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Re: Octi II Lieferzeit / - frist
Verfasst: 4. August 2011 21:10
von Patt328i
Bei diesem Artikel hat sicherlich eine gründliche Recherche stattgefunden. :motz:
Bestes Beispiel, siehe meine Signatur.
Re: Octi II Lieferzeit / - frist
Verfasst: 4. August 2011 21:21
von Der Thüringer
Hi!
Ich hatte damals auch länger gewartet, ca. 12 Wochen!
Gruß!
Re: Octi II Lieferzeit / - frist
Verfasst: 5. August 2011 09:06
von henrikdlx
eraser_7 hat geschrieben:Mist ist nur, dass ich meinen jetzigen Untersatz schon verkauft habe (Ende August) und mit dem Käufer noch ein bißchen
verhandeln muss...
In Deutschland ist die Rechtslage da relativ gut geregelt:
Wenn du dich nicht unbürokratisch mit ihm auf einen Leihwagen zur Überbrückung einigen kannst, solltest du ihn in jedem Fall eine Mahnung schreiben, in der du ihm als Lieferfrist Ende August (genaues Datum dann, wann dein Auto verkauft wird) und ihn darüber informierst, dass ein erneutes überschreiten der Fristfür ihn nachteilige Folgen haben wird. Darunter zählt dann dass du aufgrund deiner vertraglichen Verpflichtungen dein Auto verkauft hast und dir einen Leihwagen auf Kosten des Händlers nehmen kannst. Das geht aber nur wenn du ihm heute/Montag noch so eine schriftliche Mahnung zukommen lässt. Anderfalls ist der Weg verbaut.
Re: Octi II Lieferzeit / - frist
Verfasst: 5. August 2011 09:22
von alexo23
henrikdlx hat geschrieben:dass ein erneutes überschreiten der Fristfür ihn nachteilige Folgen haben wird.
Müsste die auf dem Kaufvertrag angegebene Frist nicht verbindlich sein, um sie bei Nichteinhaltung mahnen zu können?
Meistens steht ja im KV ein unverbindlicher Liefertermin.
Re: Octi II Lieferzeit / - frist
Verfasst: 5. August 2011 09:26
von Klaus.G.
So ist es. Ersatz der Leihwagenkosten gibt es nur bei Verzug und der tritt erst ein, wenn die Lieferung des Neuwagens fällig (und zwar verbindlich fällig ist), der

gemahnt wurde und das Fahrzeug trotzdem nicht geliefert wurde.
Klaus.G.
Re: Octi II Lieferzeit / - frist
Verfasst: 5. August 2011 09:48
von henrikdlx
das ist so nicht ganz richtig
ich habe dazu folgendes im internet gefunden:
Bei einer unverbindlichen Lieferfrist hat der Händler nach den Neuwagen - Verkaufsbedingen (NWVB) die Möglichkeit, die vereinbarte Frist um bis zu sechs Wochen zu überschreiten. Das hat die Rechtsprechung akzeptiert (BGH NJW 1982, 331). Erst dann können Sie beim Händler auf Lieferung pochen.
Am besten mahnen Sie den Händler schriftlich an, das Fahrzeug nun binnen weiterer 10 Tage zu liefern und setzen ihn damit in Verzug ( § 284 I BGB).
Liefert er dann immer noch nicht, müssen Sie ihm schriftlich eine weitere Frist (zweckmäßigerweise wieder von 10 Tagen) setzen und ihm androhen dass Sie, wenn er wieder nicht liefert, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen werden ( § 326 BGB).
Diese Formalitäten müssen Sie unbedingt einhalten, weil Sie sonst gegen den Händler nicht wirksam vorgehen können!
Bei einer verbindlichen Lieferfrist kommt der Händler mit Ablauf der Frist automatisch in Verzug, § 284 II BGB. Sie können sich daher die erste Mahnung sparen und gleich mit Schritt No. 2 reagieren.
Quelle:
http://www.finanztip.de/recht/verkehr/lieferfr.htm
Man findet dazu noch mehr im Internet, wobei der genau Ablauf dieser Formalitäten von Anwalt zu Anwalt leicht unterschiedlich gehandhabt wird (manche setzen neue Fristen, manche sprechen von unverzüglicher Lieferung ... manche Mahnen schon nach 4 Wochen, manche nach 6). Alles in Allem aber kann man sagen wenn der Händler seinen unverbindlichen Termin um mehr als 4 Wochen überschreitet musst du das nicht einfach so hinnehmen!
http://www.autobild.de/artikel/lieferze ... 24132.html
http://www.abc-recht.de/ratgeber/kauf/t ... ersatz.php
uvw. ..
In deinem speziellen Fall ist die Frage, habt ihr nur "Juli" vereinbart, oder ein genaues Datum? Wenn man von Anfang Juli ausgeht ist die Zeit ran, in der du deinen Frust in Form von Mahnungen Ausdruck verleihen kannst

Re: Octi II Lieferzeit / - frist
Verfasst: 5. August 2011 09:58
von alexo23
henrikdlx hat geschrieben:In deinem speziellen Fall ist die Frage, habt ihr nur Juli vereinbart, oder ein genaues Datum?
Das wäre auch meine nächste Frage gewesen. Bei uns stand damals auf dem Kaufvertrag "unverbindl. Juli 2011" und auf der Auftragsbestätigung "unverbindl. August 2011".
Re: Octi II Lieferzeit / - frist
Verfasst: 5. August 2011 10:20
von hazy
Habe auch den Fehler gemacht und meinen S-Max zu früh verkauft. Jetzt müssen wir uns für den Familien-Urlaub einen Combi mieten. Da aber im Kaufvertrag kein Lieferdatum angegeben ist und die Aussage "ca 4 Monate" nur mündlich war, werde ich wohl auf den Kosten sitzen bleiben.
Re: Octi II Lieferzeit / - frist
Verfasst: 5. August 2011 10:50
von *lazy_frog*
Richtig, der Händler hat so immer etwa 2 Monate Zeit um den Wagen trotz unverbindlicher Zusage zu liefern.
Allerdings wie beschrieben passiert das nicht von selbst, sondern nach 6 Wochen muss die Inverzugsetzung vom Kunden schriftlich erfolgen.
Unverbindlicher Liefertermin Juli, Verzugssetzung Mitte September möglich, Frist bis zu 14 Tagen heisst wenn das Auto zu Anfang Oktober nicht da ist entweder auf blauen Dunst weiterwarten oder kostenloser Rücktritt/ Storno.
Re: Octi II Lieferzeit / - frist
Verfasst: 5. August 2011 16:05
von eraser_7
Danke für die vielen Statements.
Also in der Auftragsbestätigung stand "unverbindlicher Liefertermin Juli".
Neueste Info: ich habe HEUTE eine Mail erhalten mit der Aussage, dass mein Dicker nächste Woche produziert werden soll und ich dann noch mit maximal 2 Wochen zu rechnen habe.
Ich hoffe, das klappt jetzt....
Halte Euch aber auf jeden Fall auf dem Laufenden!
BG