Boe hat geschrieben:Hallöchen,
mit Satzzeichen wäre das wirklich einfach zu lesen.
Nächster Versuch........
mensch, stell dich nicht so an... da gabs schon einen hier im forum, der die ganze zeit von chatgeschmiere geschrieben hat...
also um der lösung mal ein wenig auf die sprünge zu helfen,
hier die infosgefunden auf anhaengerhandel.de
Einen Auszug habe ich mal hier her kopiert:
Es gibt noch eine weitere Ausnahme zur Höhe der Anhängelast, diese betrifft Geländewagen.
Laut der Richtlinie 92/21 EWG dürfen Geländewagen, die nicht als Lkw zugelassen sind, maximal
das 1,5fache des eigenen zGG höchstens aber 3500 kg ziehen. Ein Geländewagen muss folgende
Bedingungen erfüllen:
1. Allradantrieb, der abschaltbar sein darf Scout vorhanden
2. Differentialsperre oder ähnliche Einrichtung Scout vorhanden, elektrisch
3. Steigfähigkeit (ohne Anhänger) min. 30 % Scout, keine Angaben gefunden denke ja
4. und mindestens fünf der folgenden Forderungen
- vorderer Überhangwinkel > 25° Scout, leider nur 16,3°
- hinterer Überhangwinkel > 20° Scout, leider nur 16,9°
- Rampenwinkel > 20°
- Bodenfreiheit Vorderachse > 180 mm Scout, 180mm
- Bodenfreiheit Hinterachse > 180 mm Scout, 180mm
- Bodenfreiheit zwischen den Achsen > 200 mm Scout, sollte passen..
technischen Daten sind von
hier übernommen, wobei hier auch von 1700kg Anhängelast die Rede ist.
mfg
sebalexs