegut hat geschrieben: Find´s sehr schick (TFL über Nebler wie auch LED)
Na dann....illegut hat geschrieben:Das gefällt mir nur nicht so richtig von der Optik
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Re: LED-Tagfahrlicht Octavia RS
Moin,

Unnötiger Weise Lichthupe geben ist Missbrauch.
Das (unzeitgemäße) Einschalten der Nebler ist laut Bußgeldkatalog eine "Unvorschriftsmäßige Nutzung der Beleuchtungseinrichtungen" und kostet 10 Euro.
Ich behindere oder gefährde damit niemanden.....

Grüße
Torsten
Aha, also doch frei reininterpretiert und damit eine staatliche Vorschrift vorsätzlich gefälscht! :motz:illegut hat geschrieben:http://www.bmvbs.de/
Verkehr-Straße-Straßenverkehr-KfZ-technische Vorschriften rechter Rand R 87 Leuchten Tagfahrlicht für Kfz scrollen und da steht alles drinn.
Verändert wird hier gar nix!illegut hat geschrieben: Das bei Veränderung, .....
Licht am Tage einzuschalten ist kein Missbrauch!illegut hat geschrieben: Mißbrauch der Lichtanlage.........
Unnötiger Weise Lichthupe geben ist Missbrauch.
Das (unzeitgemäße) Einschalten der Nebler ist laut Bußgeldkatalog eine "Unvorschriftsmäßige Nutzung der Beleuchtungseinrichtungen" und kostet 10 Euro.
Der Versicherungsschutz erlischt hierbei NICHT! Schwachsinn!illegut hat geschrieben: ...der Versicherungsschutz erlöschen kann sollte jedem klar sein.
Ich behindere oder gefährde damit niemanden.....
Fein. Dann lies es bitte sorgfältig durch, bevor Du wieder solche Parolen hier verbreitest!illegut hat geschrieben: Auf der Seite findet man nebenbei alles was Verkehrsrecht angeht
Grüße
Torsten
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Re: LED-Tagfahrlicht Octavia RS
Es steht dort ganz klar (R19) ,daß Nebelscheinwerfer in Verbindung mit dem Standlicht zu leuchten haben.
Das tun sie bei Nordamerika nicht.Also keine vorschriftsmäßige Nutzung.
Es sind ja auch keine Tagfahrleuchten (keine Kennzeichnung RL) sondern Nebelscheinwerfer.
Also werden sie in BRD zu einer solchen Sache fälschlicherweise verwendet und es ist nicht nach STVZO.
Damit erlischt die ABE da das Fahrzeug nicht mehr deutschem Recht entspricht also auch der Versicherungsschutz.
Und sag hier bitte nicht, daß das umprogrammieren rechtens ist.Es wird was verändert ,vom Serienzustand abgewichen und das ist nen Sache die nicht jeder selbst machen kann.
Jetzt nochmal zu deinen Aussagen:
Aha, also doch frei reininterpretiert und damit eine staatliche Vorschrift vorsätzlich gefälscht!
Es wurde von mir lediglich für andere verständlich zusammengefasst!
Verändert wird hier gar nix!
Wie oben beschrieben wird was verändert!
Licht am Tage einzuschalten ist kein Missbrauch!
Unnötiger Weise Lichthupe geben ist Missbrauch.
Das (unzeitgemäße) Einschalten der Nebler ist laut Bußgeldkatalog eine "Unvorschriftsmäßige Nutzung der Beleuchtungseinrichtungen" und kostet 10 Euro.
Du solltest nun erst mal die Zusammenhänge aufarbeiten
Der Versicherungsschutz erlischt hierbei NICHT! Schwachsinn!
Ich behindere oder gefährde damit niemanden.....
Klar ist das nicht der Regelfall das die Versicherung sich quer stellt aber mal angenommen man will dir nen Strick drehen bei einem Toten beim Verkehrsunfall.Die weisen dir Veränderung der SW nach und schon bist du drann.Wie gesagt im Härtefall.Es ist halt so auch wenn es in 100 Fällen nur 3 mal Anwendung findet.
Auch eine Aussage wie Ich behindere oder gefährde damit niemanden..... ist für mich nicht duldbar,da es auf dich bezogen ist.Würde jeder so denken.Es gibt auch Leute,die meinen von Kuhfängern geht keine Gefahr für Fußgänger aus.Reine Interpretationssache.
Fein. Dann lies es bitte sorgfältig durch, bevor Du wieder solche Parolen hier verbreitest!
Denke mal,wir sind beide keine Rechtsprofis.Halte bitte den Ball flach und verbreite keine Legalitätsparolen
!!!
Das tun sie bei Nordamerika nicht.Also keine vorschriftsmäßige Nutzung.
Es sind ja auch keine Tagfahrleuchten (keine Kennzeichnung RL) sondern Nebelscheinwerfer.
Also werden sie in BRD zu einer solchen Sache fälschlicherweise verwendet und es ist nicht nach STVZO.
Damit erlischt die ABE da das Fahrzeug nicht mehr deutschem Recht entspricht also auch der Versicherungsschutz.
Und sag hier bitte nicht, daß das umprogrammieren rechtens ist.Es wird was verändert ,vom Serienzustand abgewichen und das ist nen Sache die nicht jeder selbst machen kann.
Jetzt nochmal zu deinen Aussagen:
Aha, also doch frei reininterpretiert und damit eine staatliche Vorschrift vorsätzlich gefälscht!
Es wurde von mir lediglich für andere verständlich zusammengefasst!
Verändert wird hier gar nix!
Wie oben beschrieben wird was verändert!
Licht am Tage einzuschalten ist kein Missbrauch!
Unnötiger Weise Lichthupe geben ist Missbrauch.
Das (unzeitgemäße) Einschalten der Nebler ist laut Bußgeldkatalog eine "Unvorschriftsmäßige Nutzung der Beleuchtungseinrichtungen" und kostet 10 Euro.
Du solltest nun erst mal die Zusammenhänge aufarbeiten
Der Versicherungsschutz erlischt hierbei NICHT! Schwachsinn!
Ich behindere oder gefährde damit niemanden.....
Klar ist das nicht der Regelfall das die Versicherung sich quer stellt aber mal angenommen man will dir nen Strick drehen bei einem Toten beim Verkehrsunfall.Die weisen dir Veränderung der SW nach und schon bist du drann.Wie gesagt im Härtefall.Es ist halt so auch wenn es in 100 Fällen nur 3 mal Anwendung findet.
Auch eine Aussage wie Ich behindere oder gefährde damit niemanden..... ist für mich nicht duldbar,da es auf dich bezogen ist.Würde jeder so denken.Es gibt auch Leute,die meinen von Kuhfängern geht keine Gefahr für Fußgänger aus.Reine Interpretationssache.
Fein. Dann lies es bitte sorgfältig durch, bevor Du wieder solche Parolen hier verbreitest!
Denke mal,wir sind beide keine Rechtsprofis.Halte bitte den Ball flach und verbreite keine Legalitätsparolen
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Re: LED-Tagfahrlicht Octavia RS
Hör auf so einen Quatsch zu schreiben. Nebler nur mit Standlicht ist unzulässig. Das was du für legitim erklärst ist illegal!illegut hat geschrieben:Es steht dort ganz klar (R19) ,daß Nebelscheinwerfer in Verbindung mit dem Standlicht zu leuchten haben.
Das tun sie bei Nordamerika nicht.Also keine vorschriftsmäßige Nutzung.
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Re: LED-Tagfahrlicht Octavia RS
Ich glaub heute war zu warm
STVO§17/3 besagt:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
STVO§17/3 besagt:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
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