Nützliche Steuerhinweise:

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Black RS
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Re: Nützliche Steuerhinweise:

Beitrag von Black RS »

frankw hat geschrieben:Am Ende wird die Kilometerpauschale auf 15 oder 20 Cent neu festgelegt und alle Politiker klopfen sich für ihr Bürgerverständnis auf die Schultern :evil:.
... und holen sich die restlichen Milliarden anderweitig ...


und wenn sie nicht gestorben sind, dann schröpfen sie die Bürger auch morgen ...

Ahoi!

Black RS! 8)
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Black RS
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Re: Nützliche Steuerhinweise:

Beitrag von Black RS »

Pendlerpauschale:
Niemand muss klagen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gelten für alle
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Thali
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Re: Nützliche Steuerhinweise:

Beitrag von Thali »

Der BGH hat ja noch nicht entschieden.

Wie verhält es sich also bei der diesjährigen Veranlagung?!? Werden da die 20km schon abgezogen?!? Und was passiert, wenn das Werkstorprinzip doch gekippt werden soll, bekommt man dann eine Rückerstattung?!?
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CokyK
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Re: Nützliche Steuerhinweise:

Beitrag von CokyK »

Der BGH entscheidet meines Wissens nach nicht, das BVerfG ist letzte Instanz. Leider kenne ich den Wortlaut der Entscheidung nicht, grundsätzlich gehe ich jedoch davon aus, dass die ESt-Bescheide bis zu einer Neuregelung automatisch vorläufig ergehen und evtl. die ersten 20 km zunächst einmal gekappt werden. Immerhin könnte die neue gesetzliche Regelung ja auch bedeuten, dass nur Autofahrer die Pauschale nach der alten Regelung erhalten, Bahnfahrer hingegen maximal ihre tatsächlichen Fahrkartenkosten als Werbungskosten absetzen können.
Andererseits hat die Finanzverwaltung ja im Rahmen der Eintragung von Werbungskosten auf die Lohnsteuerkarte im Sinne des Bürgers entschieden - kann also auch sein, dass man zunächst die alte Regelung weiter anwendet. Zudem genießt der Bürger auch einen gewissen rechtlichen Bestandsschutz, was so viel heißt: eine rechtliche Neuregelung kann frühestens ab dem Zeitpunkt wirken, ab dem die Öffentlichkeit mit Ihrer Verabschiedung rechnen musste.
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Black RS
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Re: Nützliche Steuerhinweise:

Beitrag von Black RS »

Thali hat geschrieben:Der BGH hat ja noch nicht entschieden.

Wie verhält es sich also bei der diesjährigen Veranlagung?!? Werden da die 20km schon abgezogen?!? Und was passiert, wenn das Werkstorprinzip doch gekippt werden soll, bekommt man dann eine Rückerstattung?!?
Das offizielle Statement => Ka lick
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L.E. Octi
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Re: Nützliche Steuerhinweise:

Beitrag von L.E. Octi »

So Herr Black. Ihre Ausführungen waren ja völlige Kinderkacke gegenüber dem hier.
Hixxx hat geschrieben:Ich bin noch am überlegen, dass ich mich ins Handelsregister eintragen - damit werde ich eine Firma gründen(in Deutschland herscht ja Gewerbefreiheit) und möchte dadurch den Wagen von der Steuer abziehen.
So läuft das Business. Klar. :wink:
Ich bin dann mal weg.
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Black RS
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Re: Nützliche Steuerhinweise:

Beitrag von Black RS »

L.E. Octi hat geschrieben:So Herr Black. Ihre Ausführungen waren ja völlige Kinderkacke gegenüber dem hier.
Hixxx hat geschrieben:Ich bin noch am überlegen, dass ich mich ins Handelsregister eintragen - damit werde ich eine Firma gründen(in Deutschland herscht ja Gewerbefreiheit) und möchte dadurch den Wagen von der Steuer abziehen.
So läuft das Business. Klar. :wink:
Danke OLEO! Habe gerade auch gelernt, dass ein Schrotthändler mir einkommensmäßig Welten enteilt ist und ich mache nichts falsch. Herr Hixxx hat ggf. die eine oder andere Kleinigkeit übersehen, aber Respekt Alder!
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Black RS
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Re: Nützliche Steuerhinweise:

Beitrag von Black RS »

Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig :P :P :P
Das Bundesverfassungsgericht hat die geltende Regelung zur Pendlerpauschale gekippt. Die Richter bezeichneten die Kürzung der Pauschale im Jahr 2007 als verfassungswidrig. Die vom Gesetzgeber angeführte Begründung für die Streichung der Entfernungspauschale reiche nicht aus, entschieden die Karlsruher Richter am Dienstag. Es liege ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung vor.

Nach dem Urteil gilt vorläufig wieder die alte Pauschale. Damit können Pendler wieder ab dem ersten Kilometer der Strecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz 30 Cent pro Kilometer steuerlich absetzen.

Seit 2007 konnten die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsplatz nicht mehr steuerlich abgesetzt werden. Der Gesetzgeber hatte damit die Fahrten zur Arbeit der Privatsphäre zugeordnet. Nur Fahrtkosten ab dem 21. Kilometer konnten seither über eine Härtefallregelung mit 30 Cent pro Kilometer abgezogen werden.
+


Ka lick

Wichtig!
Entweder MUSS auf eurem Steuerbescheid ein Vorläufigkeitsvermerk sein oder ihr MÜSST Einspruch (innerhalb eines Monats nach Ergehen des Bescheides!) eingelegt haben.

GILT DOCH NICHT!!: Ganz wichtig ist aber, dass ihr die ersten 20 Kilometer in der Steuererklärung auch erklärt habt, weil ihr sonst nicht beschwert seid! Bitte streichen!!

Sorry aber Edith sagt zum Glück: :P
Wer in seiner Steuererklärung 2007 im Vertrauen auf die Gesetzesänderung keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und der Zahl der Arbeitstage gemacht hat, kann dies nunmehr seinem Finanzamt mitteilen, das dann auch von Amts wegen die Änderung der Steuerfestsetzung für 2007 veranlasst.
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Re:

Beitrag von Octiffm »

Ohhh-Two hat geschrieben:Ich tippe Karlsruhe entscheidet gegen die Bürger und für den Staat.
Na ma sehn...
Da hast Du gottseidank falsch getippt. Wir können wieder jeden Km absetzen
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eckenwetzer
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Re: Nützliche Steuerhinweise:

Beitrag von eckenwetzer »

Jupidupiduuuhh!!!! :D :D :D Es gibt doch noch eine Gerechtigkeit!
Wahrlich, wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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