Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?
Verfasst: 30. Januar 2008 00:14
Mal eine Frage an die Versicherungsspezialisten hier im Forum.
Wenn ich einen Haftplichtschaden aufgrund der geringen Höhe selbst reguliere und mir dadurch die Hochstufung in der Schadensfreiheitsklasse spare, muss ich die Rechnung vom Geschädigten mit oder ohne Mwst. zahlen?
Hintergrund ist folgender:
Eine Caravancenter vermietet Wohnmobile von Privatleuten an Interessenten. Der Schaden entstand durch eine Unachtsamkeit meinerseits an solch einem Womo. Nach ein paar Wochen kam die Rechnung vom Caravancenter (mit eigenem Werkstattbetrieb) und ich rief meine Versicherung an.
Kurze Erklärung zum Vorgang und der Mitarbeiter rechnete meine Mehrkosten aus, falls ich den Schaden über die Versicherung regulieren würde und dadurch in der SF hochgestuft werde. Eine Selbstregulierung war also billiger. Daruafhin habe ich den Rechnungsbetrag überwiesen.
So und nun kommts. Letztens hatte ich eine Unterhaltung mit einem Bekannten über das Thema. Als wir auf die Reparaturrechnung zu sprechen kamen ergab sich folgender Dialog:
Er:"War der Geschädigte eine Privatperson oder eine Firma?"
Ich:"Das war eine Firma (Caravancenter). Die Rechnung wurde mit den verschiedenen Einzelpositionen, wie z.B. Teilekosten, Arbeitswerte, etc. auf offiziellem Briefpapier mit Firmenlogo, Anschrift, usw. gedruckt. Ebenso wurde eine Rechnung von einem Lackiererbetrieb beigefügt. Diese war auf das Caravancenter ausgestellt.
Er:"Dann hättest du nur den Nettobetrag zahlen müssen."
Ich:"Hä?"
Gleich mal bei der Versicherung angerufen und diese haben mir bestätigt, dass sie bei vorsteuerabzugsberechtigten Personen oder Gesellschaften lediglich die Nettosumme zahlen. -- Shit --
Ich möchte jetzt gerne ein "wasserdichtes" Einschreiben mit Rückschein aufsetzen, wo ich mich auf diese Aüßerung beziehe und die Mwst zurück fordere. Gibt es einen Paragrafen im Versicherungsrecht(?), auf den ich mich berufen kann? Bin für jede Hilfe, die zum Erfolg führt, dankbar. Bitte keine Vermutungen, da hier nur Fakten zählen.
Vielen Dank schon mal für eure Tipps!
Wenn ich einen Haftplichtschaden aufgrund der geringen Höhe selbst reguliere und mir dadurch die Hochstufung in der Schadensfreiheitsklasse spare, muss ich die Rechnung vom Geschädigten mit oder ohne Mwst. zahlen?
Hintergrund ist folgender:
Eine Caravancenter vermietet Wohnmobile von Privatleuten an Interessenten. Der Schaden entstand durch eine Unachtsamkeit meinerseits an solch einem Womo. Nach ein paar Wochen kam die Rechnung vom Caravancenter (mit eigenem Werkstattbetrieb) und ich rief meine Versicherung an.
Kurze Erklärung zum Vorgang und der Mitarbeiter rechnete meine Mehrkosten aus, falls ich den Schaden über die Versicherung regulieren würde und dadurch in der SF hochgestuft werde. Eine Selbstregulierung war also billiger. Daruafhin habe ich den Rechnungsbetrag überwiesen.
So und nun kommts. Letztens hatte ich eine Unterhaltung mit einem Bekannten über das Thema. Als wir auf die Reparaturrechnung zu sprechen kamen ergab sich folgender Dialog:
Er:"War der Geschädigte eine Privatperson oder eine Firma?"
Ich:"Das war eine Firma (Caravancenter). Die Rechnung wurde mit den verschiedenen Einzelpositionen, wie z.B. Teilekosten, Arbeitswerte, etc. auf offiziellem Briefpapier mit Firmenlogo, Anschrift, usw. gedruckt. Ebenso wurde eine Rechnung von einem Lackiererbetrieb beigefügt. Diese war auf das Caravancenter ausgestellt.
Er:"Dann hättest du nur den Nettobetrag zahlen müssen."
Ich:"Hä?"
Gleich mal bei der Versicherung angerufen und diese haben mir bestätigt, dass sie bei vorsteuerabzugsberechtigten Personen oder Gesellschaften lediglich die Nettosumme zahlen. -- Shit --
Ich möchte jetzt gerne ein "wasserdichtes" Einschreiben mit Rückschein aufsetzen, wo ich mich auf diese Aüßerung beziehe und die Mwst zurück fordere. Gibt es einen Paragrafen im Versicherungsrecht(?), auf den ich mich berufen kann? Bin für jede Hilfe, die zum Erfolg führt, dankbar. Bitte keine Vermutungen, da hier nur Fakten zählen.
Vielen Dank schon mal für eure Tipps!