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Kratzer in der Waschanlage
Verfasst: 27. Juni 2005 19:25
von Echo
Zuerst das Bild:
In der Bildmitte kann man gut den langen Kratzer erkennen.
Ich bin der festen Überzeugung dass dieser Kratzer vor der Wäsche noch nicht da war! Der Tankstellenbetreiber behauptet dass bei seiner Textilwaschanlage (ARAL) solche Kratzer gar nicht möglich sind. Und das ohne sich den Kratzer überhaupt anzusehen (ich habe ihn am Telefon gesprochen).
Ein Mitarbeiter hat versucht den Kratzer wegzupolieren. Er meinte es hätte theoretisch von z.B. einer Antenne in der Bürste stammen können. Aber es lag keine in der Waschanlage.
Was kann ich machen?
Verfasst: 27. Juni 2005 21:40
von Otte
... oh nein - das sieht ja nicht schön aus. Habe mal ein bisschen im Internet gesucht und folgendes beim WDR gefunden:
Ein Ausschluss der Haftung über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers ist jedenfalls nicht erlaubt, wird von etlichen Betreibern aber immer wieder versucht. Der AvD fand bei einer Untersuchung von Waschanlagen folgende, nicht erlaubte Formulierungen:
„Eine Haftung für Lack- und Schrammschäden, (...) bleibt ausgeschlossen.“
„Folgeschäden, wie zum Beispiel Nutzungsausfall, Wertminderung oder Mietwagenkosten sind von der Haftung ausgenommen.“
„Voraussetzung für die Ersatzleistung ist, dass der Schaden dem Betreiber sofort, das heißt noch vor Verlassen des Betriebsgeländes, angezeigt wird.“;
All diese Klauseln widersprechen dem § 9 AGBG.
„Beim heutigen Stand der Technik“, so das Oberlandesgericht Hamburg, „darf jeder Kunde erwarten, dass er sein Auto unbeschädigt aus solchen Anlagen zurückerhält. Die Annahme, dass das Fahrzeug bei der Wäsche keinen Schaden erleiden werde, zählt zur Leistungserwartung der Kunden. Die Pflicht, Beschädigungen zu vermeiden, gehört deshalb zu den Kardinalspflichten des Beklagten.“ (OLG Hamburg, veröffentlicht in DAR 84, S. 260; LG Hannover, veröffentlicht in DAR 85, S. 60)
Entsteht ein Schaden beispielsweise dadurch, dass der Autofahrer über eine Positionsschiene hinausfährt, dann ist der Betreiber trotzdem zum Schadenersatz verpflichtet. So hat zumindest das Landgericht Bonn entschieden. Der Betreiber der Anlage sei verpflichtet, durch geeignete technische Kontrollen (zum Beispiel Lichtschranke) oder Aufsichtspersonen die richtige Position des Fahrzeugs zu kontrollieren (LG Bonn vom 2. Januar 1994). Gleiches gilt übrigens laut AvD auch, wenn der Fahrer über das Stoppschild geringfügig hinausfährt.
Es gibt zahlreiche weitere Urteile, die den Betreiber einer Waschanlage zu Schadensersatz verpflichten, wenn im Betrieb ein Auto beschädigt wird; zum Beispiel auch vom Landgericht Essen (AZ 13 S 432/00). In dessen Verfahren ging es um die Beschädigung von Heckspoiler und Scheibenwischer. Auch in diesem Fall muss der Betreiber zahlen. Brechen allerdings die Halterungen der Scheibenwischer ab, weil sie hochgeklappt waren, dann muss der Autofahrer selbst für den Schaden aufkommen.
Tiefe Kratzer, die von Fremdkörpern stammen, die sich in den Waschbürsten verfangen haben, sind ebenfalls ein Grund für Schadensersatz. Auch hier muss der Betreiber zahlen (LG Dessau, AZ 7 S 262/97).
Wird ein Auspuff beschädigt, weil er am Antriebsblock einer Waschanlage hängen bleibt, dann gilt das gleiche (OLG Koblenz, AZ 5 U 1939/93).
Sogar bei einem Auffahrunfall in der Waschstraße muss der Betreiber zahlen. Die Technik einer Anlage müsse solche Vorfälle unbedingt verhindern, entschied das Amtsgericht Celle (AZ 12 C 601/99). Diese Rechtssprechung ist relativ neu. Das Amtsgericht Nürtingen hat noch 1994 entschieden, dass keine Haftung des Betreibers besteht, wenn ein Vordermann in der Waschanlage bremst und der Hintermann dann durch die Mechanik der Anlage aufgeschoben wird. Der Vordermann musste in diesem Fall für den Schaden aufkommen (AG Nürtingen vom 30. September 1994, AZ 16 C 1309/94, veröffentlicht in der NJW-RR 1995, S. 1009).
So weit also die rechtliche Lage. Doch bis zum Schadenersatz muss der Autofahrer noch eine große Hürde überwinden: Er ist verpflichtet nachzuweisen, dass der Schaden tatsächlich in der Waschanlage und nicht schon vorher entstanden ist. Da hilft es in der Regel, wenn man einen Zeugen hat.
Experten geben daher folgenden Rat für die Fahrt in die Waschanlage: Vor der Wäsche sollten Sie sich Ihr Auto genau ansehen – wenn möglich mit einem Zeugen. Sind die Scheibenwischer und die Außenspiegel noch fest? Muss die Antenne abgeschraubt werden? Beachten Sie die Hinweisschilder an der Anlage. Bewahren Sie den Kassenbon auf. Er ist schließlich der Beweis, dass Sie die Waschanlage benutzt haben. Fahren Sie nach der Wäsche nicht sofort weg, sondern schauen Sie sich Ihr Auto noch einmal an.
Und was tut man, wenn tatsächlich ein Schaden entstanden ist? Melden Sie Schäden sofort dem Besitzer. Lassen Sie vom Personal ein Protokoll aufnehmen. Untersuchen Sie die Bürsten, die mit den beschädigten Stellen in Berührung gekommen sind auf Fremdkörper. Nur so können Sie die Ursache feststellen.
Übrigens: Jeder Waschanlagenbesitzer hat eine Versicherung, die für Schäden in seiner Waschanlage aufkommt.
Hilft dir zwar nicht wirklich, den Kratzer sofort wegzubekommen, aber vielleicht allgemein bei der Klärung der Kostenfrage...
Viel Glück dabei!
Otte
Verfasst: 27. Juni 2005 22:28
von hbert
@Echo
Ich seh nicht, dass der Betreiber der Waschanlage da irgendeine Chance hat. Also: Wenn er bockt - ab zum Anwalt!
Verfasst: 27. Juni 2005 22:36
von Echo
Otte hat geschrieben:Hilft dir zwar nicht wirklich, den Kratzer sofort wegzubekommen, aber vielleicht allgemein bei der Klärung der Kostenfrage...
Viel Glück dabei!
Otte
Vielen Dank. Ich werde mal drüber schlafen und Morgen weiter sehen

Lack
Verfasst: 28. Juni 2005 19:31
von gagag
habe leider auch in einer Schaumstoffanlage sehr schlechte Erfahrungen gemacht -liegt noch beim Anwalt .
Allerdings sind die Lackierungen der Octavias mehr als schlecht.Kleinste Lackberührungen zb .eine aufs Dach springende Katze hinterlassen schon Kratzer bis auf die Grundierung.
Vor den Hinterrädern unten sind deswg.auch Lackaufkleber vom Werk aus angebracht ,weil sonst nach dem ersten Schnee der Lack an dieser Stelle weg sein würde.

[img]
Re: Lack
Verfasst: 28. Juni 2005 19:44
von Echo
gagag hat geschrieben:habe leider auch in einer Schaumstoffanlage sehr schlechte Erfahrungen gemacht -liegt noch beim Anwalt .[img]
Hast du vorher ein Gutachten machen lassen? Oder wie bist du vorgegangen?
Verfasst: 28. Juni 2005 20:14
von gagag
Ja -von einem Gutachter wurde ein Gutachten gemacht und mit dem zum Anwalt.
Kann leider keine Bilder einstellen -hab noch nicht raus wie es geht.
Verfasst: 29. Juni 2005 21:57
von Otte
... wenn der Lack ach-so-empfindlich ist: Hat schon einmal jemand über eine Lackversiegelung nachgedacht bzw. das sogar seinem Octi schon gegönnt??? Wenn ich Eure postings so lese... schließlich steht mein Auto nicht nur in der Garage. Hin und wieder möchte ich es auch einmal fahren

.
Jaja - die Suche habe ich benutzt. Aber dort ging es nur um O1 - und deren Lack ist wahrscheinlich nicht soo empfindlich.
Verfasst: 30. Juni 2005 20:36
von gagag
ja habe ich -allerdings ist es nun zu spät .Werde mir auch Pferde vors Auto spannen so kann der Motor nicht kaputt gehen

mal im ernst
wer macht schon eine Lackversiegelung.
Verfasst: 30. Juni 2005 22:21
von Otte
... eine Lackversiegelung lassen wohl die wenigsten machen. Aber wenn der Lack wirklich soo empflindlich ist, wie einige leidvoll feststellen mussten (ich
darf noch bis Anfang September warten...), würde es sich ja schon rechnen. Wobei ich ehrlich gesagt keine Ahnung habe, was das kostet.
Aber was das Beseitigen von Lackschäden kosten kann, weiss ich! Mein 12 Jahre alter Golf passt nämlich in
jede Parklücke - irgendwie...
