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Eintragung der werkseitig eingebauten AHK

Verfasst: 27. Januar 2006 20:38
von Molchi
Hallo,

habe einen O2 mit werkseitig eingebauter abnehmbarer AHK.
Wie ich jetzt feststelle, ist die AHK nicht im Kfz-Brief eingetragen.
Ist das so üblich?
Gruß
Heinz

Verfasst: 27. Januar 2006 20:42
von shark
Die AHK muß eine E-Nummer haben, und ist somit Eintragungsfrei
Kannst du mal ein Bild mit bzw ohne Kuppung posten?
Ich hoffe das Sie der Ansicht meines bestellten RS nicht zu sehr schadet

Shark

Verfasst: 27. Januar 2006 20:44
von Molchi
Danke für die schnelle Antwort.

Gruß Heinz

Verfasst: 30. Januar 2006 15:47
von Lupolaner
...mir ist das auch gleich aufgefallen, als ich meinen o2 in empfang genommen habe. mir wurde händlerseitig gesagt, daß es da keinerlei probleme geben wird. naja, mal abwarten. bei meinem o1 war auch werksmäßig eine ahk verbaut und nix in den papieren eingetragen. als ich dann nach 3 jahren das erste mal zum tüv fuhr, wurde mir die plakette verweigert, da eine ahk verbaut war und diese nicht eingtragen war. ich bin dann zu 'nem vertragshändler, der hat sich dann mit sad in verbindung gesetzt. viel papierkram ging hin und her und man hat mir sozusagen die "nachprüfung" spendiert und bekam dann ein extra zettel vom tüv für die ahk...
mal sehen, wie's in gut 2 jahren aussieht, dann muß ich mit dem o2 das erste mal zum tüv...

ich hab' jetzt grad mal in den papieren nachgeschaut, dort steht drin, daß ahk mit zugmasse 1400kg genehmigt, wenn werkseitig verbaut. nur: wie mache ich das dem tüv'er klar, daß die ahk nicht nachträglich drangekommen ist (übrigens: die e-schilderchen halten ja auch nicht immer die welt - ab ist ab, da schaut man dann dumm aus der wäsche...)...

Verfasst: 30. Januar 2006 15:55
von c.h.r.i.s
Ich habe letzte Woche meinen O² mit AHK zugelassen. Die AHK steht in der EG-Typengenehmigung und wurde von der Dame im Straßenverkehrsamt auch im Schein (Zulassungsbescheinigung I) eingetragen unter Punkt 22.
Wenn bei Dir nichts steht, wurde es wohl vergessen....

Verfasst: 31. Januar 2006 11:13
von trichter
Eintragungs- und/oder abnahmepflichtig sind meines Wissens nur Teile, die das vom Hersteller ausgelieferte Modell verändern!

Wenn man später selbst nachrüstet, muß eine TÜV Abnahme erfolgen!

Auf alle Fälle ein Grund, sich vorher mal schlau zu machen! Nicht daß es nachher Ärger gibt, weil die Betriebserlaubnis erloschen ist!

Link auf eine pdf-Datei des TÜV Süd: http://www.tuev-sued.de/auto_tuev/diens ... /1_127.pdf

Aus dem Inhalt:
------------------------------
Ihr Auto oder Motorrad soll Ihre persönliche
Note bekommen? Es soll komfortabler werden
oder vielleicht sportlicher? Sie brauchen eine
Anhängekupplung, um Ihren neuen Caravan
an den Haken nehmen zu können? Oder einen
Heckträger für Ihre Fahrräder? Eine Standheizung,
eine Klimaanlage, ein Spoiler oder eine
Motorrad-Verkleidung soll es sein? Vielleicht
sogar ein tiefergelegtes Fahrwerk mit imposanten
Breitreifen?

Solche Wünsche führen dazu, daß viele Fahrzeuge
nicht so bleiben, wie sie der Hersteller
ausgeliefert hat.
Zur Wunscherfüllung gibt es
eine Vielzahl von Angeboten auf dem Markt.
Zu prüfen gilt, was zum eigenen Auto oder
Motorrad paßt, was erlaubt ist, wo es
Probleme gibt und was nicht zulässig ist.
Die Verkehrssicherheit und der Umweltschutz
setzen da Grenzen.

Wo diese Grenzen liegen, ist in § 19 der
Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
festgeschrieben. Wer ihn nicht beachtet, kann
viel Zeit und Geld verlieren. Doch nur schwer
ist diese Vorschrift zu verstehen. Wir helfen mit
dieser Information weiter. Bleibt etwas unklar:
Fragen Sie die Sachverständigen vom TÜV.

Wann wird es kritisch?
Ob Zubehör-Montage, Austausch von Teilen oder
sonst eine Umrüstung: Kritisch wird es, wenn eine
Änderung die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug
erlöschen läßt. Dann muß ein amtlich anerkannter
Sachverständiger für den Kfz-Verkehr die Änderung
begutachten.

Sagt er "Ja", ist zusätzlich noch eine Korrektur der
Fahrzeugpapiere geboten. Sagt er "Nein", sind alle
Mühen umsonst gewesen. Und Achtung: Das "Ja"
hängt unter Umständen von aufwendigen Messungen
und Versuchen ab.

Auf "Nummer Sicher" geht in solchen Fällen, wer sich
vor der Änderung vergewissert, was Sache ist.
...

Verfasst: 31. Januar 2006 14:10
von Lucky
Das mit der AHK und generellen Eintragspflicht ist grosser Quatsch.

Defintiv muss eine AHK, die über eine EG-Genehmigung verfügt und somit über die
entsprechende Kennzeichnung (IMHO eine Welle mit Nummer) verfügt weder beim TÜV
noch in den KFz-Schein eingetragen werden.

Unser war erst Ende Dezember beim TÜV (keine Eintragung in den Papieren), der Prüfer
hat die AHK gefunden (obwohl abnehmbar + gut versteckt), aber ein Blick auf die AHK
(aha EG-Kennzeichnung) und das Thema war erledigt.

Es gibt allerdings auch billige AHK's (bestimmt aber keine Werksseitigen) bei 1..2..3..meins,
die eingetragen werden müssen, weil die Kennzeichnung fehlt.

Michael

Original Skoda AHK Papiere

Verfasst: 18. Juni 2010 19:18
von veipaaa
Hallo,

meine Frau hat heute eine Original Skoda AHK beim :D nachrüsten lassen.

Leider hat er Ihr, ausser der Einbauanleitung für den E-Satz, keine Unterlagen mitgegeben.
Der :D ist natürlich im Woende und vor Montag nicht zu erreichen.

Kann mir evtl. jemand die Unterlagen als PDF zukommen lassen?

Es ist wie gesagt die Original AHK mit einen Hebel zum Abnehmen auf der rechten Seite.
Es lag noch ein Plastikteil im Auto, was ich durch Ausprobieren bei abgenommener AHK in das vorhandene Loch stecken kann. Aber ich weiss nicht ob das nicht verloren geht weil es nirgends richtig einrastet.

Vielen Dank

Re: Original Skoda AHK Papiere

Verfasst: 18. Juni 2010 20:13
von Sven22
Hallo,
das Teil rastet auch nicht weiter ein, dient aber als Schutz vor Dreck, wenn die Kupplung nicht befestigt ist.

@ Denk auch dran, Kupplung raus wenn nicht benötigt.


Gruß Sven

Re: Original Skoda AHK Papiere

Verfasst: 18. Juni 2010 20:40
von veipaaa
Verliert man dieses Plastik Dingens nicht irgendwann?

Frank