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Schwerbinderung 15%

Verfasst: 4. Februar 2006 13:31
von andre11
Hallo,

waren heute beim Skodahändler und wollen uns gerne einen Octavia II kaufen. Nun möchten wir gerne die 15% Schwerbehinderung in Anspruch nehmen. Problem ist bloß, daß meine Frau, die die Schwerbehinderung hat, keinen Führerschein hat. Aber der Skodahändler hat gesagt, daß das Fahrzeug auf die Person, die den Schwerbehindertenausweis hat, daß Fahrzeug zugelassen werden muß. Weiß jemand, ob das Fahrzeug auf meine Frau zugelassen werden kann, aber ich die Versicherung übernehmen kann. Gibt es solche Regelung bzw. kann ich nicht als Ehemann gleich das Fahrzeug auf mich zu lassen? Danke im Voraus.

MfG

Verfasst: 4. Februar 2006 13:43
von Niederrheiner
Dein :D soll sich noch mal schlau machen.
Ich habe definitiv auf die Behinderung meines Vaters den Rabatt bekommen, ich war aber Käufer und der Händler hat den Wagen auf meinen Namen zugelassen.
Das war Ende 2004. Frag mal deinen :D , ob sich seit dem etwas geändert hat.

Verfasst: 4. Februar 2006 13:51
von andre11
Der Händler vorhin hat gesagt, daß der Wagen auf die Person zugelassen werden muß, die die Schwerbehinderung hat... ob das stimmt weiß ich leider auch nicht...

Verfasst: 4. Februar 2006 14:26
von blaubaer
Selbst wenn das Fahrzeug auf Deine Frau zugelassen werden muss, kannst Du den Versicherungsvertrag für das Fahrzeug abschliessen.


Gruß

Wolfgang

Verfasst: 4. Februar 2006 14:32
von volley
Die Regeln bestimmt letztendlich der Händler. Skoda gibt dazu wohl nur Empfehlungen. Es ist aber überhaupt kein Problem, das Auto auf deine Frau zuzulassen und die Versicherung auf deinen Namen abzuschließen. So habe ich es auch gemacht. Einige Versicherungen nehmen aber einen geringen Beitrags-Aufschlag, wenn Halter und Versicherungsnehmer nicht identisch sind. Nach 6 Monaten kann man das Auto dann in jedem Fall auf eine andere Person, als den Schwerbehinderten zulassen.
Gruß volley

Verfasst: 4. Februar 2006 14:53
von Sashgermany
teste mal nen anderen Händler.

PS: Es reicht wenn der Schwerbehinderte Verwandter ersten Grades ist....


Gruss

Re: Schwerbinderung 15%

Verfasst: 4. Februar 2006 15:24
von Mackson
andre11 hat geschrieben:... Problem ist bloß, daß meine Frau, die die Schwerbehinderung hat, keinen Führerschein hat. ...
In Deutschland gibt es kein Gesetz, welches es verbietet, ein Auto auf einen Nichtführerscheininhaber zuzulassen. Es ist sogar möglich, das der minderjährige Sohn der Halter eines Fahrzeugs ist. Der Versicherung ist es auch egal, ob man einen Führerschein hat oder nicht. Oder wurde von Euch schon mal der Führerschein von der Versicherung verlangt?

Gruß M.

Verfasst: 4. Februar 2006 16:24
von ruhigbleiben
Dein Händler labert dummes Zeug. Ich habe im Nov. 04 meinen bekommen. 15% auf SB.
Mein Verkäufer sagte, der Ausweis könne selbst von der Mutter meiner Freundin sein.
Habe den Vater eines Kumpesl genommen. Der hat mir unterschrieben, dass der Kauf maßgeblich zu seiner Entlastung erfolgt. Kopie des Ausweises dabei und fertig.

Verfasst: 4. Februar 2006 17:02
von Michal
Hallo! Ich habe mal gelesen (ich glaube im anderen Skodaforum), daß sich viele Händler mit diesem Rabatt sehr schwer tun, da sie an solch einem Verkauf nahezu nichts mehr verdienen. Daher eventuell dieses "Drumherumreden"... ähnlich, als wenn man bspw. über seine Gewerkschaft den zugesicherten Rabatt in Anspruch nehmen will...

Gruß Michal

Verfasst: 4. Februar 2006 17:46
von andre11
Hallo,

erstmal vielen Dank für die Antworten.
Gibt es denn eine Stellungnahme von Skoda-Deutschland zu den 15% Schwerbehinderung... es scheint ja jeder Händler anders zu machen... das kann doch nicht sein oder!?!?!