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"netter" Vorfall am Montag

Verfasst: 21. Juni 2005 11:02
von Henni
ich komm gestern von arbeit nach hause, und sehe den unterfahrschutz aufm Hof, da schwahnte mir schon schlimmes,
gut das teil hatte mir schon desöffteren sorgen bereitet, wie so manchen hier und dachte so, gut hat sies (meine Frau) endlich geschaft das teil entgültig zu schroten...
Aber es kommt noch besser...
Sie ist auf der Autobahn über irgendein metallteil, das wohl einer verlohren hat drüber, war aber so weit nix ab, hat nur mächtig gerumpelt, kurz dahinter di Polizei am Straßenrand und ein zweites Fahrzeug
sie hat sich aber nix dabei gedacht...und ist weiter.
Später angehalten und doch mal druntergeschaut, der unterbauschutz wurde mächtig in mitleidenschaft gezogen so das sie an die nächste tanke ran das teil abbauen lassen hat, es hing ja nur noch an ein paar schrauben, der typ meinte dann das noch mehr sei, ölwanne und im Tank zwei löcher, zum glück nur in der äußeren schicht
sie hat dann bei der Polizei angerufen und erfahren sie sei nicht die einzige die dort über die teile drüber und so
Polizei meinte wir sollen fotos machen, kleinen dreizeiler und bei ihnen abgeben
waren abends dann noch im AH, Kostenvoranschlag, gesunde 1800 Talerchen... supi, bin vor freude gleich an die Decke...

nun meine frage was habe ich für chancen, das ich das net selber blechen darf, kann man das, sollte der Teileverlierer nicht ausfindig gemacht werden irgendwie über die versicherung laufen lassen?

Verfasst: 21. Juni 2005 11:21
von Dreas
Also wenn die Polizei einen Täter findest kannst du glaub ich klagen gegen diesen und hast gute Chancen das Geld zurückzukriegen.

Verfasst: 21. Juni 2005 11:40
von Henni
ja, und was wenn nicht? ....hab ich den schwarzen peter... :evil:

Verfasst: 21. Juni 2005 11:49
von Dreas
Ich denk mal ja. :-?

Verfasst: 21. Juni 2005 12:43
von Poldi-NRW
Wenn der Verursacher ermittelt werden kann, zahlt dessen Haftpflicht, ansonsten kann so ein Schaden über eine hoffentlich vorhandene Vollkasko abgewickelt werden, wobei es aber je nach Schadenssumme teilweise billiger sein kann selber zu zahlen.

Verfasst: 21. Juni 2005 12:55
von Dreas
Poldi-NRW hat geschrieben:Ansonsten kann so ein Schaden über eine hoffentlich vorhandene Vollkasko abgewickelt werden, wobei es aber je nach Schadenssumme teilweise billiger sein kann selber zu zahlen.
Und damit hätte er den schwarzen Peter!!!! :-?

Verfasst: 21. Juni 2005 14:02
von Poldi-NRW
ja, bei Vollkasko muss auf jeden Fall die Selbstbeteiligung bezahlt werden, sofern vorhanden und je nach Versicherung erfolgt eine Hochstufung nach dem Schaden, ggf. müsste man einfach mal bei der Versicherung nachfragen ob diese eine Hochstufung machen wenn der Unfall nicht selbst verschuldet ist, aber kein Schuldiger zu finden ist, die Vollkasko springt ja auch z.B. bei Unfallflucht ein.

Verfasst: 21. Juni 2005 14:15
von Dreas
Wie verhält sich das wenn er ANzeige gegen Unbekannt machen würde, die Polizei hat es ja eh aufgenommen, mit der Protokolnummer könnte er doch dann rein theoretisch zur Versicherung gehen und mit ein bischen Glück zahlt die Versicherung.

Verfasst: 21. Juni 2005 14:20
von OctaviaII2005
Poldi-NRW hat geschrieben:Wenn der Verursacher ermittelt werden kann, zahlt dessen Haftpflicht, .........
hm, ist nicht 100% sicher.........denn die haftplicht muss nur bezahlen, wenn ein verschulden des versicherungsnehmers nachweisbar ist...........z.b. falsch verladen und dann verloren......

wenn aber dem vers.nehmer keine schuld nachgewiesen werden kann, z.b. schrauben haben sich gelockert - für den VN nicht ersichtlich...........ja dann kannste streiten anfangen.

Verfasst: 21. Juni 2005 14:26
von Combi-Man
Das stimmt so nicht. Die Haftpflicht kommt auchfür Schäden auf, die sich aus der sogenannten Gefährdungshaftung ergeben. Und diese ist beim Betrieb von Kraftfahrzeug relativ hoch angesiedelt.