Eintragungs- und/oder abnahmepflichtig sind meines Wissens nur Teile, die das vom Hersteller ausgelieferte Modell verändern!
Wenn man später selbst nachrüstet, muß eine TÜV Abnahme erfolgen!
Auf alle Fälle ein Grund, sich vorher mal schlau zu machen! Nicht daß es nachher Ärger gibt, weil die Betriebserlaubnis erloschen ist!
Link auf eine pdf-Datei des TÜV Süd:
http://www.tuev-sued.de/auto_tuev/diens ... /1_127.pdf
Aus dem Inhalt:
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Ihr Auto oder Motorrad soll Ihre persönliche
Note bekommen? Es soll komfortabler werden
oder vielleicht sportlicher? Sie brauchen eine
Anhängekupplung, um Ihren neuen Caravan
an den Haken nehmen zu können? Oder einen
Heckträger für Ihre Fahrräder? Eine Standheizung,
eine Klimaanlage, ein Spoiler oder eine
Motorrad-Verkleidung soll es sein? Vielleicht
sogar ein tiefergelegtes Fahrwerk mit imposanten
Breitreifen?
Solche Wünsche führen dazu, daß viele Fahrzeuge
nicht so bleiben, wie sie der Hersteller
ausgeliefert hat. Zur Wunscherfüllung gibt es
eine Vielzahl von Angeboten auf dem Markt.
Zu prüfen gilt, was zum eigenen Auto oder
Motorrad paßt, was erlaubt ist, wo es
Probleme gibt und was nicht zulässig ist.
Die Verkehrssicherheit und der Umweltschutz
setzen da Grenzen.
Wo diese Grenzen liegen, ist in § 19 der
Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
festgeschrieben. Wer ihn nicht beachtet, kann
viel Zeit und Geld verlieren. Doch nur schwer
ist diese Vorschrift zu verstehen. Wir helfen mit
dieser Information weiter. Bleibt etwas unklar:
Fragen Sie die Sachverständigen vom TÜV.
Wann wird es kritisch?
Ob Zubehör-Montage, Austausch von Teilen oder
sonst eine Umrüstung: Kritisch wird es, wenn eine
Änderung die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug
erlöschen läßt. Dann muß ein amtlich anerkannter
Sachverständiger für den Kfz-Verkehr die Änderung
begutachten.
Sagt er "Ja", ist zusätzlich noch eine Korrektur der
Fahrzeugpapiere geboten. Sagt er "Nein", sind alle
Mühen umsonst gewesen. Und Achtung: Das "Ja"
hängt unter Umständen von aufwendigen Messungen
und Versuchen ab.
Auf "Nummer Sicher" geht in solchen Fällen, wer sich
vor der Änderung vergewissert, was Sache ist.
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